Denn die Hilfen aus Osteuropa ziehen zu den Pflegebedürftigen, sind damit rund um die Uhr verfügbar und ihre Hilfe ist vor allem eines: bezahlbar. Obwohl sich viele unseriöse Angebote auf dem Markt tummeln - legale Beschäftigungsverhältnisse sind durchaus möglich.
Offizielle Vermittlung über die Bundesagentur für Arbeit
Der offizielle Weg führt über die ZAV, die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit. Bei der örtlich zuständigen Agentur für Arbeit kann man bei Pflegebedürftigkeit eine Haushaltshilfe beantragen. Seit Januar 2010 dürfen sie auch einfache pflegerische Alltagshilfe leisten, sprich: alles, wofür man keine Ausbildung benötigt. Die Behörde prüft den deutschen Arbeitsmarkt: Ist keine Hilfe zu finden, wird jemand aus dem Ausland gesucht. Das Verfahren dauert etwa sieben Wochen. Etwas schneller geht es, wenn der Betroffene selbst eine Hilfe findet und diese bei der Behörde anmeldet. Solche Hilfen dürfen bis zu drei Jahre in Deutschland bleiben und müssen wie deutsche Haushaltshilfen bezahlt werden, je nach Bundesland sind das rund 1.300 Euro brutto im Monat inklusive Sozialabgaben. Die Kosten können steuerlich geltend gemacht werden.
„Perlen“ aus Osteuropa: Vermittlungsagenturen auch im Internet
Auch im Internet werben viele Vermittlungsagenturen damit, solche Hilfen nach Deutschland zu holen. Offiziell dürfen sie keine Pflegetätigkeit ausüben, tun es in den meisten Fällen aber doch. „Zumeist bewegt man sich dabei auf illegalem Terrain“, sagt Edgar Heller von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit in Köln.
Die „Perlen“ aus Osteuropa zu beschäftigen – geschätzte 60.000 bis 100.000 gibt es in Deutschland - sei unkompliziert, werben viele Vermittler im Internet. Sie berufen sich dabei auf die EU-Freizügigkeit, die es Menschen aus den neuen EU-Mitgliedsstaaten erlaubt, in Deutschland zu arbeiten. Allerdings gelte dies nur für Selbständige, erklärt Schwarzarbeit-Experte Heller. Eine Hilfskraft, die im deutschen Haushalt wohnt, rund um die Uhr verfügbar ist und nach den Anweisungen der Angehörigen oder des Pflegebedürftigen arbeitet – was meist der Fall ist –, sei scheinselbständig und damit illegal beschäftigt.
Illegale Leiharbeit: Beschäftigung über Pflegedienst des Herkunftslandes
Bei der zweiten und häufigeren Variante ist die ausländische Haushaltshilfe bei einem Pflegedienst des Herkunftslandes angestellt und wird über eine deutsche Agentur vermittelt. Steuern und Sozialabgaben würden im Heimatland entrichtet, heißt es meist. Allerdings handele es sich hierbei in der Regel um „illegale Leiharbeit“, so Heller. Denn in der Praxis erhält die Hilfe die Arbeitsanweisungen vom deutschen Auftraggeber - und das ist nicht erlaubt.
Legale Pflegekräfte in Deutschland kaum bezahlbar
Die Verlockung ist dennoch groß, sich auf die osteuropäischen Hilfen zu verlassen. Zwischen 1.200 und 1.800 Euro zahlt man monatlich für ihren Einsatz. Ein ambulanter Pflegedienst kostet bei einer Rund-um-die-Uhr-Versorgung in der Regel über 5.000 Euro. Vermittler weisen darauf hin, dass die ausländische Haushaltshilfe nur für drei Monate kommt und dann ein Wechsel mit einer anderen Hilfskraft stattfindet. Das könnte ein Zeichen dafür sein, dass sie mit einem Touristenvisum kommt und hier illegal arbeiten. Der Grund, weshalb sich dennoch immer mehr Menschen auf die illegalen Helfer verlassen, ist oft die pure Verzweiflung: In Deutschland findet man kaum bezahlbare Hilfe.
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