4. Clevere Planung bringt mehr Elterngeld
Wenn Eltern ihre Kinder sehr schnell hintereinander bekommen, können Sie in den Genuss einer ganz besonderen Verlängerung des Elterngeldes kommen. Wird nämlich das zweite Kind unmittelbar nach Auslaufen des Elterngeldbezugs für das erste Kind geboren, ist das Elterngeld für das zweite Kind genau so hoch wie für das erste Kind. Der Grund: Zeiten des Elterngeldbezuges werden bei der Einkommensberechnung nicht berücksichtigt. Damit zählt das Einkommen vor der Geburt des ersten Kindes. Ein weiterer Bonus: Das Elterngeld wird zusätzlich noch erhöht um den Geschwister-Bonus: So können zu dem Maximal-Elterngeld von 1.800 Euro nochmals 180 Euro hinzukommen.
5. Variables Gehalt mit einplanen
Oft werden Arbeitnehmern neben dem Fixgehalt variable Gehaltsbestandteile gezahlt. Solche Zahlungen wurden zunächst bei der Bemessung des Elterngeldes nicht berücksichtigt. Das allerdings störte das Bundessozialgericht (AZ: B 10 EG 3/09), das mit seiner Entscheidung dafür gesorgt hat, dass solche Gehaltsbestandteile bei der Elterngeldberechnung mit einfließen. Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld, Provisionen und andere Gratifikationen bleiben jedoch grundsätzlich unberücksichtigt.
Tipp: Wenn möglich, sollten diese Einmalzahlungen arbeitsvertraglich zumindest für die Monate vor der Geburt auf das Gesamtgehalt umgelegt werden. So steigt das regelmäßige Netto-Einkommen – und das Elterngeld fällt entsprechend höher aus.
6. Elterngeld und arbeiten
Wer neben dem Elterngeldbezug arbeiten will, muss genau planen. Denn grundsätzlich bekommen Sie
Elterngeld nur dann, wenn Sie neben der Kinderbetreuung nicht mehr als 30 Stunden in der Woche arbeiten – und zwar im Monatsdurchschnitt! Das heißt aber, dass Sie frei wählen können, wie Sie Ihre Arbeitszeit einteilen. Sie können zwei Wochen jeweils 45 Stunden arbeiten und die anderen beiden Wochen ganz frei nehmen – in diesem Fall kommen Sie auf 22,5 Wochenstunden (90 Stunden aus zwei Wochen durch vier Wochen geteilt) und bekommen Elterngeld – wenn auch das Einkommen angerechnet wird.