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Pflegekosten

Steuerbonus auch bei geringem Pflegeaufwand

20.05.2009 08:00
Von Max Geißler
Biallo.de Verbraucherportal Pflegekosten Zuschuesse
Die Kosten für einen Pflegeplatz im Altersheim sind hoch. Wer keine Zuschüsse von der Pflegeversicherung erhält, der darf anfallende Pflegekosten in der Pflegestufe 0 beim Finanzamt geltend machen.
Hintergrund einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs war eine Klage einer 1927 geborenen Seniorin, die bei ihrer Krankenkasse Leistungen für stationäre Pflege beantragt hatte. Die zuständige AOK wies das Ersuchen ab, weil der Hilfebedarf nicht mindestens anderthalb Stunden täglich betragen würde. Damit seien die Voraussetzungen für eine Zuordnung in Pflegestufe I nicht erreicht und die Kasse müsse nicht zahlen (BFH, Az.: III R 39/05).
 
Daraufhin machte die Frau die Pflegekosten in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastungen geltend. Dies verweigerte jedoch das Finanzamt mit der gleichen Begründung wie zuvor bereits die Krankenkasse: Aufwendungen wegen Pflegebedürftigkeit seien nur bei Personen zu berücksichtigen, die durch den medizinischen Dienst der Pflegekasse mindestens in Pflegestufe I zugeordnet sind.
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Der angerufene BFH sah das anders. Die Richter entschieden, dass die Zuordnung zu einer Pflegestufe (I bis III) nicht Voraussetzung für den Abzug von Pflegeaufwendungen als außergewöhnliche Belastung ist. Auch bei einem geringen Grad der Pflegebedürftigkeit seien Aufwendungen abziehbar, wenn die Bedürftigkeit und die Kosten nachgewiesen sind. Werden einem Heimbewohner Pflegesätze der Stufe 0 in Rechnung gestellt, so die Richter, ist davon auszugehen, dass der Heimbewohner tatsächlich pflegebedürftig ist und das Heim entsprechende Leistungen erbringt – dieser Aufwand sei in jedem Fall steuerlich absetzbar.
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Leserkommentare

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16.10.2007 16:29 Uhr
tomtomtom: Danke
für den Hinweis. Gut zu wissen.
Foto: Jens-Ulrich Koch/ddp ID:490
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