Duale Studiengänge
Ab 2012 wieder Sozialversicherungspflicht für alle Studenten geplant
Studienfachwechsel
Bafög gibt es nur für die Regelstudienzeit
Ausbildung (Teil 1)
Was ist wichtig zu Beginn des Berufslebens?
Beim Prämiengutschein handelt es sich um einen finanziellen Zuschuss zu den Kosten einer Weiterbildungsmaßnahme. Bis zu 154 Euro pro Jahr werden vom Staat dafür bereit gestellt, wenn mindestens dieselbe Summe selbst aufgewendet wird. Staat und Bürger teilen sich also die Kosten. Vorraussetzung für den Gutschein ist ein Beratungsgespräch und ein relativ geringes Einkommen. Bei Alleinstehenden darf das zu versteuernde Jahreseinkommen nicht mehr als 17.900 Euro betragen. Gemeinsam Veranlagte dürfen nicht mehr als 35.800 € verdienen.
Komponente zwei: Das Weiterbildungssparen
Das Weiterbildungssparen erlaubt die vorzeitige Entnahme von Geldern aus einem Ansparguthaben mit vermögenswirksamen Leistungen, ohne dass dabei der Anspruch auf Arbeitnehmerzulage verloren geht. Bislang galt eine Bindungsfrist von in der Regel sieben Jahren. Dazu wurde extra das Vermögensbildungsgesetz (VermBG) erweitert. Die Neuerung ist im Januar 2009 in Kraft getreten.
Das Weiterbildungsdarlehen ist für alle Bürger gedacht, unabhängig von der jeweiligen Einkommenshöhe und der Einkommensform. Das Darlehen zum Zweck der Weiterbildung wird zu besonders günstigen Konditionen angeboten und kommt ohne individuelle Bonitätsprüfung aus. Damit soll für den Bürger die Möglichkeit und der Anreiz geschaffen werden, auch kostenintensivere Maßnahmen wahrnehmen zu können.
Die einzelnen Komponenten sind kombinierbar
Die drei Komponenten der Bildungsprämie können jede für sich, aber auch miteinander kombiniert in Anspruch genommen werden. Das Angebot soll unbürokratisch erhältlich sein. Für die Anlaufphase von drei Jahren stehen insgesamt 45 Millionen Euro zur Verfügung.
Informationen zum Thema
Weitere Informationen zu diesem Thema findet man auf den Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.