Leistungen aus der Pflegekasse gibt es als Geld- oder Sachleistungen. Kann der Pflegebedürftige zu Hause von Angehörigen gepflegt werden, erhält er Pflegegeld. Die Höhe hängt von der vorher erteilten Stufe der Pflegebedürftigkeit ab und beträgt monatlich: Bei Pflegestufe I 225 Euro, bei Pflegestufe II 430 Euro und bei Pflegestufe III 685 Euro.
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Fällt der Angehörige durch Krankheit oder Urlaub aus, besteht einmal im Jahr der Anspruch auf eine vollstationäre Kurzzeitpflege. Dabei kann der Pflegebedürftige für längstens vier Wochen in einem Pflegeheim untergebracht werden. Die Pflegekasse stellt dafür einmalig bis zu 1.510 Euro pro Jahr zur Verfügung.
Ambulante Dienste
Ist eine Betreuung durch Angehörige nicht oder nicht mehr vollständig möglich, können ambulante Dienste die Pflege übernehmen. Deren Einsatz wird von der Pflegekasse als sogenannte Sachleistung entlohnt. Auch hier wieder gestaffelt nach der jeweiligen Pflegestufe: Bei Pflegestufe I werden 440 Euro bezahlt, bei Pflegestufe II 1.040 Euro, bei Pflegestufe III 1.510 Euro. In besonderen Härtefällen gilt Pflegestufe III plus: Hier werden bis zu 1.918 Euro bereitgestellt.
Pflegegeld für private Betreuung und Sachleistungen für ambulante Pflegedienste können auch kombiniert werden. Kann die häusliche Pflege zu gewissen Zeiten, im erforderlichen Umfang nicht mehr geleistet werden, trägt die Kasse die Kosten der Tages- bzw. Nachtpflege in einer teilstationären Einrichtung. Ist auch diese Kombination nicht mehr möglich, hat der Pflegebedürftige Anspruch auf eine vollstationäre Pflege. Dabei werden bei Pflegestufe I bis zu 1.023 Euro von der Pflegekasse übernommen, bei Pflegestufe II bis zu 1.279 Euro, bei Pflegestufe III 1.510 Euro. In besonderen Härtefällen sind sogar bis zu 1.825 Euro möglich. Unterkunft und Verpflegung muss der Versicherte allerdings noch selbst bezahlen.
| 1 | Targobank | 4,99 %
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| 2 | C&A Bank | 5,41 %
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| 3 | SKG Bank | 5,55 %
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| 4 | SWK Süd-West-Kred. | 5,75 %
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| 5 | 1822 direkt | 5,85 %
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