Einzelne Förderungen gibt es weiterhin
So fördert beispielsweise das Familienerholungswerk der Diözese Rottenburg-Stuttgart in Baden-Württemberg eine Familienerholung durch die kirchliche Stiftung "Lebensraum für die Familie". Voraussetzung ist, dass die Familien aus dem Bundesland stammen und Urlaub in einer der drei Familienferienstätten des Familienerholungswerks machen (
www.familienerholungswerk.de). Eine weitere Möglichkeit ist die Stiftung Evangelische Familienerholung in Berlin, die jährlich allerdings nur rund 25 Familien helfen kann (
www.stiftung-Familienerholung.de). Ein Angebot gilt bundesweit.
„Die Zukunft der Familienferienstätten steht auf tönernen Füßen“, sagt Germer. Der Bedarf der Familien sei dabei ungebrochen. In anderen Bundesländern haben es Familien besser: Hier können Familien in besonderen Lebenssituationen (kinderreiche Familien, ein behindertes Kind, alleinerziehender Elternteil, knappes Finanzbudget) einen Zuschuss zu einem Familienurlaub beantragen. Voraussetzung ist ein Erholungsaufenthalt in einer gemeinnützigen Erholungsstätte.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung hat die Zuschussbedingungen der einzelnen Bundesländer auf ihrer Homepage und in ihrem Katalog zusammengefasst (
www.urlaub-mit-der-familie.de; Katalog gegen Einsendung eines frankierten - 1,45 Euro - und adressierten DIN-A4-Umschlags an: Evangelische Familienerholung im Diakonischen Werk der EKD e.V., Reichensteiner Weg 24, 14195 Berlin).