„Schule ist kein rechtsfreier Raum“, betont der Jurist Jürgen Staupe, Autor des Ratgebers "Schulrecht von A-Z". Immer wieder seien die Verwaltungsgerichte mit Klagen befasst, was Versetzungen, Gewalt an Schulen, Glaubensfragen oder die Finanzierung von Klassenfahrten angeht. „Eltern sollten ermutigt werden, sich zu wehren, wenn ungerecht gehandelt wird“, sagt Staupe. Allerdings warnt er vor übertriebener Klagewut. „Man muss nicht immer mit der Keule des Rechts agieren.“ Zunächst sollte immer versucht werden, Unstimmigkeiten über Gespräche aufzuarbeiten.
Haftung
Haftungsfragen sind im Schulbetrieb fast täglich zu klären. Viele Eltern meinen, die Kinder seien in einer öffentlichen Einrichtung bei Schäden aller Art automatisch versichert. Das stimmt nur zum Teil. Denn der gesetzliche Schutz ist lückenhaft. Geht in der Schule etwas zu Bruch oder zerstört ein Schüler dem anderen etwas oder verletzt ihn gar, müssen die Eltern meist dafür geradestehen. Eine private Haftpflichtversicherung sollte deshalb jeder besitzen. Allerdings leistet die Police nicht bei vorsätzlich verursachten Schäden. Eine Police gilt für die gesamte Familie und kostet ab 60 Euro im Jahr. Bei Unfällen auf dem Schulweg oder in der Schule springt die gesetzliche Unfallversicherung ein und deckt Arzt- und Behandlungskosten. Allerdings ist der gesetzliche Schutz nur eine Grundsicherung. Die Aufstockung um eine spezielle Kinderunfallversicherung – ab 60 Euro im Jahr - sei ratsam.
Finanzierung
Obwohl die Schulausbildung in Deutschland kostenlos ist, werden Eltern oft verpflichtet, einen Eigenanteil zu leisten: Hefte, Kopien, Bücher oder Klassenfahrten können für viele Familien eine finanzielle Belastung darstellen. Bei Lernmitteln - in erster Linie Schulbücher –, gibt es aber klare Regelungen. Da Schulrecht Ländersache ist, haben die 16 Bundesländer stark voneinander abweichende Lösungen gefunden. Sie reichen vom kostenlosen Leihsystem bis hin zu finanzieller Beteiligung bis zu 100 Euro.
Oft strapazieren aber auch die Kosten weiterer Lern- und Bastelmaterialien sowie Ausflüge den Geldbeutel. Für finanzielle Unterstützung können Eltern sich an die Schulleitung, sofern vorhanden, den Förderverein oder die Kommune wenden. Schüler ab der 10. Klasse können unter bestimmten Voraussetzungen Schüler-BAföG in Anspruch nehmen.
Beschwerde
Gegen schulische Fehlentscheidungen haben Eltern grundsätzlich zwei Möglichkeiten, sich zu wehren – per Beschwerde und per Widerspruch. Eine Beschwerde kann formlos und ohne Einhaltung bestimmter Fristen mündlich oder schriftlich beim nächsthöheren Vorgesetzten eingelegt werden. Ein Widerspruch dagegen muss innerhalb eines Monats geäußert werden und richtet sich gegen einen Verwaltungsakt mit weitreichenden Folgen, wie beispielsweise eine Versetzung, einen Schulverweis, eine Beurlaubung oder die Zulassung zum Abitur. Ist ein Widerspruchsverfahren erfolglos, bleibt letztlich noch der Weg der Klage zum Verwaltungsgericht.