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21.02.2011 13:20

Hartz-IV

Lotto-Gewinn kassiert das Amt

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Wie gewonnen – so zerronnen. Diese Erfahrung machen ALG-II-Bezieher, die an Lotterien teilnehmen. Sollten die Betroffenen gewinnen, so bekommen sie entsprechend niedrigere Hartz-IV-Leistungen, hat das Landessozialgericht Essen (LSG) entschieden.
Lotto-Gewinn kassiert das Amt hartz-IV ALG II Finanzportal biallo.de
Wie gewonnen - so zerronnen
Verhandelt wurde über den Fall eines Mannes aus Bielefeld, der sich nach eigenen Angaben seit 2001 an der Lotterie der „Aktion Mensch“ beteiligt. Für Lose hat er inzwischen 945 Euro aufgewendet und nun – endlich – 500 Euro gewonnen. Sein Pech: Als er die 500 Euro gewann, bezog er Hartz-IV-Leistungen. Das LSG Essen entschied, dass der in zwei Raten zu je 250 Euro ausgezahlte Gewinn als Einkommen im Sinne des Sozialrechts (Paragraph 11 Abs. 1 SGB II) anzurechnen ist und damit das ausgezahlte ALG II entsprechend mindert. Das liegt nach den Formulierungen des Paragraphen nahe, nach denen nahezu alle „Einnahmen in Geld oder Geldeswert“ als zu berücksichtigendes Einkommen zählen.

 
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Foto(s): Sebastian Willnow/ddp
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Loskauf als Werbungskosten geltend zu machen?

Fraglich war allerdings, ob der Kläger die Kosten für den Erwerb der Lose als besondere Form der Werbungskosten geltend machen kann. Aber auch dabei kam ihm das Gericht in Essen kaum entgegen. Es hat lediglich den Abzug der Kosten für das Los, das konkret zu dem Gewinn geführt hat, in Höhe von 15 Euro gestattet. Die Ausgaben für die früher erworbenen Lose blieben unberücksichtigt.

So bleibt als Fazit für die Empfänger von Grundsicherungsleistungen nur die Alternative, auf den Loskauf zu verzichten oder auf den ganz großen Gewinn zu hoffen, mit dem man dann endgültig aus dem Arbeitslosengeld II aussteigen kann (Aktenzeichen: L 19 AS 77/09).

 
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