Startseite | RSS | Mobil | Forum | Inhalt | Translate:
Donnerstag, 29.07.2010 22:22 Uhr
Startseite » Soziales » Krankengeld bei ALG I
09.02.2009 08:00 Uhr
 Empfehlen · Kommentieren · Drucken

Krankengeld bei ALG I

Wann entfällt der Anspruch?

Von Rolf Winkel
Arbeitslosigkeit Arbeitslosengeld ALG I ALG II Krankengeld Verbraucherportal Biallo.de
An kranke Bezieher von Arbeitslosengeld I muss die Krankenkasse auch dann noch Krankengeld weiterzahlen, wenn der Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG) I in der Zeit der Krankheit endet. Dies hat das Bundessozialgericht in einem jüngst veröffentlichten Urteil vom 2. November 2007 entschieden.
„Warum soll ich mich während der Arbeitslosigkeit denn krank melden?“, fragen sich gerade ältere Arbeitslose oft. Wer sich bei Arbeitsunfähigkeit nicht krank meldet, wenn er ALG I bezieht, begeht aber einen folgenschwerer Irrtum. Das gilt vor allem für diejenigen, die bei Krankheitsbeginn nur noch für kurze Zeit Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben. Denn das Bundessozialgericht hat nun entschieden: Wenn ein Versicherter an dem Tag der ärztlich bescheinigten Arbeitsunfähigkeit grundsätzlich krankengeldberechtigt war, kann er diesen Anspruch voll (maximal für 78 Wochen – gerechnet ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit) ausschöpfen, sofern seine Krankheit so lange dauert.
Krankenkasse lehnt Zahlung ab
 
Im zu entscheidenden Fall ging es um einen ALG-I-Bezieher, der Ende Mai 2005 „wegen einer akuten Belastungssituation“ von seinem Neurologen krank geschrieben worden war. Arbeitslosengeld I wird im Krankheitsfall – ähnlich wie Lohn – maximal sechs Wochen lang fortgezahlt, wobei in dieser Sechs-Wochen-Frist der Anspruch auf ALG I weiter verbraucht wird. Da der Betroffene nach seiner Krankschreibung nur noch eine Woche Geld von der Arbeitsagentur beanspruchen konnte, beantragte er anschließend bei seiner Krankenkasse (AOK) Krankengeld für die weitere Dauer der Krankschreibung. Die Kasse lehnte dies aber mit der Begründung ab, der Betroffene habe nach Ende seines Bezuges von ALG I keinen Anspruch auf ALG II gehabt.

Anspruch bei ALG-I-Beginn entscheidend
 

Dies spiele für den Krankengeldanspruch keinerlei Rolle, befand dagegen das BSG. Es komme für den Anspruch auf Krankengeld alleine darauf an, ob zu Beginn des Bezugs Anspruch auf Krankengeld bestanden haben. Dies gelte schließlich auch für (Noch-)Beschäftigte. Bei ihnen müsse das Krankengeld auch dann noch weitergezahlt werden, wenn das Beschäftigungsverhältnis während der Krankheit endet. Genauso muss laut BSG verfahren werden, wenn bei Arbeitslosen der Anspruch auf ALG I in der Krankheitszeit endet (Aktenzeichen: B 1 KR 38/06 R).

Tipp: Mit wie viel Arbeitslosengeld Sie rechnen können, ermitteln Sie mit unserem Arbeitslosengeld-Rechner.

Leserkommentare

Name:
Email:

Ziffernfolge hier eingeben:
Überschrift:
Kommentar:
28.07.2010 07:06 Uhr
fridolin: Krankengeld bei ALG I
Der Anspruch auf ALG I kann ja während der Krankheit gar nicht enden,wenn die Krankheitszeit die Bezugszeit von ALG I nicht mindert !?
Foto: Oliver Lang/ddp ID:1377
Nach Oben
Anzeige
Biallo präsentiert

Der ING-DiBa Rahmenkredit:

Wenn Ihnen Dispo- und Überziehungskredit zu teuer sind und feste Raten nicht ins Konzept passen, könnte ein günstiger Abrufkredit das Richtige sein ... Bitte mehr Informationen ...
Anzeige
Recht kritisch von Marcus Preu

Auslaufmodell Selbstanzeige?

Wer Steuern hinterzogen hat, der kann dennoch straffrei bleiben: Entweder weil er nicht entdeckt wird oder weil er eine Selbstanzeige erstattet, deren Voraussetzungen in Paragraph 371 der Abgabenordnung geregelt sind. ... mehr
Ratenkredit Konditionen
1 PSD Bank Hannover
4,91 %
2 Ikano Bank
4,99 %
3 PSD Bank Westf.-Lippe
4,99 %
4 PSD Berlin-Brandenburg
5,11 %
5 Sparda Südwest (Rhe...
5,11 %
Laufzeit:36 Monate; Betrag 10.000 Euro
Anzeige
Baufinanzierung
Top-Zinsen und individuelle Beratung und Finanzierung für Ihr Eigenheim.
Riester-Rente
Staatliche Förderung plus garantierte Verzinsung: die Riester-Rente der Swiss Life.
Tagesgeld
Jetzt zugreifen: 2,22 % Zinsen (eff.) ab dem ersten Euro bei der Ikano Bank.
Tagesgeld
Kassieren Sie als Neukunde 2,00 % Zinsen p.a. - das Tagesgeld der Volkswagen Bank.
Baufinanzierung
Die Hypovereinsbank bietet Ihnen das beste Angebot von über 40 Darlehensanbietern!
.
© 2010 Biallo & Team GmbH