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05.08.2011 00:58

Familiengründung

Finanzen unter Kontrolle

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Rund 678.000 Kinder sind laut Eurostat, dem statistischen Amt der Europäischen Union, 2010 in Deutschland auf die Welt gekommen. Mit der Geburt eines Kindes ändert sich das Leben einer jungen Familie. Neben allen schönen Seiten ist der neue Erdenbürger auch eine finanzielle Herausforderung. Umso wichtiger ist es für angehende Eltern zu wissen, in welchen Bereichen ihnen der Staat unter die Arme greift. Bestenfalls geht die Planung schon vor der Schwangerschaft los.
Familiengründung Finanzen voll unter Kontrolle
Stellt sich Nachwuchs ein, ändern sich viele Dinge
Steuerklassenwechsel: „Ist der Nachwuchs lange geplant, lohnt sich oft ein Steuerklassenwechsel im Voraus, spätestens mit Beginn der Schwangerschaft“, sagt Peter Kauth vom Internetportal Steuerrat 24. Der Elternteil, der später hauptsächlich Elterngeld beziehen wird, sollte in die Steuerklasse III wechseln und sich zudem Steuerfreibeträge beim Finanzamt eintragen lassen. Das Elterngeld richtet sich nämlich nach dem durchschnittlichen Nettoverdienst in den letzten zwölf Monaten vor der Geburt des Kindes.
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Mutterschaftsgeld: Mutterschutz gilt sechs Wochen vor der Geburt eines Kindes bis acht Wochen danach. In dieser Zeit bekommen Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung 13 Euro pro Tag Mutterschaftsgeld. Die Differenz zum bisherigen Nettogehalt stockt der Arbeitgeber auf. Privat krankenversicherte und familienversicherte Frauen erhalten einmalig 210 Euro Mutterschaftsgeld durch das Bundesversicherungsamt.

Elterngeld: Elterngeld können Väter ebenso wie Mütter, Arbeitnehmerinnen gleichermaßen wie Hausmänner bis zu 14 Monate nach der Geburt eines Kindes bekommen. Mindestens beträgt es 300 Euro, maximal 1.800 Euro.
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Kindergeld und Kinderzuschlag: Seit 2010 gibt es für das erste und zweite Kind jeweils 184 Euro Kindergeld pro Monat. Für das dritte Kind erhalten Eltern 190 Euro und für jeden weiteren Sprössling 215 Euro. Gering verdienende Familien können bis zu 140 Euro pro Monat Kinderzuschlag (KiZ) erhalten. Dafür muss ihr Einkommen mindestens 900 Euro brutto (Alleinerziehende 600 Euro) betragen. Andernfalls würde Anspruch auf Arbeitslosengeld II bestehen. Die Höchstgrenze setzt sich unter anderem zusammen aus dem elterlichen Bedarf gemäß der Regelungen zum Arbeitslosengeld II und den Wohnkosten.

Tipp: Mit dem Biallo.de-Kinderzuschlag-Rechner können Sie ermitteln, ob Anspruch auf Kinderzuschlag besteht. Wichtig: In jedem Fall sollte man zusätzlich Wohngeld beantragen.

Steuerfreibeträge: Mit den Kinderfreibeträgen soll das Existenzminimum des Kindes steuerfrei gestellt werden. Bei Eheleuten sind dies insgesamt 7.008 Euro. Sie spielen allerdings erst eine Rolle, wenn die Steuerersparnis daraus günstiger ist als das Kindergeld. Das Finanzamt prüft bei der Einkommensteuererklärung, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag die günstigere Variante ist. Das gezahlte Kindergeld wird dann ggf. mit dem Steuervorteil aufgrund der Freibeträge verrechnet. Darüber hinaus können Kinderbetreuungskosten die Steuerlast mindern. Arbeitet nur ein Elternteil, so sind Betreuungskosten für Kinder im Alter von drei bis fünf Jahren als Sonderausgaben absetzbar. Doppelt verdienende Elternteile und berufstätige Alleinerziehende können Aufwendungen für die Kinderbetreuung als Werbungskosten absetzen. „Bis zum 14. Lebensjahr des Sprösslings können sie zwei Drittel der Kosten, aber höchstens 4.000 Euro beim Finanzamt geltend machen“, so Steuerexperte Kauth.

Sie möchten mehr wissen? Im unserem ausführlichen Dossier informieren wir Sie unter anderem zu folgenden Themen:

Steuern
  • Rechtzeitig die Steuerklasse wechseln
  • Freibeträge
Betreuungskosten und Schulgeld

Mutterschaftsgeld

Elternzeit und Elterngeld
  • Elternzeit, Elterngeld und andere Leistungen
Kindergeld
  • Höhe und Antrag, Kindergeld für Volljährige
  • Kinderzuschlag
Kindererziehung und Altersvorsorge
  • Gesetzliche Rente
  • Riesterrente
Versicherungsschutz für junge Familien
  • Haftpflichtversicherung
  • Risikolebensversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Krankenversicherung
  • Private Unfallversicherung
Wichtige weiterführende Adressen

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