Startseite | RSS | Mobil | Inhalt
Samstag, 11.02.2012 20:06 Uhr
Startseite » Soziales » Bewerbungskosten
Versenden
Kommentieren
Drucken
auf Facebook teilen
Twittern

Bewerbungskosten

Was bringt das neue Vermittlungsbudget?

19.01.2009 08:00
Von Rolf Winkel
Arbeitsagentur Vermittlungsbudget für Arbeitlose Bewerbungskosten Verbraucherportal Biallo.de
Wer einen Job sucht, muss erst einmal einiges zahlen: für Bewerbungsfotos, Mappen, Fahrten zu Vorstellungsgesprächen (oft in einer anderen Stadt) und vieles mehr. Deshalb fördern die Arbeitsagenturen die Jobsuche. Seit 1. Januar gibt es dafür ein sogenanntes Vermittlungsbudget.
Schon bisher finanzierten die Agenturen Kosten für Bewerbungsunterlagen oder Vorstellungsgespräche sowie Umzüge zum neuen Job oder die Kinderbetreuung während einer Weiterbildung. Mehr denn je gilt nun aber: Gefördert wird nur, wer seine Rechte kennt und offensiv bei der Arbeitsagentur auftritt. Zum 1. Januar 2009 wurden nämlich etliche konkrete Regelungen zu den sogenannten Bewerbungs- und Mobilitätshilfen im Arbeitslosenrecht gestrichen – und durch das „Vermittlungsbudget“ ersetzt. Über das können die örtlichen Arbeitsagenturen und ihre Vermittler nun freier als früher verfügen. „Damit sind dann auch Dinge finanzierbar, bei deren Finanzierung wir uns früher schwer getan haben, weil sie einfach in keinen konkreten Haushaltstopf passten“, sagt Adriana Galunic von der Bundesagentur für Arbeit.
Lesen Sie auch

Bildungsprämie
Geld vom Staat für Weiterbildung

Sozialleistungen 2009
Die neuen Regeln von Elterngeld bis Wohngeld

Pendlerpauschale
Ermöglicht höherer Bonus erneut Kindergeld?

Unterstützung der Persönlichkeit

Jetzt sind auch Ausgaben fürs „persönliche Outfit“ drin – etwa für einen Friseurbesuch oder für eine angemessene Kleidung „wenn ansonsten etwa eine Bewerbung für einen bestimmten Job chancenlos wäre“, so Christian Scherney von der Dortmunder Arbeitsagentur. Solche Maßnahmen werden in Dortmund beispielsweise unter dem Stichwort „Unterstützung der Persönlichkeit“ gefördert. Hierfür ist eine Förderung in Höhe von maximal 150 Euro pro Arbeitslosen vorgesehen. „Dies gilt aber nur für Dortmund“, ergänzt Scherney. Denn die örtlichen Arbeitsagenturen haben viel Spielraum, um die nun bewusst unkonkreten Vorgaben des Gesetzgebers auszufüllen.

Viele Arbeitsagenturen orientieren sich bei den Bewerbungs- und Mobilitätshilfen jedoch an den bisherigen gesetzlichen Regeln. „Im Prinzip bewilligen wir weiterhin die Leistungen, die bisher im Gesetz vorgesehen waren“, sagt Scherney für die Dortmunder Agentur.
Förderungen selbst berechnen

Arbeitslosengeld-Rechner
Mit wie viel ALG-I können Sie rechnen?

BAföG-Rechner
Bekomme ich BAföG und wie viel?

Neu: Studienkredit-Rechner
Was kostet Studieren auf Kredit?

