Für ALG-II-Bezieher lohnt es sich seit Mitte 2011 mehr als bislang, Einkünfte zu erzielen. Denn nun gelten etwas günstigere Anrechnungsregeln. Wer ALG II erhält und den Bundesfreiwilligendienst absolviert, darf zudem seit Anfang 2012 von seinem "Taschengeld" mindestens 175 Euro monatlich behalten.
Arbeitslosengeld II beziehen – und arbeiten. Das schließt sich keinesfalls aus. Denn ALG II gibt es auch für Arbeitnehmer, deren Einkommen nicht zur Deckung ihres eigenen Bedarfs – und desjenigen ihrer Familie – ausreicht. Klar ist allerdings: Wer arbeiten geht, bekommt weniger ALG II. Doch nicht das komplette Arbeitseinkommen wird mit den Grundsicherungsansprüchen verrechnet. Ähnlich wie bei der Steuer gelten auch hier Absetzbeträge.
Freigrenze 100 Euro bleibt
Unverändert gilt: Die ersten 100 Euro vom Erwerbseinkommen sind anrechnungsfrei. Wer genau hundert Euro pro Monat verdient, dessen ALG II oder Sozialgeld wird also nicht gekürzt. Davon profitieren beispielsweise Kinder, die Werbeprospekte verteilen.
Höhere Einkünfte
Die Anrechnung beginnt bei Erwerbseinkünften, die die 100-Euro-Marke übersteigen. Von dem Einkommen, das darüber hinausgeht, bleiben 20 Prozent anrechnungsfrei. Dieser 20-Prozent-Satz gilt seit Juli 2011 für Einkünfte bis 1.000 Euro. Bisher galt er nur bis 800 Euro. Praktisch bedeutet dies: Wer 1.000 Euro brutto verdient, darf von seinen Nettoeinkünften, die er in einem Job oder als Selbstständiger erzielt, zusätzlich zu den ersten 100 Euro noch 180 Euro (= 20 Prozent von 900 Euro) behalten.
Über 1.000 Euro
Bei höheren Einkünften (bis zur Höhe von 1.200 Euro bzw. 1.500 Euro für Haushalte mit Kindern) werden – wie bisher – zehn Prozent des zusätzlichen Bruttoverdienstes bei der Berechnung des ALG II nicht berücksichtigt. Alles was, über die 1.200- bzw. 1.500-Euro-Grenze hinausgeht, wird unverändert voll mit den Hartz-IV-Ansprüchen verrechnet (falls dann überhaupt noch ein Anspruch besteht). Insgesamt wurde durch diese Neuregelung der anrechnungsfreie Teil der Arbeitseinkünfte auf maximal 330 Euro (vorher: 310 Euro) erhöht.