6. Können die zehn Euro auch gebündelt in Anspruch genommen werden?
Ja, das geht, etwa für Kurse oder Freizeiten in den Ferien. Dann können auch gegebenenfalls 60 Euro auf einen Schlag bewilligt werden. Dabei haben die Kommunen aber einen erheblichen Ermessensspielraum, wie das Bundesarbeitsministerium einschränkt.
7. Welche Leistungen gibt es für Lernförderung bzw. Nachhilfe?
Hier gibt es keine gesetzliche Deckelung nach oben. Voraussetzung für die Kostenübernahme durch den Staat ist, dass die Lernförderung erforderlich, geeignet und angemessen ist, um z.B. die Versetzung in die nächste Klasse zu erreichen. „Doch Eltern können ihre Kinder nicht einfach zur Nachhilfe schicken und davon ausgehen, dass die Kosten schon übernommen werden“, sagt Christian Westhoff, Sprecher des Bundesarbeitsministeriums. Vielmehr müssen sich Eltern den Bedarf vom Lehrer ihrer Kinder bescheinigen lassen. Die Bescheinigung muss dann bei der Kommune im Jobcenter eingereicht werden.
8. Gibt es auch weitere Leistungen für den Schulbedarf – ohne Einzelnachweis?
Ja. Dafür gibt es eine Geldleistung, die an
Hartz-IV-Bezieher ohne Antrag zusammen mit dem Regelsatz an die Eltern ausgezahlt wird. „Die nächste Auszahlung (70 Euro) erfolgt zum 1. Schulhalbjahr im August 2011. Zu Beginn des 2. Schulhalbjahres im Februar 2012 werden nochmals 30 Euro ausgezahlt“, so das Bundesarbeitsministerium.
9. Und was gilt bei den Fahrtkosten zur Schule?
Wenn Kinder zur Erreichung der nächstgelegenen Schule auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen sind und die Kosten nicht von anderer Seite übernommen werden, beteiligt sich der Staat hieran. Dafür gibt es entweder einen Zuschuss (wenn z.B. die Monatskarte auch privat genutzt werden kann) oder es werden die gesamten Kosten übernommen.
10. Was ist mit den Kosten von Klassenfahrten und eintägigen Ausflügen in Schule und Kita?
Die Kosten für Klassenfahrten übernehmen für Kinder aus Hartz-IV-Familien nach wie vor die zuständigen Träger. Das gleiche gilt für Familien, die Wohngeld, den Kinderzuschlag oder Sozialhilfe erhalten. Völlig neu ist 2011: Nun werden auch die Kosten von eintägigen Ausflügen und Wandertagen übernommen. Kosten für Ausflüge und Klassenfahren in den ersten Monaten des Jahres 2011 können rückwirkend erstattet werden, wenn die Teilnahme am Ausflug z.B. durch eine Bescheinigung der Schule oder Kita nachgewiesen wird.
11. Und warum läuft das Bildungspaket so schleppend an?
Dafür sind ganz verschiedene Gründe verantwortlich. Manche Städte haben heute bereits ein besseres Angebot, das unbürokratischer funktioniert. An anderen Orten gibt es viele Angebote noch gar nicht – etwa ein gemeinsames Schulmittagessen. Da können Eltern nun auch auf die Schule zugehen und überlegen, wie man gemeinsam etwas auf die Beine stellen kann.
Zudem hat sich das Bildungspaket noch gar nicht richtig herumgesprochen – und wer nicht Bescheid weiß, stellt auch keinen Antrag.