Schulaufsicht entscheidet
Über die Form und die Kosten von Klassen- oder Stufenfahrten müsse deshalb in der Schule entschieden werden. Die Schulaufsicht könne ja gegebenenfalls Klassenfahrten untersagen, die so teuer sind, dass sie nur noch von Spitzenverdienern guten Gewissens bezahlt werden können. Sei eine Klassenfahrt aber beschlossen, so dürften Hartz-IV-Kinder nicht diskriminiert werden: Schüler dürfen – so die Kasseler Richter – nicht von dem für jede Klasse und jede Jahrgangsstufe wichtigen Gemeinschaftserlebnis der Fahrt ausgeschlossen werden, nur weil ihre Eltern von Grundsicherungsleistungen leben müssen.
Tipp: Ob und wie viel Hartz-IV-Leistungen Ihnen zustehen, können Sie mit unserem
Arbeitslosengeld-II-Rechner ermitteln.