Altersunabhängige Bestimmungen
Ungeeignete Arbeiten: Generell müssen die Jugendarbeitsschutzvorschriften beachtet werden. Verboten sind danach Arbeiten, die zu anstrengend (z.B. Akkordarbeit), zu gefährlich oder gesundheitsgefährdend sind. Das Gleiche gilt für Tätigkeiten, die mit besonderen Unfallgefahren verbunden sind, die den Umgang mit gefährlichen Arbeitsstoffen erfordern oder in sonstiger Weise die Gesundheit und Entwicklung der Jugendlichen gefährden könnten.
Sozialversicherung: Schülerarbeiten in den skizzierten Grenzen sind versicherungsfrei. Wenn die regelmäßigen Einkünfte der Schüler unter 365 Euro im Monat liegen, sind sie in der gesetzlichen Krankenversicherung weiterhin kostenfrei über ihre Eltern mitversichert. Dabei werden auch Kapitaleinkünfte berücksichtigt. Für diejenigen, die einen Minijob ausüben, gilt statt der 365-Euro- eine 400-Euro-Grenze. In den Ferien dürfen die Betroffenen kurzfristig und ohne Begrenzung „nach oben“ mehr verdienen, ohne dass die kostenfreie Mitversicherung gefährdet wird.
Kindergeld: Solange die Sprösslinge unter 18 Jahre alt sind, dürfen sie unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass der
Kindergeldanspruch der Eltern gefährdet wird. Für Volljährige gilt (nach Abzug von Werbungskosten und Sozialversicherungsbeiträgen) noch eine Verdienstgrenze von derzeit 8.004 Euro im Jahr. Liegt das anrechenbare Einkommen eines Kindes über dieser Grenze, so entfällt der Kindergeldanspruch. 2012 soll für Kinder unter 25, die noch in Ausbildung sind oder eine Ausbildung suchen, diese Einkommensgrenze entfallen.