Bei einem Dualen Studium handelt es sich um eine Kombination aus Theorie an der Hochschule und von Praxis in einem Unternehmen. Eltern und Studenten profitieren dabei von der Vergütung, die der künftige Unternehmensnachwuchs vom auszubildenden Betrieb erhält. Die Zahlungen können angesichts von Studiengebühren und laufenden Unterhaltskosten für das Kind die elterliche Haushaltskasse deutlich entlasten.
Im Zusammenhang mit der Ausbildungsvergütung stellt sich die Frage, ob auf die Einkünfte
Sozialabgaben zu zahlen sind. Zunächst sahen die Sozialversicherungsträger alle Teilnehmer an dualen Studiengängen – im Gegensatz zu herkömmlichen Studierenden an Hochschulen oder Universitäten – als Beschäftigte zur Berufsausbildung an. Mit dem Ergebnis, dass diese Studenten der Sozialversicherungspflicht unterlagen – und zwar unterschiedslos für alle dualen Studiengänge und -arten.
Das Bundessozialgericht widersprach jedoch dieser Praxis. „Die Richter machten einen feinen Unterschied, nämlich ob der Studiengang praxisintegriert oder ausbildungsintegriert ist“, so Steuerfachmann Peter Kauth von steuerrat24. Folge: Praxisorientierte Studiengänge unterlagen fortan nicht mehr der Sozialversicherungspflicht (BSG-Urteil vom 1. Dezember 2009, B 12 R 4/08 R).