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Neues Wohngeld

Antrag lohnt sich mehr denn je

20.02.2009 08:00
Von Rolf Winkel
Wohngeld Antrag Miete Einkommen Wohngeldamt Verbraucherportal Biallo.de
Kaum noch Überstunden, Kurzarbeit, Entlassungen – die Krise macht sich inzwischen bei vielen Arbeitnehmern bemerkbar. Wenn das Einkommen sinkt, springt häufig das Wohngeldamt mit einem (höheren) Mietzuschuss ein.
„Sechs Monate lang wird bei uns nun pro Woche drei Stunden weniger gearbeitet. Unter dem Strich bekomme ich 160 Euro im Monat weniger“, berichtet Ernst M., der bei einem Autozulieferer in Berlin beschäftigt ist. Ähnlich wie ihm geht es derzeit vielen Arbeitnehmern. Positiv für die Betroffenen: Seit Anfang 2009 gelten beim Wohngeld günstigere Regeln.

Rechtsanspruch


Das Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur monatlichen Miete oder den Ausgaben für ein selbst bewohntes Eigenheim. Es wird – bei Bedürftigkeit – zumeist für einen Zeitraum von zwölf Monaten bewilligt und kann dann immer wieder erneut beantragt und somit zeitlich unbegrenzt gezahlt werden.

Regeln

Ob und wie viel staatlicher Wohnzuschuss einem zusteht, hängt ab von der Größe des Haushalts, dem Mietniveau am Wohnort und dem Haushaltseinkommen. Beziehen Mieter oder Eigentümer Arbeitslosengeld I oder Krankengeld, haben sie oft Anspruch auf die Leistung. Das Gleiche gilt auch für Beschäftigte mit unterdurchschnittlichem Haushaltseinkommen. Ernst M. beispielsweise verdient nun monatlich 2700 Euro brutto. Dazu bekommt er für seine drei Töchter Kindergeld. Dieses wird jedoch beim Wohngeld nicht angerechnet. Seine Ehefrau ist nicht erwerbstätig. Bei einer Kaltmiete von 640 Euro steht der Berliner Familie jetzt monatlich 106 Euro Wohngeld zu. Damit wird das Minus beim Lohn zumindest teilweise ausgeglichen.
 

Ein Antrag auf Wohngeld kann sich für Durchschnittsfamilien mit drei Kindern bis zu einem Einkommen von 3190 Euro lohnen. Bei zwei Kindern sind es 2790 Euro. Diese Werte gelten für Regionen mit sehr hohen Mieten – etwa für München und Stuttgart. In ländlichen Regionen gelten niedrigere Sätze.

Werbungskosten

Wer, etwa wegen eines weiten Wegs zur Arbeit, hohe Werbungskosten hat, für den kann sich der Wohngeldantrag auch bei höherem Einkommen noch auszahlen. Wichtig: Auch steuerlich anerkannte Kinderbetreuungskosten, wie etwa Kindergartengebühren, mindern das beim Wohngeld anrechenbare Einkommen.

Wohngeld - Anspruch selbst berechnen

Berechnen Sie in wenigen Schritten, ob Ihnen Wohngeld zusteht und mit wie viel Geld Sie rechnen können. Unser Wohngeld-Rechner berücksichtigt die seit dem 1.1.2009 geltenden Verordnungen.
 

Niedrige Hürden

Das Wohngeld ist eine Leistung mit niedrigen Hürden. So prüfen die Ämter nicht, ob das Auto oder die Größe und Ausstattung der Wohnung angemessen sind. Auch nach Ersparnissen und Vermögen wird in den – regional unterschiedlichen – Wohngeldanträgen in der Regel nicht gefragt. Ebenso muss niemand seine Rücklagen fürs Alter offenlegen. „Erhebliches Vermögen“ steht allerdings – so die Wohngeldbroschüre des Bundesbauministers – einem Wohngeldanspruch entgegen.

Verzicht auf Arbeitslosengeld II

Viele Menschen, die in finanziellen Nöten sind, beantragen ungern Hartz IV. Sie können aber gegebenenfalls auch auf ALG II verzichten und stattdessen Wohngeld beantragen. Unter Umständen haben sie dann zwar einige Euro weniger zur Verfügung – sie entgehen aber so der umfassenden Kontrolle durch die Hartz-IV-Ämter.

Rechtzeitig Antrag stellen

„Im Zweifel lieber früher als später einen Antrag stellen“, sagt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund. Wohngeld gibt es nämlich erst ab dem Monat der Antragstellung. Wer noch vor März 2009 Wohngeld beantragt und bewilligt bekommt, erhält übrigens zusätzlich noch eine Sonderzahlung: einen einmaligen Heizkostenzuschuss für den Winter 2008/09.

Wollen Sie mehr wissen? In der Langfassung erläutern wir unter anderem:

  • Für wen lohnt sich der Antrag?
  • Welche Miete zählt für die Berechnung des Wohngelds?
  • Was gilt für Eigenheimer?
  • Wer zählt als Haushalts-/Familienmitglied?
  • Was zählt zum anrechenbaren Einkommen?

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