Bezieher des Gründungszuschusses erhalten sechs Monate lang ihr bisher bezogenes ALG I sowie einen Zuschlag in Höhe von 300 Euro. Nach Ablauf des Sechs-Monats-Zeitraums kann der Zuschlag für weitere neun Monate fortgezahlt werden.
Die Gründung kann vorab per „
Nebenjob“ ganz legal – und von den Agenturen erwünscht – getestet werden. Denn Arbeitslose dürfen Nebenjobs annehmen und in diesen bis zu 14,9 Stunden pro Woche arbeiten. Monatliche Nebeneinkünfte in Höhe von 165 Euro im Monat sind anrechnungsfrei.