Arbeitszeit
Minderjährige dürfen höchstens acht Stunden am Tag und 40 Stunden pro Woche arbeiten. Es können auch achteinhalb Stunden pro Tag sein, wenn dafür am Freitagnachmittag kürzer gearbeitet wird. Volljährige Auszubildende dürfen bis zu zehn Stunden am Tag tätig sein, wenn sich durch mehr Freizeit an anderen Tagen wieder ein Schnitt von acht Stunden ergibt.
Ausbildungsfremde Tätigkeiten
Sie sind im Berufsbildungsgesetz ausdrücklich verboten. Das heißt: Auszubildende müssen nicht für die Belegschaft Brötchen einkaufen oder für die Chefin babysitten. Unzulässig ist auch, wenn Auszubildende nur in den ersten Monaten etwas lernen und dann immer die gleichen Tätigkeiten machen. Im Ausbildungsvertrag verpflichtet sich der Betrieb, dem Auszubildenden alle praktischen Aspekte des Berufes beizubringen. Dieses Wissen brauchen sie auch, um die Abschlussprüfung zu bestehen. Wenn der Betrieb sich nicht an den Ausbildungsplan hält, sollten Azubis das Gespräch mit dem Ausbilder suchen. Bessert sich die Situation auch dann nicht, gibt es Hilfe beim Betriebsrat oder der Jugendvertretung (JAV) sowie beim Ausbildungsberater der Kammern und dem Berufsberater der Arbeitsagentur.
Haftpflicht
Eine private Haftpflichtversicherung ist für jeden sinnvoll – auch für Azubis. Sie übernimmt Kosten für Personen- und Sachschäden, die man – zum Beispiel durch einen Unfall – anderen zufügt. Auszubildende müssen sich aber meist nicht selbst versichern, sondern sind über ihre Eltern kostenlos mitversichert. „Der Versicherungsschutz gilt bis zum Ausbildungsende, auch dann, wenn der Azubi einen eigenen Hausstand hat“, heißt es beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft. „Wer allerdings heiratet, für den endet der Schutz durch die Haftpflicht-Police seiner Eltern.“