Wer einen Job sucht, muss erst einmal einiges zahlen: für Bewerbungsfotos, Mappen, Fahrten zu Vorstellungsgesprächen (oft in einer anderen Stadt) und vieles mehr. Deshalb fördern die Arbeitsagenturen die Jobsuche. Seit 1. Januar gibt es dafür ein sogenanntes Vermittlungsbudget.
Schon bisher finanzierten die Agenturen Kosten für Bewerbungsunterlagen oder Vorstellungsgespräche sowie Umzüge zum neuen Job oder die Kinderbetreuung während einer Weiterbildung. Mehr denn je gilt nun aber: Gefördert wird nur, wer seine Rechte kennt und offensiv bei der Arbeitsagentur auftritt. Zum 1. Januar 2009 wurden nämlich etliche konkrete Regelungen zu den sogenannten Bewerbungs- und Mobilitätshilfen im Arbeitslosenrecht gestrichen – und durch das „Vermittlungsbudget“ ersetzt. Über das können die örtlichen Arbeitsagenturen und ihre Vermittler nun freier als früher verfügen. „Damit sind dann auch Dinge finanzierbar, bei deren Finanzierung wir uns früher schwer getan haben, weil sie einfach in keinen konkreten Haushaltstopf passten“, sagt Adriana Galunic von der Bundesagentur für Arbeit.
Unterstützung der Persönlichkeit
Jetzt sind auch Ausgaben fürs „persönliche Outfit“ drin – etwa für einen Friseurbesuch oder für eine angemessene Kleidung „wenn ansonsten etwa eine Bewerbung für einen bestimmten Job chancenlos wäre“, so Christian Scherney von der Dortmunder Arbeitsagentur. Solche Maßnahmen werden in Dortmund beispielsweise unter dem Stichwort „Unterstützung der Persönlichkeit“ gefördert. Hierfür ist eine Förderung in Höhe von maximal 150 Euro pro Arbeitslosen vorgesehen. „Dies gilt aber nur für Dortmund“, ergänzt Scherney. Denn die örtlichen Arbeitsagenturen haben viel Spielraum, um die nun bewusst unkonkreten Vorgaben des Gesetzgebers auszufüllen.
Viele Arbeitsagenturen orientieren sich bei den Bewerbungs- und Mobilitätshilfen jedoch an den bisherigen gesetzlichen Regeln. „Im Prinzip bewilligen wir weiterhin die Leistungen, die bisher im Gesetz vorgesehen waren“, sagt Scherney für die Dortmunder Agentur.
Bewerbungskosten
Sie wurden bislang bis 260 Euro pro Jahr und fünf Euro pauschal pro nachgewiesener Bewerbung erstattet. Weiterhin hatten die Ämter bislang auf Antrag die Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen erstattet, wenn das einladende Unternehmen diese nicht übernahm. Auch die Kosten für Übernachtungen konnten erstattet werden, wenn etwa zu später Stunde kein Zug mehr vom Bewerbungsort zurückfuhr oder andere Umstände zur Übernachtung zwangen. Damit diese Kosten auch jetzt noch übernommen werden, ist nach wie vor wichtig: Der Bewerber muss vorab einen Antrag auf Kostenübernahme stellen. Wer dann eine Stelle gefunden hat, aber in eine andere Stadt umziehen muss, kann eine Trennungskostenbeihilfe (bis zu 260 Euro pro Monat nach altem Recht) bei doppelter Haushaltsführung oder auch eine Umzugskostenbeihilfe (bisher bis zu 4.500 Euro) beantragen. „All das ist im Grundsatz auch weiterhin möglich“, sagt Christian Scherney. In dem ein oder anderen Fall ist jetzt auch noch mehr drin.