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Pflegereform

Arbeitsfreie Tage, um Pflege zu organisieren

28.10.2008 08:00
Von Annette Jäger
Arbeitnehmer dürfen sich spontan zehn Tage frei nehmen, um im akuten Fall die Pflege eines Angehörigen zu organisieren und die Versorgung in diesem Zeitraum sicherzustellen. Das sieht die Pflegereform vor, die am 1. Juli in Kraft getreten ist.
Pflegereform Pflege eines Angehörigen Verbraucherportal Biallo.de
Darüber hinaus haben Arbeitnehmer, die Angehörige zuhause pflegen, Anspruch auf eine Freistellung von der Arbeit von bis zu sechs Monaten. In dieser Zeit erhalten sie zwar kein Gehalt, sind aber sozialversichert. Allerdings gilt diese Neuregelung nur in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten.


Mit diesen Regelungen kommt der Gesetzgeber Familien entgegen, die häufig unvorbereitet mit der Situation konfrontiert werden, dass ein Angehöriger plötzlich zum Pflegefall wird. Dies geschieht nämlich nicht immer schleichend. Oft können ein Unfall oder eine plötzliche Erkrankung es von heute auf morgen erfordern, eine Pflege zu organisieren.

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Aus der Pflegekasse erhält man derzeit für die häusliche Pflege durch Angehörige in Pflegestufe I 225 Euro, in Stufe II 430 Euro und in Stufe III 685 Euro. Etwas mehr gibt es für die Pflege durch ambulante Pflegedienste: In Stufe I 440 Euro im Monat, in Pflegestufe II 1.040 Euro und in Stufe III 1.510 Euro.
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