Was diese Regel im Einzelnen bedeutet, darüber wird mitunter vor den Gerichten gestritten. In dem Fall, über den jetzt das Finanzgericht Rheinland-Pfalz zu entscheiden hatte, ging es um eine junge Frau, die an Multipler Sklerose (MS) erkrankt ist. Da sie ALG II beziehe, sei sie grundsätzlich erwerbsfähig, so dass die Eltern keinen Anspruch mehr auf Kindergeld hätten, meinte die Kindergeldstelle.
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