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Hartz-IV

Sozialamt zahlt Kabelfernsehen

11.03.2009 08:00
Von Fritz Himmel
Hartz 4 ALG II Kabenfernehen Sozialamt Mietvertrag Finanzportal Biallo.de
Empfänger von Hartz-IV können unter bestimmten Bedingungen die monatlichen Kosten für Kabelfernsehen komplett erstattet bekommen. Eine Prüfung des Mietvertrags lohnt sich.
Arbeitslose, die in ihrer Wohnung einen TV-Empfang via Kabelanschluss haben, sollten einen genauen Blick in ihren Mietvertrag werfen. Steht dort der Passus, dass sie vertraglich zur Nutzung des vorhandenen Kabelanschlusses verpflichtet sind, haben sie Glück. Die dafür anfallenden Gebühren müssen vom Amt als Teil der Unterkunftskosten anerkannt und bezahlt werden. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschieden (Az. B 4 AS 48/08 R).
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Mit wie viel Arbeitslosengeld Sie rechnen können.
Foto(s): Sebastian Willnow/ddp
Kabelanschluss muss Bestandteil des Mietvertrages sein

Nicht übernommen werden müssen die Gebühren laut Urteil allerdings, wenn der Kabelanschluss kein fester Bestandteil des Mietvertrages ist und es zudem Alternativen dazu gibt. Im verhandelten Fall wiesen Deutschlands oberste Sozialrichter die Klage einer Frau ab, da sie sich freiwillig für das Kabelfernsehen entschieden hatte. Laut Mietvertrag war es ihr freigestellt, ob sie den Fernsehempfang via Kabel nutzen wollte. Stattdessen wurden ihr anteilig die Kosten einer Gemeinschaftsantenne in Rechnung gestellt - und von der Behörde auch anstandslos übernommen. Das Recht der Klägerin auf Informationsfreiheit werde auch mit der Gemeinschaftsantenne bereits hinreichend erfüllt, befanden die Richter.
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Leserkommentare

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22.02.2010 08:36 Uhr
Schwob: Wichtigste Zeitbeschäftigung für Hartz-IV nicht gratis?
Das Problem eines unstrukturierten Tags bei Hartz IV wird durch Fernsehen verschärft. Zusätzlich ist der Flachbildfernseher das Statussymbol bei den Hartz IV-Empfängern in einem Bekanntenkreis. Daher ist es ok, wenn Kabelfernsehen vom Hartz IV-Satz bezahlt werden muss. Stadtbüchereien sind umsonst; vielleicht verblödet man auch weniger.
Foto: colourbox.com ID:2213
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