Das Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur monatlichen Miete oder den Ausgaben für ein selbst bewohntes Eigenheim. Es wird – bei Bedürftigkeit – zumeist für einen Zeitraum von zwölf Monaten bewilligt und kann dann immer wieder erneut beantragt und somit zeitlich unbegrenzt gezahlt werden.
Regeln
Ob und wie viel staatlicher Wohnzuschuss einem zusteht, hängt ab von der Größe des Haushalts, dem Mietniveau am Wohnort und dem Haushaltseinkommen. Beziehen Mieter oder Eigentümer Arbeitslosengeld I oder Krankengeld, haben sie oft Anspruch auf die Leistung. Das Gleiche gilt auch für Beschäftigte mit unterdurchschnittlichem Haushaltseinkommen. Ernst M. beispielsweise verdient nun monatlich 2700 Euro brutto. Dazu bekommt er für seine drei Töchter Kindergeld. Dieses wird jedoch beim Wohngeld nicht angerechnet. Seine Ehefrau ist nicht erwerbstätig. Bei einer Kaltmiete von 640 Euro steht der Berliner Familie jetzt monatlich 106 Euro Wohngeld zu. Damit wird das Minus beim Lohn zumindest teilweise ausgeglichen.
Ein Antrag auf Wohngeld kann sich für Durchschnittsfamilien mit drei Kindern bis zu einem Einkommen von 3190 Euro lohnen. Bei zwei Kindern sind es 2790 Euro. Diese Werte gelten für Regionen mit sehr hohen Mieten – etwa für München und Stuttgart. In ländlichen Regionen gelten niedrigere Sätze.
Werbungskosten
Wer, etwa wegen eines weiten Wegs zur Arbeit, hohe Werbungskosten hat, für den kann sich der Wohngeldantrag auch bei höherem Einkommen noch auszahlen. Wichtig: Auch steuerlich anerkannte Kinderbetreuungskosten, wie etwa Kindergartengebühren, mindern das beim Wohngeld anrechenbare Einkommen.
Niedrige Hürden
Das Wohngeld ist eine Leistung mit niedrigen Hürden. So prüfen die Ämter nicht, ob das Auto oder die Größe und Ausstattung der Wohnung angemessen sind. Auch nach Ersparnissen und Vermögen wird in den – regional unterschiedlichen – Wohngeldanträgen in der Regel nicht gefragt. Ebenso muss niemand seine Rücklagen fürs Alter offenlegen. „Erhebliches Vermögen“ steht allerdings – so die Wohngeldbroschüre des Bundesbauministers – einem Wohngeldanspruch entgegen.
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