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31.10.2008 08:00

Hartz-IV

Regelsätze verletzen Grundrechte von Familien

von
Hartz-IV ALG II Regelsatz Verbraucherportal Biallo.de
Das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) reicht Familien nicht, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Zu diesem Urteil kam nun das Landessozialgericht Hessen (Az.: L 6 AS 336/07).
Geklagt hatte eine Familie aus dem Werra-Meisner-Kreis. Die Eltern erhielten den Regelsatz von monatlich je 311 Euro, ihre 1994 geborene Tochter bekam 207 Euro. Die Eltern hielten das für zu wenig, um den Bedarf des Mädchens zu decken. Sie beantragten zusätzlich je 133 Euro für sich sowie 89 Euro für ihre Tochter.

Die Landessozialrichter holten gleich vier Gutachten ein. Und kamen zu dem Schluss, dass die Regelleistungen den besonderen Bedarf von Familien mit Kindern nicht berücksichtigten. So leuchtete ihnen nicht ein, warum Kinder nur 60 Prozent vom Regelsatz für einen Erwachsenen erhalten sollen oder wieso 14- jährige Kinder die gleiche Summe erhalten wie Neugeborene – obwohl ihr tatsächlicher Bedarf höher ist.
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Sozialgericht sah ursprünglich keinen Verstoß

Zuvor schmetterte das Sozialgericht den Antrag ab. Die zuerkannten Leistungen hielten sie für rechtmäßig und sahen darin keinen Verstoß gegen das Grundgesetz. Schließlich gestehe die Rechtsprechungspraxis des Bundessozialgerichts dem Gesetzgeber bei der Bestimmung der Regelleistungen einen Gestaltungsspielraum zu.
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Foto: Sascha Schuermann/ddp ID:1806
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