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04.03.2010 08:00

Pflegehilfen aus Osteuropa

Bezahlbar, aber meist illegal beschäftigt

von
Biallo.de Verbraucherportal Pflege Pflegekräfte Osteuropa
Sie heißen Krystyna, Jadwiga oder Jola. Sie kommen aus Polen, Rumänien oder Tschechien. Und sie sind angesichts horrender Pflegekosten oft die einzige Hoffnung für Angehörige, die einen Pflegefall zu versorgen haben.

Denn die Hilfen aus Osteuropa ziehen zu den Pflegebedürftigen, sind damit rund um die Uhr verfügbar und ihre Hilfe ist vor allem eines: bezahlbar. Obwohl sich viele unseriöse Angebote auf dem Markt tummeln - legale Beschäftigungsverhältnisse sind durchaus möglich.

Offizielle Vermittlung über die Bundesagentur für Arbeit

Der offizielle Weg führt über die ZAV, die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit. Bei der örtlich zuständigen Agentur für Arbeit kann man bei Pflegebedürftigkeit eine Haushaltshilfe beantragen. Seit Januar 2010 dürfen sie auch einfache pflegerische Alltagshilfe leisten, sprich: alles, wofür man keine Ausbildung benötigt. Die Behörde prüft den deutschen Arbeitsmarkt: Ist keine Hilfe zu finden, wird jemand aus dem Ausland gesucht. Das Verfahren dauert etwa sieben Wochen. Etwas schneller geht es, wenn der Betroffene selbst eine Hilfe findet und diese bei der Behörde anmeldet. Solche Hilfen dürfen bis zu drei Jahre in Deutschland bleiben und müssen wie deutsche Haushaltshilfen bezahlt werden, je nach Bundesland sind das rund 1.300 Euro brutto im Monat inklusive Sozialabgaben. Die Kosten können steuerlich geltend gemacht werden.

„Perlen“ aus Osteuropa: Vermittlungsagenturen auch im Internet

Auch im Internet werben viele Vermittlungsagenturen damit, solche Hilfen nach Deutschland zu holen. Offiziell dürfen sie keine Pflegetätigkeit ausüben, tun es in den meisten Fällen aber doch. „Zumeist bewegt man sich dabei auf illegalem Terrain“, sagt Edgar Heller von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit in Köln. 
Die „Perlen“ aus Osteuropa zu beschäftigen – geschätzte 60.000 bis 100.000 gibt es in Deutschland - sei unkompliziert, werben viele Vermittler im Internet. Sie berufen sich dabei auf die EU-Freizügigkeit, die es Menschen aus den neuen EU-Mitgliedsstaaten erlaubt, in Deutschland zu arbeiten. Allerdings gelte dies nur für Selbständige, erklärt Schwarzarbeit-Experte Heller. Eine Hilfskraft, die im deutschen Haushalt wohnt, rund um die Uhr verfügbar ist und nach den Anweisungen der Angehörigen oder des Pflegebedürftigen arbeitet – was meist der Fall ist –, sei scheinselbständig und damit illegal beschäftigt.

Illegale Leiharbeit: Beschäftigung über Pflegedienst des Herkunftslandes

Bei der zweiten und häufigeren Variante ist die ausländische Haushaltshilfe bei einem Pflegedienst des Herkunftslandes angestellt und wird über eine deutsche Agentur vermittelt. Steuern und Sozialabgaben würden im Heimatland entrichtet, heißt es meist. Allerdings handele es sich hierbei in der Regel um „illegale Leiharbeit“, so Heller. Denn in der Praxis erhält die Hilfe die Arbeitsanweisungen vom deutschen Auftraggeber - und das ist nicht erlaubt.

Legale Pflegekräfte in Deutschland kaum bezahlbar

Die Verlockung ist dennoch groß, sich auf die osteuropäischen Hilfen zu verlassen. Zwischen 1.200 und 1.800 Euro zahlt man monatlich für ihren Einsatz. Ein ambulanter Pflegedienst kostet bei einer Rund-um-die-Uhr-Versorgung in der Regel über 5.000 Euro. Vermittler weisen darauf hin, dass die ausländische Haushaltshilfe nur für drei Monate kommt und dann ein Wechsel mit einer anderen Hilfskraft stattfindet. Das könnte ein Zeichen dafür sein, dass sie mit einem Touristenvisum kommt und hier illegal arbeiten. Der Grund, weshalb sich dennoch immer mehr Menschen auf die illegalen Helfer verlassen, ist oft die pure Verzweiflung: In Deutschland findet man kaum bezahlbare Hilfe.

