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01.01.2009 08:00

Sozialleistungen 2009

Die neuen Regeln von Elterngeld bis Wohngeld

von
2009 Sozialleistungen Elterngeld Wohngeld Verbraucherportal Biallo.de
Ob Elterngeld, Kindergeld, Kurzarbeitergeld oder Wohngeld. Das neue Jahr bringt auch zahlreiche Änderungen bei den Sozialleistungen. Ein kurzer Überblick.
Elterngeld und Elternzeit

Jeder Elternteil, der Elterngeld in Anspruch nehmen möchte – also auch der Vater – muss nun mindestens zwei Monate Elternzeit nehmen, sonst verfallen die beiden sogenannten Vätermonate. Diese können jedoch nach wie vor „gestückelt“ werden – also etwa in einen Monat direkt nach der Geburt des Kindes und einen Monat, wenn das Kind ein Jahr alt ist.

Weiterhin können nun in Ausnahmefällen auch abhängig beschäftigte Großeltern eine Elternzeit nehmen. Das geht, wenn sie mit dem Enkelkind in einem Haushalt leben und das Kind selbst betreuen und erziehen. Weiterhin muss ein Elternteil des Kindes minderjährig sein oder sich im letzten oder vorletzten Jahr einer Ausbildung befinden, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres begonnen wurde. Elterngeld steht den Großeltern nicht zu.
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Kindergeld

Zum 1. Januar 2009 steigt das Kindergeld für das erste und zweite Kind um zehn Euro, ab dem dritten Kind um 16 Euro. Für das erste und zweite Kind gibt es künftig monatlich je 164 Euro, für das dritte Kind 170 und ab dem vierten Kind 195 Euro. Gleichzeitig steigt der steuerliche Kinderfreibetrag um 216 Euro auf 3864 Euro.

Hiervon profitieren Besserverdienende. Ist der Steuerspareffekt des Freibetrags höher als das (vorausgezahlte) Kindergeld, so winkt ihnen noch eine zusätzliche Steuererstattung seitens des Finanzamtes.

Bei Hartz-IV-Empfängern wird das Kindergeld nach wie vor voll auf ALG II und Sozialgeld angerechnet – sie profitieren also nicht von der Kindergelderhöhung. Schüler, die Hartz-IV-Leistungen erhalten, werden allerdings ab dem Schuljahr 2009/2010 bis zur 10. Jahrgangsstufe jeweils eine Einmalzahlung von 100 Euro als „Schulbedarfsleistung“ bekommen.

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Kurzarbeitergeld


Arbeitnehmer können seit Januar 2009 maximal 18 Monate lang Kurzarbeitergeld (KuG) erhalten. Das KuG ist ein Entgeltersatz für den Verdienstausfall des Arbeitnehmers. Wer wegen eines erheblichen Arbeitsausfalls gar nicht arbeitet, dem werden 60 bzw. 67 Prozent seines letzten Nettolohns ersetzt. Den Antrag auf KuG stellen Arbeitgeber oder Betriebsrat. Während der Kurzarbeit können künftig Qualifizierungsangebote für die KuG-Bezieher aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds gefördert werden.

Schulzeiten und Rente

Wer ab 2009 in Altersrente geht, für den zählen Zeiten der Schulausbildung in der Regel nur noch als „Anrechnungszeiten ohne Bewertung“ – sprich: sie steigern die Rente nicht mehr. Nur Fachschulausbildungen und berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen bringen weiterhin ein Plus bei der Rente. Generell zählen Schulzeiten allerdings weiterhin, wenn es um die Erfüllung von „Wartezeiten“ geht – sie sichern damit also, dass manche Renten überhaupt gezahlt werden.

Um Schul- und Ausbildungszeiten nachzuweisen, müssen Zeugnisse bzw. Nachweise der Ausbildungseinrichtungen bei der Rentenversicherung eingereicht werden. Wer bereits eine Altersrente bezieht, für den ändert sich nichts.

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Wohngeld


Erstmals seit 2001 wird auch das Wohngeld wieder angepasst. Rund 800.000 Haushalte (bisher: 500.000) sollen danach künftig den staatlichen Zuschuss zu den Mietkosten oder zu Belastungen für ein Eigenheim (einschließlich Zins- und Tilgungskosten) erhalten. Zudem sollen die Zahlungen im Schnitt von 90 auf 140 Euro steigen. Die Erhöhung kommt u.a. durch die erstmalige Einbeziehung der Heizkosten ins Wohngeld zustande. Die Miete, die bei der Berechnung des Wohngelds berücksichtigt wird, erhöht sich bei einem Einpersonenhaushalt um einen Heizkostenanteil von 24 Euro, beim Zweipersonenhaushalt sind es 31 Euro und für jede weitere Person kommen 6 Euro im Monat dazu – wie hoch die Heizkosten tatsächlich sind, spielt dabei keine Rolle.

Zum Ausgleich der gestiegenen Kosten in der Heizperiode 2008/2009 gibt es für Wohngeldbezieher einen rückwirkenden einmaligen Heizkostenzuschuss. Die Leistung wird im Frühjahr 2009 ausgezahlt – und zwar ohne gesonderten Antrag.

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Foto: Jens Koehler/ddp ID:1995
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