Der Prämiengutschein ist ein finanzieller Zuschuss für Weiterbildungsmaßnahmen und richtet sich an Erwerbstätige, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen nicht mehr als 20.000 Euro bzw. als Paar nicht mehr als 40.000 Euro beträgt. Auch Väter und Mütter in Elternzeit können den Prämiengutschein in Anspruch nehmen. Bei dieser Fördermaßnahme beteiligt sich der Staat bis maximal 500 Euro an 50 Prozent der Kosten einer Weiterbildung. Wer einen Prämiengutschein erhalten möchte, muss dazu erst an einem Beratungsgespräch teilnehmen, bei dem die individuellen Vorraussetzungen für die gewählte Weiterbildung geprüft werden.
Komponente zwei: das Weiterbildungssparen
Das Weiterbildungssparen erlaubt vorzeitig Gelder aus einem Ansparguthaben mit vermögenswirksamen Leistungen zu entnehmen, ohne dass dabei der Anspruch auf Arbeitnehmerzulage verloren geht. Bislang galt eine Bindungsfrist von in der Regel sieben Jahren. Dazu wurde extra das Vermögensbildungsgesetz (VermBG) erweitert. Die Neuerung ist im Januar 2009 in Kraft getreten.
Die einzelnen Komponenten sind kombinierbar
Die zwei Komponenten der Bildungsprämie können jede für sich, aber auch miteinander kombiniert in Anspruch genommen werden. So können Interessierte zum Beispiel einen Prämiengutschein erhalten und den Rest der Kosten über das Weiterbildungssparen finanzieren.
Informationen zum Thema
Weitere Informationen zu diesem Thema erhält man auf den Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung oder über die kostenlose Telefonhotline 0800 - 26 230 00