Sozialdienst
Muss man als alter Mensch ins Krankenhaus und stellt fest, dass eine Rückkehr in die eigenen vier Wände vorübergehend oder dauerhaft nicht möglich ist, ist der Sozialdienst im Krankenhaus der richtige Ansprechpartner. Er kann möglicherweise einen Reha-Aufenthalt organisieren oder auch andere Hilfestellungen. Der Krankenhausarzt kann auch häusliche Krankenpflege verordnet.
Pflegeberater
Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf eine umfassende Beratung durch einen Pflegeberater. Idealerweise findet der Versicherte einen solchen an einem sogenannten Pflegestützpunkt in seiner Kommune vor. Diese befinden sich zum Teil allerdings noch im Aufbau. Ansprechpartner sind derzeit die Berater bei der jeweiligen Pflegekasse.
Der Pflegeberater erstellt ein individuelles Pflegekonzept. Dabei berät er nicht nur zu Leistungen aus der Pflegekasse, sondern auch zu anderen professionellen und ehrenamtlichen Hilfsmöglichkeiten vor Ort. Er organisiert die Hilfeleistungen und kann sie gegebenenfalls auch überwachen. Er unterstützt auch bei der Organisation der Finanzierung. Wenn nötig, nimmt er deshalb Kontakt mit den Sozialhilfeträgern auf.
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Die gesetzliche Krankenkasse kommt für sogenannte häusliche Krankenpflege auf, wenn dadurch ein Krankenhausaufenthalt verkürzt oder vermeidbar wird oder aber wenn ein Aufenthalt gar nicht möglich ist. Für bis zu vier Wochen kann der Patient zuhause versorgt werden, wenn kein Angehöriger diese Arbeit übernehmen kann. Es werden die Kosten für einen ambulanten Pflegedienst oder ähnliche professionelle Hilfsdienste übernommen, die neben der medizinischen Versorgung auch Haushaltsdienste übernehmen. Voraussetzung ist, dass der Patient behandlungsbedürftig ist, also medizinische Versorgung benötigt, wie beispielsweise Verbandswechsel o. ä. Die häusliche Krankenpflege muss vom Arzt verordnet werden. Benötigt der Patient dauerhaft Hilfe, muss er einer Pflegestufe zugeordnet werden. Dann ist die Pflegekasse zuständig für einen Teil der entstehenden Kosten.
Hilfsdienste vor Ort
Kann man sich noch gut alleine versorgen, benötigt aber für bestimmte Tätigkeiten Unterstützung, kann man sich auch an örtliche Hilfsdienste wenden. Nachbarschaftshilfen bieten oft ehrenamtliche Unterstützung an beim Einkauf, Kochen, bei Arzt- und Behördengängen. Auch Wohlfahrtsverbände sind eine Anlaufstelle, wenn man eine Haushaltshilfe benötigt oder Essen auf Rädern. So lange man kein Pflegefall ist, muss man solche Hilfsleistungen selbst bezahlen. Man kann die Ausgaben allerdings von der Steuer absetzen, 20 Prozent der Kosten, maximal 4.000 Euro im Jahr.
Ambulante Pflegedienste
Als Pflegefall kann man ambulante Pflegedienste in Anspruch nehmen. Sie kommen nach Hause und übernehmen sowohl die medizinische Versorgung als auch Haushaltsdienste. Die Kosten dafür trägt zum Teil die Pflegekasse. Was darüber hinausgeht, muss man selbst aufbringen. Ein Pflegedienst rechnet mit der Kasse direkt ab. Die Zuschüsse für sogenannte Pflegesachleistungen variieren je nach Pflegestufe:
| Pflegestufe | Pflegesachleistung |
| I | 450 Euro |
| II | 1.100Euro |
| III | 1.550 Euro |
Pflege durch Angehörige
Übernehmen Angehörige die Pflege, können auch sie Zuschüsse aus der Pflegekasse erhalten. Sie erhalten dann das so genannte Pflegegeld.
| Pflegestufe | Pflegegeld |
| I | 235 Euro |
| II | 440 Euro |
| III | 700 Euro |
Es ist durchaus möglich, Hilfe durch einen ambulanten Pflegedienst mit eigener Hilfeleistung zu kombinieren. Die Kasse zahlt dann jeweils anteilig die Zuschüsse.
Die Pflegekasse zahlt zudem für die Pflegepersonen - seien es Angehörige oder Freunde - Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung. Voraussetzung dafür ist, dass die Pflege mehr als 14 Stunden in der Woche beansprucht, nicht erwerbsmäßig ausgeführt wird und die Pflegeperson nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich anderweitig erwerbstätig ist. Gleichzeitig muss der Pflegebedürftige Leistungen aus der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung beziehen. Die Höhe der Pflegestufe und der zeitliche Aufwand der Pflege bestimmen die Höhe der Rentenbeiträge. Während der Pflege ist die Hilfsperson übrigens über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert.
Haushaltshilfen aus Osteuropa
Oft sind Angehörige mit der Pflegearbeit überfordert. Einen ambulanten Pflegedienst mehrere Stunden am Tag einzusetzen, ist trotz Zuschüssen aus der gesetzlichen Pflegekasse in der Regel unerschwinglich. Kein Wunder, dass immer mehr Familien Haushaltshilfen aus den osteuropäischen EU-Mitgliedsstaaten beschäftigen. Sie stellen oft die einzige bezahlbare Alternative zu einem Pflegeheim dar. Im Internet und in Zeitungsannoncen bieten Agenturen eine Vermittlung solcher Hilfskräfte an. Seit 2011 kann man diese Haushaltshilfen ganz legal in Deutschland beschäftigen. Privatleute dürfen die Helferinnen direkt anstellen. „Man muss sich aber klar machen, dass eine 24-Stunden-Versorgung eine Illusion ist. Maximal 48 Wochenstunden sind erlaubt“, sagt Heike Nordmann von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
Die Helferinnen dürfen im Haushalt und bei der sogenannten Grundpflege helfen. Dazu gehört Hilfe beim Waschen, Anziehen, Kämmen, bis hin zur Hilfe beim Laufen oder dem Toilettengang, allesamt Tätigkeiten, für die es keiner Ausbildung bedarf. Professionelle Handgriffe – Spritzen geben, Verbände wechseln - müssen von Pflegefachkräften ausgeübt werden. Die für solche Tätigkeiten nötige ausländische Qualifikation ist in Deutschland allerdings nicht automatisch anerkannt.
| 1 | Targobank | 4,99 %
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| 2 | C&A Bank | 5,41 %
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| 3 | SKG Bank | 5,55 %
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| 4 | SWK Süd-West-Kred. | 5,75 %
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| 5 | 1822 direkt | 5,85 %
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