Startseite | RSS | Mobil | Inhalt |
Mittwoch, 23.05.2012 08:04 Uhr
Newsletter:
Suche:
Biallo.de - Das Verbraucherportal für private Finanzen
Artikel bewerten:
Startseite > Soziales > Hartz IV
auf Facebook teilen
Twittern
05.07.2011 15:30

Hartz IV

Zuverdiener dürfen mehr behalten

von
Für ALG-II-Bezieher lohnt es sich seit Mitte 2011 mehr als bislang, Einkünfte zu erzielen. Denn nun gelten etwas günstigere Anrechnungsregeln. Wer ALG II erhält und den Bundesfreiwilligendienst absolviert, darf zudem seit Anfang 2012 von seinem "Taschengeld" mindestens 175 Euro monatlich behalten. 
Hartz IV Zuverdiener dürfen mehr behalten Finanzportal Biallo.de
Die ersten 100 Euro vom Erwerbseinkommen sind anrechnungsfrei
Arbeitslosengeld II beziehen – und arbeiten. Das schließt sich keinesfalls aus. Denn ALG II gibt es auch für Arbeitnehmer, deren Einkommen nicht zur Deckung ihres eigenen Bedarfs – und desjenigen ihrer Familie – ausreicht. Klar ist allerdings: Wer arbeiten geht, bekommt weniger ALG II. Doch nicht das komplette Arbeitseinkommen wird mit den Grundsicherungsansprüchen verrechnet. Ähnlich wie bei der Steuer gelten auch hier Absetzbeträge.

Freigrenze 100 Euro bleibt

Unverändert gilt: Die ersten 100 Euro vom Erwerbseinkommen sind anrechnungsfrei. Wer genau hundert Euro pro Monat verdient, dessen ALG II oder Sozialgeld wird also nicht gekürzt. Davon profitieren beispielsweise Kinder, die Werbeprospekte verteilen.
Rechner
Arbeitslosengeld II Rechner
Wie hoch wird das neue Arbeitslosengeld-II gemäß Hartz-IV ausfallen, das Sie voraussichtlich erhalten.
Wohngeldrechner
Stellen Sie fest, ob es sich lohnt, Wohngeld zu beantragen und wie viel Sie bekämen.
Höhere Einkünfte

Die Anrechnung beginnt bei Erwerbseinkünften, die die 100-Euro-Marke übersteigen. Von dem Einkommen, das darüber hinausgeht, bleiben 20 Prozent anrechnungsfrei. Dieser 20-Prozent-Satz gilt seit Juli 2011 für Einkünfte bis 1.000 Euro. Bisher galt er nur bis 800 Euro. Praktisch bedeutet dies: Wer 1.000 Euro brutto verdient, darf von seinen Nettoeinkünften, die er in einem Job oder als Selbstständiger erzielt, zusätzlich zu den ersten 100 Euro noch 180 Euro (= 20 Prozent von 900 Euro) behalten.

Über 1.000 Euro

Bei höheren Einkünften (bis zur Höhe von 1.200 Euro bzw. 1.500 Euro für Haushalte mit Kindern) werden – wie bisher – zehn Prozent des zusätzlichen Bruttoverdienstes bei der Berechnung des ALG II nicht berücksichtigt. Alles was, über die 1.200- bzw. 1.500-Euro-Grenze hinausgeht, wird unverändert voll mit den Hartz-IV-Ansprüchen verrechnet (falls dann überhaupt noch ein Anspruch besteht). Insgesamt wurde durch diese Neuregelung der anrechnungsfreie Teil der Arbeitseinkünfte auf maximal 330 Euro (vorher: 310 Euro) erhöht.
Lesen Sie auch:

Hartz-IV
Lotto-Gewinn kassiert das Amt

Hartz IV
Job als Freiwilliger bringt 175 Euro mehr im Monat

Hartz IV und Führerscheinerwerb
Führerschein-Finanzierung dank Arbeitgeberschreiben


175 Euro Pauschbetrag bei Freiwilligendienst


Pünktlich zum Jahreswechsel 2011/12 ist eine Änderung der Arbeitslosengeld-II-Verordnung in Kraft getreten, die viele ALG -II-Bezieher freuen wird. Wenn sie einen Freiwilligendienst absolvieren, bekommen die "Bufdis" bei Bedürftigkeit weiterhin wie bisher Arbeitslosengeld II. Zusätzlich dürfen sie seit Anfang 2012 monatlich 175 Euro von dem Taschengeld behalten, das ihnen der zuständige Träger zahlt. Im Einzelfall - etwa bei hohen Fahrtkosten - sind sogar mehr als 175 Euro drin.
Leserkommentare
07.07.2011 10:36 Uhr - von Peter P.
ALG-II <-> Vorrangige Leistungen?
Ich bin bei diesem Artikel etwas irritiert... Ich (allein erziehend, halbtags beschäftigt) bekomme seit ca. 1 1/2 Jahren von der ARGE abgelehnt und gesagt, dass ich keinen Anspruch auf ALG-II habe, sondern Mietzuschuss beim zuständigen Sozialamt beantragen muss (Begründung Sozialamt = Vorrangige Leistungen). Im Vorfeld hatte ich aber schon ca. zwei Jahre ALG-II bekommen. Die Höhe der Leistungen war damals bis auf minimale Beträge gleich, allerdings gab es zu dem Zeitpunkt bei ALG-II eine GEZ-Befreiung, beim Mietzuschuss des SA nicht. Und die 215 € im Jahr sind viel Geld für mich... Laut diesem Artikel scheine ich ja doch Anspruch auf ALG-II zu haben... Weiß jemand, wo ich Infos dazu finden kann? Danke im Voraus Peter
Kommentar schreiben
Name:
E-Mail:

Ziffernfolge hier eingeben:
Überschrift:
Kommentar:
Abschicken
Foto: colourbox.com ID:5648
Nach oben
Anzeige

Biallo präsentiert

Anzeige
Anzeige

Recht kritisch von Marcus Preu

Marcus PreuSie sind auf großer Eroberungsfahrt – die Piraten. In NRW sind sie, trotz des Mutes zur inhaltlichen Lücke, mit 7,8 Prozent in den Landtag eingezogen. Und dies trotz eines fragwürdigen Verhältnisses zum Rechtsstaat. ... mehr

Newsletter

i1
i2
i3
i4
Jetzt abonieren

Ratenkredit Konditionen

1 C&A Bank
4,99 %
2 Targobank
5,49 %
3 SKG Bank
5,55 %
4 1822 direkt
5,70 %
5 ING-Diba
5,75 %
Laufzeit:36 Monate; Betrag 10.000 Euro
.
© 2012 Biallo & Team GmbH