Startseite | RSS | Mobil | Inhalt
Samstag, 11.02.2012 17:42 Uhr
Startseite » Soziales » Notfall-Management
Versenden
Kommentieren
Drucken
auf Facebook teilen
Twittern

Notfall-Management

Praktische Hilfe im Pflegefall finden

17.01.2012 08:00
Von Annette Jäger
Pflege Hilfe Notfall Beratung Unterstützung Finanzportal Biallo.de
Wird ein Angehöriger plötzlich zum Pflegefall, muss man die Versorgung schnell organisieren. Wo man praktische Hilfe findet und wie man sie finanziert.
Arbeitnehmer dürfen sich spontan zehn Tage frei nehmen, um im akuten Fall die Pflege eines Angehörigen zu organisieren und die Versorgung in diesem Zeitraum sicherzustellen. Darüber hinaus haben Arbeitnehmer, die Angehörige zuhause pflegen, Anspruch auf eine Freistellung von der Arbeit von bis zu sechs Monaten. In dieser Zeit erhalten sie zwar kein Gehalt, sind aber sozialversichert. Allerdings gilt diese Regelung nur in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten.


Sozialdienst

Muss man als alter Mensch ins Krankenhaus und stellt fest, dass eine Rückkehr in die eigenen vier Wände vorübergehend oder dauerhaft nicht möglich ist, ist der Sozialdienst im Krankenhaus der richtige Ansprechpartner. Er kann möglicherweise einen Reha-Aufenthalt organisieren oder auch andere Hilfestellungen. Der Krankenhausarzt kann auch häusliche Krankenpflege verordnet.

Pflegeberater

Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf eine umfassende Beratung durch einen Pflegeberater. Idealerweise findet der Versicherte einen solchen an einem sogenannten Pflegestützpunkt in seiner Kommune vor. Diese befinden sich zum Teil allerdings noch im Aufbau. Ansprechpartner sind derzeit die Berater bei der jeweiligen Pflegekasse.

Der Pflegeberater erstellt ein individuelles Pflegekonzept. Dabei berät er nicht nur zu Leistungen aus der Pflegekasse, sondern auch zu anderen professionellen und ehrenamtlichen Hilfsmöglichkeiten vor Ort. Er organisiert die Hilfeleistungen und kann sie gegebenenfalls auch überwachen. Er unterstützt auch bei der Organisation der Finanzierung. Wenn nötig, nimmt er deshalb Kontakt mit den Sozialhilfeträgern auf.

Lesen Sie auch

Alternativen zum Pflegeheim
Familiäres Leben in ambulant betreuten Wohngemeinschaften

Pflegebedarf
Wieviel steuert die Kasse zum Wohnungsumbau bei?

Neues Wohngeld
Antrag lohnt sich mehr denn je

Häusliche Krankenpflege


Die gesetzliche Krankenkasse kommt für sogenannte häusliche Krankenpflege auf, wenn dadurch ein Krankenhausaufenthalt verkürzt oder vermeidbar wird oder aber wenn ein Aufenthalt gar nicht möglich ist. Für bis zu vier Wochen kann der Patient zuhause versorgt werden, wenn kein Angehöriger diese Arbeit übernehmen kann. Es werden die Kosten für einen ambulanten Pflegedienst oder ähnliche professionelle Hilfsdienste übernommen, die neben der medizinischen Versorgung auch Haushaltsdienste übernehmen. Voraussetzung ist, dass der Patient behandlungsbedürftig ist, also medizinische Versorgung benötigt, wie beispielsweise Verbandswechsel o. ä. Die häusliche Krankenpflege muss vom Arzt verordnet werden. Benötigt der Patient dauerhaft Hilfe, muss er einer Pflegestufe zugeordnet werden. Dann ist die Pflegekasse zuständig für einen Teil der entstehenden Kosten.

Hilfsdienste vor Ort 

Kann man sich noch gut alleine versorgen, benötigt aber für bestimmte Tätigkeiten Unterstützung, kann man sich auch an örtliche Hilfsdienste wenden. Nachbarschaftshilfen bieten oft ehrenamtliche Unterstützung an beim Einkauf, Kochen, bei Arzt- und Behördengängen. Auch Wohlfahrtsverbände sind eine Anlaufstelle, wenn man eine Haushaltshilfe benötigt oder Essen auf Rädern. So lange man kein Pflegefall ist, muss man solche Hilfsleistungen selbst bezahlen. Man kann die Ausgaben allerdings von der Steuer absetzen, 20 Prozent der Kosten, maximal 4.000 Euro im Jahr.

Ambulante Pflegedienste 

Als Pflegefall kann man ambulante Pflegedienste in Anspruch nehmen. Sie kommen nach Hause und übernehmen sowohl die medizinische Versorgung als auch Haushaltsdienste. Die Kosten dafür trägt zum Teil die Pflegekasse. Was darüber hinausgeht, muss man selbst aufbringen. Ein Pflegedienst rechnet mit der Kasse direkt ab. Die Zuschüsse für sogenannte Pflegesachleistungen variieren je nach Pflegestufe:

Pflegestufe Pflegesachleistung
I 450 Euro
II 1.100Euro
III 1.550 Euro



Pflege durch Angehörige

Übernehmen Angehörige die Pflege, können auch sie Zuschüsse aus der Pflegekasse erhalten. Sie erhalten dann das so genannte Pflegegeld.

