
Wer studiert, aber die für seinen Lebensunterhalt und Ausbildung erforderlichen Mittel nicht hat, kann Unterstützung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (Bafög) bekommen
„Knapp 306 Euro Bafög bekomme ich im Monat“, freut sich Nils B., der im Wintersemester in Köln ein Jurastudium beginnt. Zumindest in der ersten Zeit wird er sich damit voll aufs Studium konzentrieren können – und genau dabei soll die studentische Ausbildungsförderung ja helfen. „Meine Mutter überweist mir noch 380 Euro im Monat“, sagt der 19-Jährige.
Maximal 670 Euro: Wer studiert, aber die für seinen Lebensunterhalt und Ausbildung erforderlichen Mittel nicht hat, kann Unterstützung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (Bafög) bekommen. Der Höchstsatz beträgt einschließlich aller Zuschläge 670 Euro im Monat. Meist gibt es allerdings weniger. Denn das Einkommen der Eltern wird auf das Bafög angerechnet. Doch selbst wenn deren Einkünfte über dem Durchschnitt liegen, gibt es für Studenten unter Umständen noch wenigstens eine Teilförderung. So etwa für Nils B., dessen Mutter monatlich knapp 4.800 Euro brutto verdient.
Plus für Kinder: Gegebenenfalls kommt noch ein Kinderbetreuungszuschlag von 113 Euro für das erste und 85 Euro für jedes weitere Kind hinzu.
Halbe-Halbe-Regel: Von den 306 Euro, die Nils B. vom Bafög-Amt zu erwarten hat, gibt es – wie bei allen Bafög-Studenten – die Hälfte als Zuschuss und die andere Hälfte als zinsloses Darlehen, jedoch nur bis zum Ende der Förderungshöchstdauer, die der Regelstudienzeit entspricht. Danach wird Bafög vielfach nur noch in Form eines verzinslichen Volldarlehens gezahlt. Der Kinderzuschlag muss nicht zurückgezahlt werden.
Antrag: Bafög wird frühestens ab dem Monat der Antragstellung gezahlt und muss schriftlich auf den dafür vorgesehenen Formblättern beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung beantragt werden. Wer noch nicht alle Unterlagen beisammen hat, kann zunächst auch ein einfaches Schreiben mit der Erklärung „hiermit beantrage ich Ausbildungsförderung“ abgeben, und den Rest nachreichen. „Zur Not geht das auch auf einem Bierdeckel“, sagt Peter Becker, Abteilungsleiter der Studienfinanzierung beim Kölner Studentenwerk. Doch egal ob Bierdeckel oder Brief: Der formlose Antrag muss spätestens am Monatsletzten beim Bafög-Amt eingehen – sonst ist der Monat fürs Bafög verloren.
PKW und Vermögen: Für alleinstehende Studenten gilt ein Vermögensfreibetrag von 5.200 Euro. Wer mehr hat, dessen Bafög wird gekürzt. „Ein Knackpunkt ist dabei die Autofrage“, so Peter Becker. Denn am 30. Mai 2010 entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass ein Auto – gleiches müsste auch für ein Motorrad gelten – als Vermögen einzustufen ist. Das bedeutet: Wer ein Auto besitzt, das 4.000 Euro wert ist, und dazu noch ein Sparbuch mit 2.000 Euro, hat beim Bafög schon das Nachsehen. Wichtig allerdings: Schulden, die etwa der Finanzierung des PKW dienen, mindern beim Bafög das anrechenbare Vermögen. Ist der Wagen – etwa nach einem Unfall – im Wert gemindert, sollte man unter Umständen eine Werteinschätzung durch eine Werkstatt vorlegen. Manche Bafög-Ämter akzeptieren auch eine einfache (plausible!) Einschätzung des Wertes durch den Bafög-Antragsteller. Dies sollte man vor Ort erfragen.
Nebenjob: Wer Bafög erhält, darf daneben einen 400-Euro-Job ausüben. Wer regelmäßig mehr verdient, hat davon nichts, weil das Bafög entsprechend gekürzt wird.
Wollen Sie mehr wissen? In unserem Dossier informieren wir unter anderem über diese Themen:
Bafög
- Das Wichtigste im Überblick
- Der Bafög-Bedarf
Elterneinkommen
- Selbstbehalt laut Bafög
- Umgehung der „Vorletztes-Jahr-Regel“
Wenn das Elterneinkommen keine Rolle spielt: Elternunabhängige Förderung
Wann Vermögen beim Bafög eine Rolle spielt
Wann Nebeneinkommen auf die Förderung angerechnet wird
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