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26.04.2011 16:18

Elf Fragen zum Bildungspaket

Rückwirkende Anträge bis Ende Juni möglich

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2,5 Millionen Kinder und Jugendliche aus bedürftigen Familien haben Anspruch auf Leistungen aus dem sogenannten Bildungs- und Teilhabepaket. Doch bislang haben nur schätzungsweise rund 50.000 von ihnen die Leistungen beantragt. Die Frist für rückwirkende Anträge soll deshalb bis Ende Juni verlängert werden.
Elf Fragen zum Bildungspaket Rückwirkende Anträge bis Ende Juni möglich
Das Bildungs- und Teilhabepaket findet bislang wenig Anklang
1. Haben nur Kinder aus Hartz-IV-Familien Anspruch auf das Bildungspaket?
Nein. Die Leistungen gibt es auch für Familien, die lediglich Wohngeld beziehen oder statt Hartz IV den Kinderzuschlag erhalten. Dazu erhalten die Leistungen natürlich Familien, die Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II bekommen.

2. Das heißt, ein Antrag auf Wohngeld lohnt sich für viele?
In der Tat. Vielleicht gibt es nur zehn Euro Wohngeld pro Monat – dafür aber die vollen Leistungen des Bildungspakets. Ob ein Anspruch auf Wohngeld besteht, kann jeder leicht im Wohngeld-Rechner ermitteln.

3. Wer ist für das Bildungspaket zuständig?

Für Bezieher von Hartz IV in der Regel die Vertreter der Kommune im örtlichen Jobcenter. Familien, die Wohngeld oder den Kinderzuschlag erhalten, sollten sich im Rathaus oder Bürgeramt nach den zuständigen Ansprechpartnern erkundigen. Im Zweifelsfall können sie den Antrag derzeit immer bei der Familienkasse der Arbeitsagentur stellen. Falls diese selbst nicht zuständig ist, gibt die Kasse den Antrag an die zuständige Stelle weiter.
Rechner
Arbeitslosengeld II Rechner
Wie hoch wird das neue Arbeitslosengeld-II gemäß Hartz-IV ausfallen, das Sie voraussichtlich erhalten.
Arbeitslosengeldrechner
Mit wie viel Arbeitslosengeld Sie rechnen können.
Foto(s): Sebastian Willnow/ddp
4. Welche Leistungen können im Einzelnen beantragt werden?
Es gibt Zuschüsse fürs warme Mittagessen in Kita, Schule und Hort. Einen Eigenanteil in Höhe eines Euro müssen die Familien selbst tragen. Bei einem Essen, das drei Euro kostet, beteiligt sich der Staat also mit zwei Euro. Für eine rückwirkende Erstattung der Kosten für das Schul-, Kita- oder Hortmittagessen müssen Eltern belegen, dass ihr Kind im Zeitraum Januar bis April am gemeinsamen Mittagessen teilgenommen hat. Dann gibt es pauschal 26 Euro pro Monat.

5. Was gibt es für Kultur, Sport und Freizeitaktivitäten?
Alle betroffenen Familien haben für jedes Kind zweckgebunden Anspruch auf zehn Euro pro Monat, z.B. für die Mitgliedschaft in einem Sportverein. Eine rückwirkende Erstattung ist möglich, wenn die Eltern entsprechende Kosten belegen.
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6. Können die zehn Euro auch gebündelt in Anspruch genommen werden?
Ja, das geht, etwa für Kurse oder Freizeiten in den Ferien. Dann können auch gegebenenfalls 60 Euro auf einen Schlag bewilligt werden. Dabei haben die Kommunen aber einen erheblichen Ermessensspielraum, wie das Bundesarbeitsministerium einschränkt.

7. Welche Leistungen gibt es für Lernförderung bzw. Nachhilfe?
Hier gibt es keine gesetzliche Deckelung nach oben. Voraussetzung für die Kostenübernahme durch den Staat ist, dass die Lernförderung erforderlich, geeignet und angemessen ist, um z.B. die Versetzung in die nächste Klasse zu erreichen. „Doch Eltern können ihre Kinder nicht einfach zur Nachhilfe schicken und davon ausgehen, dass die Kosten schon übernommen werden“, sagt Christian Westhoff, Sprecher des Bundesarbeitsministeriums. Vielmehr müssen sich Eltern den Bedarf vom Lehrer ihrer Kinder bescheinigen lassen. Die Bescheinigung muss dann bei der Kommune im Jobcenter eingereicht werden.

8. Gibt es auch weitere Leistungen für den Schulbedarf – ohne Einzelnachweis?
Ja. Dafür gibt es eine Geldleistung, die an Hartz-IV-Bezieher ohne Antrag zusammen mit dem Regelsatz an die Eltern ausgezahlt wird. „Die nächste Auszahlung (70 Euro) erfolgt zum 1. Schulhalbjahr im August 2011. Zu Beginn des 2. Schulhalbjahres im Februar 2012 werden nochmals 30 Euro ausgezahlt“, so das Bundesarbeitsministerium.

9. Und was gilt bei den Fahrtkosten zur Schule?
Wenn Kinder zur Erreichung der nächstgelegenen Schule auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen sind und die Kosten nicht von anderer Seite übernommen werden, beteiligt sich der Staat hieran. Dafür gibt es entweder einen Zuschuss (wenn z.B. die Monatskarte auch privat genutzt werden kann) oder es werden die gesamten Kosten übernommen.

10. Was ist mit den Kosten von Klassenfahrten und eintägigen Ausflügen in Schule und Kita?
Die Kosten für Klassenfahrten übernehmen für Kinder aus Hartz-IV-Familien nach wie vor die zuständigen Träger. Das gleiche gilt für Familien, die Wohngeld, den Kinderzuschlag oder Sozialhilfe erhalten. Völlig neu ist 2011: Nun werden auch die Kosten von eintägigen Ausflügen und Wandertagen übernommen. Kosten für Ausflüge und Klassenfahren in den ersten Monaten des Jahres 2011 können rückwirkend erstattet werden, wenn die Teilnahme am Ausflug z.B. durch eine Bescheinigung der Schule oder Kita nachgewiesen wird.

11. Und warum läuft das Bildungspaket so schleppend an?
Dafür sind ganz verschiedene Gründe verantwortlich. Manche Städte haben heute bereits ein besseres Angebot, das unbürokratischer funktioniert. An anderen Orten gibt es viele Angebote noch gar nicht – etwa ein gemeinsames Schulmittagessen. Da können Eltern nun auch auf die Schule zugehen und überlegen, wie man gemeinsam etwas auf die Beine stellen kann.
Zudem hat sich das Bildungspaket noch gar nicht richtig herumgesprochen – und wer nicht Bescheid weiß, stellt auch keinen Antrag.
Leserkommentare
26.04.2011 18:13 Uhr - von Manfred
Bildungspaket
Man kann Gold verschenken wollen, wenn es niemand weiß bleibt man darauf sitzen. So auch beim Bildungspaket. Die Politiker sind zu weit weg von der Basis
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