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Krankengeld bei ALG I

Wann entfällt der Anspruch?

09.02.2009 08:00
Von Rolf Winkel
Arbeitslosigkeit Arbeitslosengeld ALG I ALG II Krankengeld Verbraucherportal Biallo.de
An kranke Bezieher von Arbeitslosengeld I muss die Krankenkasse auch dann noch Krankengeld weiterzahlen, wenn der Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG) I in der Zeit der Krankheit endet. Dies hat das Bundessozialgericht in einem jüngst veröffentlichten Urteil vom 2. November 2007 entschieden.
„Warum soll ich mich während der Arbeitslosigkeit denn krank melden?“, fragen sich gerade ältere Arbeitslose oft. Wer sich bei Arbeitsunfähigkeit nicht krank meldet, wenn er ALG I bezieht, begeht aber einen folgenschwerer Irrtum. Das gilt vor allem für diejenigen, die bei Krankheitsbeginn nur noch für kurze Zeit Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben. Denn das Bundessozialgericht hat nun entschieden: Wenn ein Versicherter an dem Tag der ärztlich bescheinigten Arbeitsunfähigkeit grundsätzlich krankengeldberechtigt war, kann er diesen Anspruch voll (maximal für 78 Wochen – gerechnet ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit) ausschöpfen, sofern seine Krankheit so lange dauert.
Krankenkasse lehnt Zahlung ab
 
Im zu entscheidenden Fall ging es um einen ALG-I-Bezieher, der Ende Mai 2005 „wegen einer akuten Belastungssituation“ von seinem Neurologen krank geschrieben worden war. Arbeitslosengeld I wird im Krankheitsfall – ähnlich wie Lohn – maximal sechs Wochen lang fortgezahlt, wobei in dieser Sechs-Wochen-Frist der Anspruch auf ALG I weiter verbraucht wird. Da der Betroffene nach seiner Krankschreibung nur noch eine Woche Geld von der Arbeitsagentur beanspruchen konnte, beantragte er anschließend bei seiner Krankenkasse (AOK) Krankengeld für die weitere Dauer der Krankschreibung. Die Kasse lehnte dies aber mit der Begründung ab, der Betroffene habe nach Ende seines Bezuges von ALG I keinen Anspruch auf ALG II gehabt.

Anspruch bei ALG-I-Beginn entscheidend
 

Dies spiele für den Krankengeldanspruch keinerlei Rolle, befand dagegen das BSG. Es komme für den Anspruch auf Krankengeld alleine darauf an, ob zu Beginn des Bezugs Anspruch auf Krankengeld bestanden haben. Dies gelte schließlich auch für (Noch-)Beschäftigte. Bei ihnen müsse das Krankengeld auch dann noch weitergezahlt werden, wenn das Beschäftigungsverhältnis während der Krankheit endet. Genauso muss laut BSG verfahren werden, wenn bei Arbeitslosen der Anspruch auf ALG I in der Krankheitszeit endet (Aktenzeichen: B 1 KR 38/06 R).

Tipp: Mit wie viel Arbeitslosengeld Sie rechnen können, ermitteln Sie mit unserem Arbeitslosengeld-Rechner.
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Leserkommentare

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28.07.2010 07:06 Uhr
fridolin: Krankengeld bei ALG I
Der Anspruch auf ALG I kann ja während der Krankheit gar nicht enden,wenn die Krankheitszeit die Bezugszeit von ALG I nicht mindert !?
Foto: Oliver Lang/ddp ID:1377
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