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Ausbildung (Teil 1)

Was ist wichtig zu Beginn des Berufslebens?

30.07.2012 08:00
Von Rolf Winkel
Mit dem Beginn einer Berufsausbildung ändert sich vieles. Azubis müssen sich um viele Dinge kümmern, die vorher ihre Eltern geregelt haben. Die wichtigsten Punkte - Folge 1: Von Arbeitszeit bis Krankenversicherung.
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Arbeitszeit

Minderjährige dürfen höchstens acht Stunden am Tag und 40 Stunden pro Woche arbeiten. Es können auch achteinhalb Stunden pro Tag sein, wenn dafür am Freitagnachmittag kürzer gearbeitet wird. Volljährige Auszubildende dürfen bis zu zehn Stunden am Tag tätig sein, wenn sich durch mehr Freizeit an anderen Tagen wieder ein Schnitt von acht Stunden ergibt.
 
Ausbildungsfremde Tätigkeiten

Sie sind im Berufsbildungsgesetz ausdrücklich verboten. Das heißt: Auszubildende müssen nicht für die Belegschaft Brötchen einkaufen oder für die Chefin babysitten. Unzulässig ist auch, wenn Auszubildende nur in den ersten Monaten etwas lernen und dann immer die gleichen Tätigkeiten machen. Im Ausbildungsvertrag verpflichtet sich der Betrieb, dem Auszubildenden alle praktischen Aspekte des Berufes beizubringen. Dieses Wissen brauchen sie auch, um die Abschlussprüfung zu bestehen. Wenn der Betrieb sich nicht an den Ausbildungsplan hält, sollten Azubis das Gespräch mit dem Ausbilder suchen. Bessert sich die Situation auch dann nicht, gibt es Hilfe beim Betriebsrat oder der Jugendvertretung (JAV) sowie beim Ausbildungsberater der Kammern und dem Berufsberater der Arbeitsagentur.
 
Haftpflicht

Eine private Haftpflichtversicherung ist für jeden sinnvoll – auch für Azubis. Sie übernimmt Kosten für Personen- und Sachschäden, die man – zum Beispiel durch einen Unfall – anderen zufügt. Auszubildende müssen sich aber meist nicht selbst versichern, sondern sind über ihre Eltern kostenlos mitversichert. „Der Versicherungsschutz gilt bis zum Ausbildungsende, auch dann, wenn der Azubi einen eigenen Hausstand hat“, heißt es beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft. „Wer allerdings heiratet, für den endet der Schutz durch die Haftpflicht-Police seiner Eltern.“
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Konto

Die Ausbildungsvergütung wird nicht bar überwiesen, sondern auf ein Konto. Azubis sollten daher noch vor Ausbildungsbeginn ein eigenes Konto eröffnen. Minderjährige müssen bei der Eröffnung des Kontos ihre Eltern mitbringen. Bei den meisten Banken und Sparkassen ist die Kontoführung für Azubis kostenlos. Allerdings: Wer aber später keine böse Überraschung erleben will, sollte jetzt schon darauf achten, ob das Konto nach der Ausbildung etwas kostet – und wie viel.
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Krankenversicherung

Azubis sind nicht mehr über ihre Eltern krankenversichert. Spätestens bis zwei Wochen nach Beginn ihrer Ausbildung müssen sie sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse ihrer Wahl angemeldet haben. Die Kasse darf sie übrigens nicht ablehnen – und nach Krankheiten und Gesundheitsrisiken darf auch nicht gefragt werden. Azubis sind nicht an die Kasse ihrer Eltern gebunden. Wer diese nicht wählt, sollte dies der alten Kasse formlos mitteilen. Eine offizielle Abmeldung ist nicht erforderlich. Die gewählte neue Kasse stellt eine Mitgliedsbescheinigung aus. Diese muss dann dem Ausbildungsbetrieb vorgelegt werden.

Tipp: Azubis sollten bei ihrer Kasse nach einem Beitragsrückerstattungstarif oder nach Bonusprogrammen fragen.
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