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Ausbildung (Teil 2)

Was gibt es zu beachten am ersten Arbeitsplatz?

19.08.2010 09:59
Von Rolf Winkel
Biallo.de Verbraucherportal Aiusbildung Beruf Lehrstelle Berufsausbildung
Für Hunderttausende Jugendliche und junge Erwachsene beginnt dieses Jahr die betriebliche Berufsausbildung. Mit dem Start ins Berufsleben gelten für sie neue Regeln. Folge 2: Vom Outfit bis zu Überstunden
Outfit

Für das Outfit gibt es keine gesetzlichen Vorgaben. Was gilt, müssen Azubis mit ihrem Ausbildungsbetrieb abmachen. Richtschnur ist dabei zum einen: Die Betroffenen müssen sich an die im Betrieb geltenden Regelungen halten. Zugleich haben sie aber auch das Recht zur freien Entfaltung ihrer Persönlichkeit. Ein Haarnetz kann allerdings beispielsweise aus Sicherheitsgründen vorgeschrieben werden, damit die Haare nicht in Geräte und Maschinen gelangen können. Normales Piercing dürfte mittlerweile in den meisten Betrieben durchgehen, unter Umständen aber keine Rasierklingen in der Wange. Durch den Grundsatz der freien Persönlichkeitsentfaltung ist übrigens der Joint auf dem Betriebs-Klo und der Konsum anderer Drogen am Ausbildungsplatz nicht abgedeckt. Wer hierbei erwischt wird, handelt sich unter Umständen eine fristlose Entlassung ein.
 
Probezeit

Wie lange die Probezeit dauert, steht im Ausbildungsvertrag – maximal sind nach Paragraf 20 des Berufsbildungsgesetzes vier Monate möglich. In der Probezeit können sowohl Arbeitgeber als auch Auszubildende ohne weitere Voraussetzungen kündigen. Wer nach Ausbildungsabschluss in ein unbefristetes Arbeitverhältnis übernommen wird, für den gibt es keine erneute Probezeit. Achtung: Wer in der Probezeit schwanger wird, darf nach dem Mutterschutzgesetz auch dann nicht gekündigt werden.
 
Riester-Vertrag

Schon jetzt ist absehbar: Die gesetzliche Rentenversicherung wird für die Azubis von heute nur noch eine Art Grundsicherung bieten. Wer freiwillig für später vorsorgt, für den gibt es deshalb vom Staat Zuschüsse zu so genannten „Riester-Verträgen“.
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Sozialversicherungen

Um die gesetzlichen Pflicht-Versicherungen (außer der Krankenversicherung) brauchen sich Azubis nicht selbst zu kümmern. Die Pflegeversicherung wählt man mit der Krankenkasse automatisch mit, Beitrag und Leistungen dafür sind bei allen Kassen identisch. Bei der Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung gibt es gar keine Auswahl, die Anmeldung erledigt der Arbeitgeber. Er führt auch die Beiträge ab.

Überstunden


Azubis sind nicht dazu verpflichtet, Überstunden zu machen. Freiwillig dürfen sie allerdings – etwa wenn „Not am Mann“ ist – mehr arbeiten, bis die gesetzliche Höchstarbeitszeit erreicht ist. Dann müssen die Überstunden entweder durch mehr Freizeit ausgeglichen oder vergütet werden.
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