Bewerbungskosten

Sie wurden bislang bis 260 Euro pro Jahr und fünf Euro pauschal pro nachgewiesener Bewerbung erstattet. Weiterhin hatten die Ämter bislang auf Antrag die Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen erstattet, wenn das einladende Unternehmen diese nicht übernahm. Auch die Kosten für Übernachtungen konnten erstattet werden, wenn etwa zu später Stunde kein Zug mehr vom Bewerbungsort zurückfuhr oder andere Umstände zur Übernachtung zwangen. Damit diese Kosten auch jetzt noch übernommen werden, ist nach wie vor wichtig: Der Bewerber muss vorab einen Antrag auf Kostenübernahme stellen. Wer dann eine Stelle gefunden hat, aber in eine andere Stadt umziehen muss, kann eine Trennungskostenbeihilfe (bis zu 260 Euro pro Monat nach altem Recht) bei doppelter Haushaltsführung oder auch eine Umzugskostenbeihilfe (bisher bis zu 4.500 Euro) beantragen. „All das ist im Grundsatz auch weiterhin möglich“, sagt Christian Scherney. In dem ein oder anderen Fall ist jetzt auch noch mehr drin.
Versenden
Kommentieren
Drucken
auf Facebook teilen
Twittern

Leserkommentare

Name:
E-Mail:

Ziffernfolge hier eingeben:
Überschrift:
Kommentar:
26.05.2009 19:12 Uhr
Bertiline: Vermittlungsbudget
Beim Erstgespräch beim Arbeitsamt wird ein Eingliederungsvertrag geschlossen, wenn darin Bewerbungskosten oder Umzugskostenbeihilfe steht, dann bekommt man das bei Antragstellung auch, aber wenn nicht kann man zwar auch den Antrag stellen, aber ob es was gibt ist Ermessenssache des AA-Mitarbeiters. Woher soll man das wissen? Dabei hat man den Eindruck das AA verwaltet nur, denn seit 4 Monaten gabs kein einziges Stellenangebot und auch da Internet ist irgendwann abgegrast. Sehr frustrierend.
04.05.2009 13:40 Uhr
Frank1968: ...es ist nur noch weniger drin!!!!
Ich wurde von der Agentur für Arbeit angerufen und mir wurde mitgeteilt, dass ich die beantragten Reisekosten zum Vorstellungsgespräch NICHT bekomme, da man sich am, vor der Arbeitslosigkeit, erziehlten Einkommen orientiert und ich darüber liege. Fakt ist, ich habe das Geld nicht, mein Arbeitslosengeld I (ALG I) läuft bald ab und ich muss ALG II beantragen. Die Voraussetzungen für ALG II erfülle ich. Das betrifft auch die Bewerbungskosten! Von wegen besser geworden.
21.02.2009 11:08 Uhr
HansSolo: ... oder auch weniger drin.
Ich wurde kurz nach Inkrafttreten des Vermittlungsbudgets vom der AA München angerufen (warum telefonisch und nicht schriftlich und damit dokumentiert?). Mir wurde mitgeteilt, dass ich nicht mehr wie bisher Erstattungen von Fahrtkosten zu Bewerbungsgesprächen im "Raum München" (wo hört der Raum auf?) bekommen würde. Begründung: Ich hätte in der Vergangenheit mehr verdient als z.B. ein Studienabgänger. Fazit: Waren die bisherigen Regelungen schon weitgehend "Kann"-Bestimmungen, ist man nun noch mehr von der Entscheidung des einzelnen AA-Sachbearbeiters abhängig.
Foto: Jens Schlueter/ddp ID:2054
Nach Oben
Anzeige
Biallo präsentiert

Ab in die eigenen vier Wände!

Mit Wüstenrot. Ihre Vorteile:
- Darlehen schon ab 1,6 %,
- keine Darlehensgebühr,
- bis zu 21.600 Euro staatliche Förderung,
- Sondertilgung jederzeit möglich.
Jetzt kostenlose Beratung anfordern ...
Anzeige
Recht kritisch von Marcus Preu

Guter Tag für Anleger

Mitte Februar hätte der Bundesgerichtshof zwei Fälle verhandeln sollen, in denen es um Lehman-Zertifikate ging. Jetzt wurden die Termine abgesagt. Für Anleger bedeutet dies: Die anlegerfreundliche Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt gilt fort. ... mehr
Newsletter
Jetzt abonieren
Ratenkredit Konditionen
1 Targobank
4,99 %
2 C&A Bank
5,41 %
3 SKG Bank
5,55 %
4 SWK Süd-West-Kred.
5,75 %
5 1822 direkt
5,85 %
Laufzeit:36 Monate; Betrag 10.000 Euro
.
© 2012 Biallo & Team GmbH