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08.11.2011 08:00

Schulrecht

Auch in der Schule haben Eltern Rechte

von
Kinder Schule Erziehung Eltern Verbraucherportal Biallo.de
Neben Lerninhalten prägen auch Haftungsfragen, Fragen der Ausbildungsfinanzierung oder Beschwerden das tägliche Miteinander von Schülern, Lehrern und Eltern. Weil man sich nicht darauf verlassen kann, dass in den Lehranstalten immer alles zum Besten läuft, ist man gut beraten, seine Rechte zu kennen.

„Schule ist kein rechtsfreier Raum“, betont der Jurist Jürgen Staupe, Autor des Ratgebers "Schulrecht von A-Z". Immer wieder seien die Verwaltungsgerichte mit Klagen befasst, was Versetzungen, Gewalt an Schulen, Glaubensfragen oder die Finanzierung von Klassenfahrten angeht. „Eltern sollten ermutigt werden, sich zu wehren, wenn ungerecht gehandelt wird“, sagt Staupe. Allerdings warnt er vor übertriebener Klagewut. „Man muss nicht immer mit der Keule des Rechts agieren.“ Zunächst sollte immer versucht werden, Unstimmigkeiten über Gespräche aufzuarbeiten.

Haftung

Haftungsfragen sind im Schulbetrieb fast täglich zu klären. Viele Eltern meinen, die Kinder seien in einer öffentlichen Einrichtung bei Schäden aller Art automatisch versichert. Das stimmt nur zum Teil. Denn der gesetzliche Schutz ist lückenhaft. Geht in der Schule etwas zu Bruch oder zerstört ein Schüler dem anderen etwas oder verletzt ihn gar, müssen die Eltern meist dafür geradestehen. Eine private Haftpflichtversicherung sollte deshalb jeder besitzen. Allerdings leistet die Police nicht bei vorsätzlich verursachten Schäden. Eine Police gilt für die gesamte Familie und kostet ab 60 Euro im Jahr. Bei Unfällen auf dem Schulweg oder in der Schule springt die gesetzliche Unfallversicherung ein und deckt Arzt- und Behandlungskosten. Allerdings ist der gesetzliche Schutz nur eine Grundsicherung. Die Aufstockung um eine spezielle Kinderunfallversicherung – ab 60 Euro im Jahr - sei ratsam.

Finanzierung

Obwohl die Schulausbildung in Deutschland kostenlos ist, werden Eltern oft verpflichtet, einen Eigenanteil zu leisten: Hefte, Kopien, Bücher oder Klassenfahrten können für viele Familien eine finanzielle Belastung darstellen. Bei Lernmitteln - in erster Linie Schulbücher –, gibt es aber klare Regelungen. Da Schulrecht Ländersache ist, haben die 16 Bundesländer stark voneinander abweichende Lösungen gefunden. Sie reichen vom kostenlosen Leihsystem bis hin zu finanzieller Beteiligung bis zu 100 Euro.

Oft strapazieren aber auch die Kosten weiterer Lern- und Bastelmaterialien sowie Ausflüge den Geldbeutel. Für finanzielle Unterstützung können Eltern sich an die Schulleitung, sofern vorhanden, den Förderverein oder die Kommune wenden. Schüler ab der 10. Klasse können unter bestimmten Voraussetzungen Schüler-BAföG in Anspruch nehmen.

Beschwerde

Gegen schulische Fehlentscheidungen haben Eltern grundsätzlich zwei Möglichkeiten, sich zu wehren – per Beschwerde und per Widerspruch. Eine Beschwerde kann formlos und ohne Einhaltung bestimmter Fristen mündlich oder schriftlich beim nächsthöheren Vorgesetzten eingelegt werden. Ein Widerspruch dagegen muss innerhalb eines Monats geäußert werden und richtet sich gegen einen Verwaltungsakt mit weitreichenden Folgen, wie beispielsweise eine Versetzung, einen Schulverweis, eine Beurlaubung oder die Zulassung zum Abitur. Ist ein Widerspruchsverfahren erfolglos, bleibt letztlich noch der Weg der Klage zum Verwaltungsgericht.

Leserkommentare
Kommentare können sich auf eine ältere Version des Artikels beziehen.
15.02.2012 17:31 Uhr - von Hartmann
Asymmetrisches Verhältnis
In seinem Grundlagenbuch zur „Elternarbeit“ an Schulen beschreibt Erziehungswissenschaftler Werner Sacher das Verhältnis zwischen Eltern und Lehrkräften in mehrfacher Hinsicht als asymmetrisch: - „Lehrer halten sich selbst für akademisch gebildete Unterrichts- und Erziehungsexperten und sehen in den Eltern nur Laien. Eltern übernehmen größtenteils diese Sicht. - Lehrer regieren oft über die Kinder in das Familienleben hinein. - Eltern sind im Konfliktfall in einer schwächeren Position als Lehrer. Ggf. müssen sie fürchten, dass ihr Kind einen Streit mit den Lehrern ‚ausbaden‘ muss. - Lehrer haben mächtige Standesvertretungen und können in der Regel auf kollegioale Unterstützung und auf Rückendeckung durch die Schulaufsicht rechnen. Eltern sind normalerweise als Einzelkämpfer auf sich allein gestellt.“ (S. 68)
31.10.2009 05:12 Uhr - von Zacharias
Elternrechte bei Klassenfahrten wenn man als Eltern die Teilnahme nicht wünscht nicht aus finanziellen Gründen sondern wegen Eingriff in die
Hallo, meine Tochter 15 soll Ende 2010 gegen unseren ausdrücklichen Willen über unsere Entscheidung hinweg zur Teilnahme an der Klassenfahrt verpflichtet werden.Zu Beginn des Schuljahres kam ein Schreiben mit dem Hinweis das eine Abschlussfahrt geplant sei, wir sollten unterschreiben ob wir einverstanden sind oder nicht. Wir haben NEIN angekreuzt. Dann war eine ganze Zeit Ruhe, jetzt ist die Klassenlehrerin so ein Theater am machen, warum läßt sie uns denn erst ein Schreiben zu kommen ob wir zustimmen oder nicht, wenn sie die Nichtzustimmung letzlich nicht anerkennen will, sie hat sich in den Kopf gesetzt mit allen Kindern zu fahren oder mit keinen. Ich habe der Lehrerin geschrieben das unsere Entscheidung das meine Tochter nicht mitfahren darf mit unserer Verantwortung und Liebe zu tun hat. Und das wir das für und wieder in Betracht gezogen haben und so zu der Entscheidung gelangt sind das unsere Tochter NICHT mit fährt! Jetzt will diese Dame die Teilnahme erzwingen, mit der Begründung das es eine Pflichtveranstaltung sei die unsere Tochter bei wohnen müsse. Ich weis selber wie es heute auf solchen Klassenfahrten zugeht, Alkohol,Drogen,Rauchen, Unsittlichkeit uvm wir wollen unserer Tochter das ersparen. Sie möchte auch nicht mit. Warum wir nicht möchten das sie mitfährt habe ich bereiz begründet wegen unserer elterlichen Verantwortung und Liebe und Fürsorge, brauch Hilfe
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Foto: Nigel Treblin/ddp ID:857
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