Das monatliche Pflegegeld, das Pflegebedürftigen gezahlt wird, die von ihren Angehörigen betreut werden, steigt in allen drei Pflegestufen um je zehn Euro auf 225 Euro in Pflegestufe I, 430 Euro in Pflegestufe II und 685 Euro in Pflegestufe III. Die Geldleistungen der Pflegekassen werden jeweils monatlich vorab gezahlt. Anfang Januar 2010 müssen die neuen Beträge bereits auf dem Konto der Betroffenen eingehen. Extra einen Antrag zu stellen, ist dafür nicht erforderlich.
Mehr Geld auch für die häusliche Betreuung
Auch die Sätze für die professionelle Betreuung von zu Hause lebenden Pflegebedürftigen durch Pflegedienste steigen – und zwar auf monatlich 440 Euro in Pflegestufe I, 1.040 Euro in Pflegestufe II und 1.510 Euro in Pflegestufe III. Das sind je nach Pflegestufe 20 bis 60 Euro monatlich mehr als im alten Jahr. Nach wie vor gilt: Leistungen, die über diese Beträge hinausgehen, müssen die Pflegebedürftigen selbst tragen.
Bei der Heimpflege gibt es nur wenig Änderung. Für die meisten Pflegebedürftigen bleiben die Sätze gleich. Lediglich an den Pflegekosten von Schwerstpflegebedürftigen (Stufe III) mit nun 1.510 Euro und bei besonderen Härtefällen (neu: 1825 Euro pro Monat) beteiligen sich die Pflegekassen stärker als bislang.
Nächste Anhebung folgt 2012
Eine weitere Anhebung der Pflegesätze in gleicher Größenordnung ist für Anfang 2012 mit dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz vom 28. Mai 2008 bereits beschlossen. Ab 2015 sollen die Pflegeleistungen alle drei Jahre an die Entwicklung der Lebenshaltungskosten angepasst werden.