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  • Wo gibt es Hilfe bei der Pflege?
  • Hilfe aus Osteuropa - was ist erlaubt?
  • Wie funktionieren Vermittlung über das Internet oder über die Arbeitsagentur?
  • Was bedeutet Entsendung?
  • Was kostet eine Haushaltshilfe?
  • Welche steuerlichen Besonderheiten sollte man kennen?
  • Mit welcher Unterstützung aus der gesetzlichen Pflegekasse ist zu rechnen?
  • Wie wird illegale Beschäftigung geahndet?

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Leserkommentare
27.01.2012 15:13 Uhr - von A. Pierobon
Osteuropäische Pflegehilfen- Fallstricke und Risiken
Seit April 2011 versuchen viele unseriöse Vermittlungsagenturen und ausländische Entsendeunternehmen vom Wegfall der Restriktionen auf dem deutschen Pflegemarkt schnellen Profit zu machen.Es herrscht Goldgräberstimmung! Fallstricke und Risiken, die die deutschen Familien und Pflegebedürftigen als Auftraggeber nach wie vor kennen sollten, werden deshalb geflissentlich verschwiegen. Osteuropäische Pflegehilfen in deutschen Haushalten-Risiken und Fallstricke Viele Menschen sehen in der häuslichen Rund-um-die-Uhr-Betreuung eine Alternative zum Pflegeheim. Um diese Alternative kostengünstig realisieren zu können, greifen viele Haushalte auf osteuropäische Kräfte zurück. Nach Angaben von HUMANIS arbeiten inzwischen rund 100 000 osteuropäische Kräfte in deutschen Haushalten. Zwar sind seit April 2011 Restriktionen für die Beschäftigung von Kräften aus den EU Beitrittsländern entfallen, so dass eine legale Beschäftigung solcher Haushaltshilfen nunmehr möglich ist - dennoch bergen auch legale Beschäftigungsmöglichkeiten Fallstricke, die die deutschen Vermittler nur allzugerne verschweigen. Zunaächst: Schwarzarbeit, die nach wie vor häufig praktiziert wird, ist und bleibt illegal. Dem Auftraggeber drohen zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen und die Nachzahlung der nicht abgeführten Sozialversicherungsbeiträge.Legal ist die Inanspruchnahme einer Vermittlungsagentur, die osteuropäische Haushaltshilfen vermittelt.Hierzu schließen die deutschen Auftraggeber in der Regel einen Dienstleistungsvertrag mit einem osteuropäischen Entsendeunternehmen. Zwischengeschaltet ist eine deutsche Vermittlungsagentur, die für ihre Vermittlungstätigkeit eine mehr oder weniger hohe Gebühr berechnet.Die vermittelten Kräfte bleiben so Angestellte des ausländischen Entsendeunternehmens.Was die Vermittlungsagenturen aber regelmäßig verschweigen:der deutsche Auftraggeber, der die Haushaltshilfe beschäftigt, ist dieser gegenüber gar nicht weisungsbefugt! Weisungsberechtigt ist nur der im Ausland(!) angesiedelte Arbeitgeber! In der Praxis führt dieses Konstrukt immer wieder zu unlösbaren Poblemen, die nach Angaben von HUMANIS darin gipfeln, dass osteuropäische Hilfskräfte einfach abreisen oder “Urlaub” nehmen und die ihnen anvertrauten Pflegebdedürftigen einfach im Stich lassen.Dieses Problem lässt sich auch nicht dadurch umgehen, dass das Entsendeunternehmen dem deutschen Auftraggeber ein Weisungsrecht gegenüber der Haushaltshilfe überträgt - durch die Ausübung dieses Weisungsrecht tritt der deutsche Auftraggeber nämlich in die Arbeitgebereigenschaft ein, das heißt es erfolgt eine Arbeitnehmerüberlassung! Wollen Familien eine rechtssichere Lösung bleibt ihnen nur der weg der Direkteinstellung über die Bundesagentur für Arbeit. Damit gehn sie allerdings alle Rechte und Pflichten als Arbeitgeber ein. Ansonsten bleibt nach wie vor ein deutscher Pflegedienst wie Humanis eine bedenkenswerte Alternative bei der häuslichen Rund um die Uhr Pflege.
26.01.2012 16:37 Uhr - von Linara
Pflegehilfen aus dem Osten
Alles Legal? Weshalb sich der Bundestag damit beschäftigt lesen Sie hier: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/081/1708193.pdf
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