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29.04.2011 00:01

Kommunion, Konfirmation, Geburtstag

Welche Geschenke dürfen Hartz-IV-Kinder behalten?

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Ob jetzt zur Kommunion oder Konfirmation oder zum Geburtstag: Auch Kinder aus Hartz-IV-Familien bekommen gerne Geschenke. Aber Achtung: Wenn der Wert zu hoch ist, greifen die Ämter zu. Denn: Fast jede Einnahme, die Beziehern von Arbeitslosengeld (ALG) II oder Sozialgeld zufließt, wird mit der Leistung vom Amt verrechnet. Hier gilt das Prinzip: Linke Tasche rein – rechte Tasche raus. Es gibt nur wenige Ausnahmen. Bei den Geschenken unterscheiden die Ämter zwischen verschiedenen Anlässen.
Kommunion, Konfirmation, Geburtstag Welche Geschenke dürfen Hartz-IV-Kinder behalten? Finanzportal Biallo.de
Geschenke für Kinder - wenn der Wert zu hoch ist, greifen die Ämter zu
3.100 Euro zur Kommunion und Konfirmation: Eine Ausnahme gilt nach der ALG-II-Verordnung für „Geldgeschenke an Minderjährige anlässlich der Firmung, Kommunion, Konfirmation oder vergleichbarer religiöser Feste sowie anlässlich der Jugendweihe“. Bis zu 3.100 Euro darf ein Kind bei solchen Anlässen ganz legal geschenkt bekommen.

Sachgeschenke zum Geburtstag

Für jährlich wiederkehrende Anlässe gilt die 3.100-Euro-Regel nicht. Eine klare Geldgrenze ist hier nicht festgelegt. Nach dem Gesetz dürfen die Geschenke „die Lage des Empfängers nicht so günstig beeinflussen, dass daneben Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nicht gerechtfertigt wären“. Ein Notebook, für das die Verwandtschaft zum Geburtstag zusammenlegt, ist danach wohl erlaubt. „Doch ich würde immer raten, nicht Geld für ein Notebook zu überweisen, sondern direkt das Sachgeschenk zu machen. Dann gibt es auch keine Auseinandersetzung mit dem Amt“, rät ein Mitarbeiter einer rheinischen Arbeitsagentur.
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Arbeitslosengeld II Rechner
Wie hoch wird das neue Arbeitslosengeld-II gemäß Hartz-IV ausfallen, das Sie voraussichtlich erhalten.
Arbeitslosengeldrechner
Mit wie viel Arbeitslosengeld Sie rechnen können.
Foto(s): Sebastian Willnow/ddp
Zehn-Euro-Dauerauftrag fürs Taschengeld

Seit diesem Jahr gibt es eine neue Bagatellregel in der ALG-II-Verordnung: „Einnahmen, wenn sie innerhalb eines Kalendermonats zehn Euro nicht übersteigen“ werden danach nicht auf die Hartz-IV-Leistungen angerechnet. Das bedeutet etwa: Die Tante kann fürs Konto ihrer Nichte, die Sozialgeld bezieht, einen monatlichen Zehn-Euro-Dauerauftrag fürs Taschengeld einrichten. Das Kind darf dieses Geld dann behalten.
Doch Vorsicht: „Der Zehn-Euro-Betrag kann nicht gebündelt werden“, erklärt Anja Huth von der Bundesagentur für Arbeit. Das bedeutet: Die Oma darf nicht 120 Euro auf einmal fürs ganze Jahr überweisen – denn dann wird der komplette Betrag mit dem Sozialgeld verrechnet. Das Gleiche gilt, wenn dem Kind 15 statt nur zehn Euro pro Monat zugehen. Auch dann profitiert nur das Amt von der kompletten Überweisung. Vorsicht ist auch geboten, wenn gleich zwei Verwandte regelmäßig Geld überweisen. Sie sollten sich absprechen. Denn mehr als zehn E uro im Monat dürfen insgesamt nicht fließen.

Achtung beim Kindersparbuch

In vielen Familien legen Großeltern Sparbücher für ihre Enkel an. Auch sie spielen eine Rolle, wenn eine Familie ALG II und Sozialgeld benötigt. Auf dem Sparbuch dürfen maximal 3.850 Euro liegen. Sonst erhält das Kind kein Sozialgeld – bis der überschüssige Betrag verbraucht ist. Achtung: Von Sparbüchern, die Eltern bei der Antragstellung vergessen haben, erfahren die Ämter per Datenabgleich!

Darlehen von Familienangehörigen

Geld, das Verwandte Hartz-IV-Beziehern leihen, rechnen die Ämter nicht als Einkommen an. Es muss dann allerdings klar sein, dass es sich wirklich um ein Darlehen – und nicht um ein verschleiertes Geschenk – handelt. Dies entschied das Bundessozialgericht am 17. Juni 2010 (Az.: B 14 AS 46/09 R). Tipp: Dafür sollte möglichst ein schriftlicher Vertrag geschlossen werden, in dem die Darlehenshöhe, Zinsen, Rückzahlungsregelungen und der Grund für die Vergabe des Darlehens genannt sind.

Wollen Sie mehr wissen? In unserem Dossier „Geschenke an Hartz-IV-Familien – aber richtig" erfahren Sie unter anderem:

Geschenke zu Kommunion und Konfirmation - bis zu 3.100 Euro sind erlaubt

Regeln für sonstige Schenkungen
  • Generelle Regelung im Sozialgesetzbuch II
  • Die neue Zehn-Euro-Regel in der ALG-II-Verordnung
Kindersparbücher und –guthaben
  • Wie hoch dürfen die Ersparnisse von Kindern sein?
  • Werden Freibeträge und Vermögen von Eltern und Kindern addiert?
  • Drohen Nachteile, wenn ein Kind seine zu hohen Ersparnisse ausgibt, bevor eine Familie ALG II beantragt?
Echte Darlehen sind kein Einkommen

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