Zunehmend mehr Menschen sind im Alter auf die Grundsicherung angewiesen, die es ab 65 Jahren gibt. Da das Rentenniveau sinkt, werden es künftig noch mehr werden. Womit können Bezieher dieser Leistung rechnen?
Ansprüche: Die Regelleistung für Alleinstehende beträgt – genau wie bei Hartz IV – 364 Euro im Monat, für (Ehe-) Paare sind es 656 Euro. Dazu werden noch die angemessenen Kosten für die Wohnung berücksichtigt, die unterschiedlich hoch ausfallen. Beträgt die Warmmiete eines Ehepaars aus Köln z.B. 500 Euro, so liegt der rechnerische „Bedarf“ der beiden bei 1.156 Euro. Davon abgezogen werden aber nahezu alle Einkommen – wie gesetzliche, betriebliche und private Renteneinkünfte. Bezieher von Grundsicherung dürfen aber etwas hinzuverdienen – bei einem 400-Euro-Job dürfen sie 120 Euro von den Einkünften behalten, der Rest wird verrechnet.
Rücklagen aufbrauchen: Bevor der Staat mit Zahlungen einspringt, müssen die Antragsteller ihre Rücklagen weitgehend aufbrauchen. Die Freibeträge fürs erlaubte Vermögen sind weit niedriger als bei Hartz IV. Ein Alleinstehender darf bis 2.600 Euro besitzen, für den Partner kommen 614 Euro hinzu. Tipp: Wer mit 60 eine höhere Lebensversicherung ausbezahlt bekommt und nur eine geringe Rente erwartet, für den kann es sich lohnen, eine kleine Eigentumswohnung anzuschaffen. Denn Geld muss vor der Grundsicherung verbraucht werden, eine kleine Immobilie darf man aber behalten. „Angemessenes“ Wohneigentum ist für Grundsicherungsbezieher erlaubt. Was das genau bedeutet, darüber gibt es oft Streit. Ein alleinstehender Grundleistungsbezieher darf ein Häuschen mit 70 Quadratmetern oder eine Eigentumswohnung mit 60 Quadratmetern behalten.
Private Krankenversicherung: Wer die gestiegenen Beiträge zur privaten Krankenversicherung nicht mehr schultern kann, für den springen teilweise die Ämter ein. Sie tragen die von der Versicherung um 50 Prozent geminderten Beiträge im Basistarif. Voraussetzung: Dem Betroffenen bleibt nach Abzug von Versicherungsbeiträgen und Unterkunftskosten weniger als der Regelbedarf zum Leben.
Verbote und Datenabgleich: Grundsicherungs-Beziehern wird im Regelfall kein Auto zugestanden. Ein teurer Wagen muss deshalb meist verkauft werden. Grundsicherung gibt es auch nur für diejenigen, die ihren „gewöhnlichen Aufenthalt“ in Deutschland haben. Wer den kompletten Winter auf Mallorca verbringt, zählt nicht zu den Berechtigten. Man sollte beim Sachbearbeiter im Grundsicherungsamt eine Erlaubnis einholen, die bei Auslandsaufenthalten von bis zu einem Monat ohne Probleme bewilligt wird. In jedem Fall sollte man erklären können, wie Fahrt und Aufenthalt finanziert werden. Egal, ob es um den PKW, Ersparnisse oder einen Nebenjob geht: Gegenüber den Ämtern ist Offenheit angesagt, denn dort findet ein umfassender Datenabgleich statt.
Kinder haften meist nicht: Wer Grundsicherung im Alter bezieht, muss im Regelfall nicht damit rechnen, dass seine Kinder vom Amt zur Kasse gebeten werden – es sei denn, ein Kind verdient nach Abzug von Werbungskosten oder Betriebsausgaben über 100.000 Euro im Jahr. Und nach dem Tod eines Grundsicherungsbeziehers werden dessen Erben von den Ämtern nicht zur Rückzahlung verpflichtet, falls es etwa noch Vermögenswerte gibt. Bei Hartz IV ist das anders.
Wollen Sie mehr wissen? In unserem Dossier informieren wir unter anderem über diese Themen:
Grundsicherung – Übersicht und Abgrenzung zu „Hartz IV“
Berechnung der Grundsicherung
- Ermittlung des Grundbedarfs
- Mehrbedarfszuschläge
- Sonderbedarf für orthopädische Einlagen, Blutdruckmessgerät und ähnliches
- Angemessene Kosten fürs Wohnen müssen die Ämter übernehmen
- Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung
Anrechnung des Einkommens der Antragsteller
Vermögen und Grundsicherung im Alter
Längere Ortsabwesenheit / Ferien
Antragstellung und Verfahrensweise
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