Pflegestufe Pflegegeld
I 235 Euro
II 440 Euro
III 700 Euro

 

Es ist durchaus möglich, Hilfe durch einen ambulanten Pflegedienst mit eigener Hilfeleistung zu kombinieren. Die Kasse zahlt dann jeweils anteilig die Zuschüsse.

Die Pflegekasse zahlt zudem für die Pflegepersonen - seien es Angehörige oder Freunde - Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung. Voraussetzung dafür ist, dass die Pflege mehr als 14 Stunden in der Woche beansprucht, nicht erwerbsmäßig ausgeführt wird und die Pflegeperson nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich anderweitig erwerbstätig ist. Gleichzeitig muss der Pflegebedürftige Leistungen aus der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung beziehen. Die Höhe der Pflegestufe und der zeitliche Aufwand der Pflege bestimmen die Höhe der Rentenbeiträge. Während der Pflege ist die Hilfsperson übrigens über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. 

Haushaltshilfen aus Osteuropa

Oft sind Angehörige mit der Pflegearbeit überfordert. Einen ambulanten Pflegedienst mehrere Stunden am Tag einzusetzen, ist trotz Zuschüssen aus der gesetzlichen Pflegekasse in der Regel unerschwinglich. Kein Wunder, dass immer mehr Familien Haushaltshilfen aus den osteuropäischen EU-Mitgliedsstaaten beschäftigen. Sie stellen oft die einzige bezahlbare Alternative zu einem Pflegeheim dar. Im Internet und in Zeitungsannoncen bieten Agenturen eine Vermittlung solcher Hilfskräfte an. Seit 2011 kann man diese Haushaltshilfen ganz legal in Deutschland beschäftigen. Privatleute dürfen die Helferinnen direkt anstellen. „Man muss sich aber klar machen, dass eine 24-Stunden-Versorgung eine Illusion ist. Maximal 48 Wochenstunden sind erlaubt“, sagt Heike Nordmann von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Die Helferinnen dürfen im Haushalt und bei der sogenannten Grundpflege helfen. Dazu gehört Hilfe beim Waschen, Anziehen, Kämmen, bis hin zur Hilfe beim Laufen oder dem Toilettengang, allesamt Tätigkeiten, für die es keiner Ausbildung bedarf. Professionelle Handgriffe – Spritzen geben, Verbände wechseln - müssen von Pflegefachkräften ausgeübt werden. Die für solche Tätigkeiten nötige ausländische Qualifikation ist in Deutschland allerdings nicht automatisch anerkannt.

 

Der Auftraggeber muss sämtliche Sozialabgaben für die Haushaltshilfe bezahlen, also Krankenkasse, Pflegeversicherung, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung. Vorgesehen ist eine wöchentliche Arbeitszeit von 38,5 Stunden. Die Haushaltshilfen müssen nach Tarif bezahlt werden, also das erhalten, was eine deutsche Haushaltshilfe verdienen würde. Mit mindestens rund 1.300 Euro im Monat inklusive Sozialabgaben muss man rechnen. Von der Pflegekasse kann man hierfür nur das Pflegegeld beanspruchen.

Als Richtwerte für die Bezahlung einer solchen Hilfe gelten die Löhne einer deutschen Haushaltshilfe, zwischen 1.300 und 1.500 Euro brutto im Monat, je nach Bundesland. Hinzu kommen Sozialabgaben - Beiträge zu Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung - sowie ein Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung. Der Arbeitgeberanteil dieser Kosten beträgt bei einem Bruttolohn von 1.400 Euro im Monat 298,55 Euro, insgesamt macht das rund 1.700 Euro an Kosten. Zusätzlich muss man für Unterkunft und Verpflegung aufkommen. Als Empfehlung gilt eine monatliche Pauschale von 392,10 Euro. Diese darf der Arbeitgeber vom Lohn der Haushaltshilfe einbehalten. Als Zuschuss darf man von der Pflegekasse das Pflegegeld in Anspruch nehmen.
 
Versenden
Kommentieren
Drucken
auf Facebook teilen
Twittern

Leserkommentare

Name:
E-Mail:

Ziffernfolge hier eingeben:
Überschrift:
Kommentar:
Foto: colourbox.com ID:2317
Nach Oben
Anzeige
Biallo präsentiert

Geldanlage-Zinsen überall mobil abrufen

Mit der kostenlosen Geldanlage-App von biallo.de sind Sie jederzeit und überall über die aktuellen Geldanlage-Zinsen informiert. Probieren Sie es aus.
Mehr Informationen zu dieser App ...
Anzeige
Recht kritisch von Marcus Preu

Guter Tag für Anleger

Mitte Februar hätte der Bundesgerichtshof zwei Fälle verhandeln sollen, in denen es um Lehman-Zertifikate ging. Jetzt wurden die Termine abgesagt. Für Anleger bedeutet dies: Die anlegerfreundliche Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt gilt fort. ... mehr
Newsletter
Jetzt abonieren
Ratenkredit Konditionen
1 Targobank
4,99 %
2 C&A Bank
5,41 %
3 SKG Bank
5,55 %
4 SWK Süd-West-Kred.
5,75 %
5 1822 direkt
5,85 %
Laufzeit:36 Monate; Betrag 10.000 Euro
.
© 2012 Biallo & Team GmbH