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Unterhalt

Vorschuss für Väter

20.09.2010 14:38
Von Rolf Winkel
Unterhalt Vorschuss Düsseldorfer Tabelle Finanzportal Biallo.de
Der Unterhaltsvorschuss ist in diesem Jahr deutlich gestiegen
Wenn Väter für ihre Kinder die Unterhaltssätze der Düsseldorfer Tabelle nicht zahlen können, sollten Alleinerziehende umgehend den staatlichen  Unterhaltsvorschuss beantragen.
Dieser Tipp gilt natürlich auch für alleinerziehende Väter - wenn die Mütter nicht zahlen (können).
Der Unterhaltsvorschuss ist 2010 deutlich gestiegen. Wenn Väter die Sätze der Düsseldorfer Tabelle nicht zahlen können, sollten Alleinerziehende umgehend den erhöhten Unterhaltsvorschuss beantragen. Denn mit dem springt die öffentliche Hand für Unterhaltspflichtige ein, die ihren Zahlungspflichten nicht oder nicht voll nachkommen.

Der Unterhaltsvorschuss beträgt für Kinder bis zu sechs Jahren monatlich 133 Euro, für Kinder zwischen sechs und (unter) zwölf Jahren 180 Euro. Bis Ende 2009 waren es noch 117 bzw. 158 Euro.
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Die Beträge kommen dabei folgendermaßen zustande: Ausgangspunkt ist der in Paragraf 1612a des Bürgerlichen Gesetzbuchs geregelte Mindestunterhalt, der wiederum an den steuerlichen Kinderfreibetrag gekoppelt ist. Danach ist für Kinder zwischen sechs und elf Jahren als Mindestunterhalt der volle steuerliche Kinderfreibetrag vorgesehen. Dieser liegt seit Anfang 2010 bei 364 Euro pro Monat. Hierauf wird der volle Kindergeld-Satz angerechnet, der seit Anfang 2010 für die ersten beiden Kinder 184 Euro beträgt.

Unterhaltsvorschuss plus Kindergeld gleich Existenzminimum

Damit bleiben 180 Euro, die der Staat als Unterhaltsvorschuss zuschießt. Zusammen mit dem Kindergeld ist damit – so die Konstruktion des Gesetzes – das sächliche Existenzminimum des Kindes gesichert.

Eine entsprechende Rechnung wird auch für Kinder unter sechs Jahren aufgemacht. Bei ihnen sichert der niedrigere Unterhaltsvorschuss von 133 Euro zusammen mit dem Kindergeld von 184 Euro das sächliche Existenzminimum, das für sie nach § 1612a BGB genau 317 Euro beträgt.
 
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Leserkommentare

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14.01.2010 19:03 Uhr
kritzer: Wirklich?
Die öffentliche Hand springt mit Unterhaltsvorschuß ein? Stimmt, aber das Geld holt sich das Jugendamt natürlich zurück, teilweise mit höchst zweifelhaften Methoden.
14.01.2010 15:41 Uhr
noname: Ich bin alleinerziehender Vater
einer Teenagertochter. Deren Mutter hat noch nie Unterhalt bezahlt. Und Unterhaltsvorschuss gibt es auch nicht, da mein Kind über dieser 12Jahre-Altersgrenze liegt. Wer stellt nun für meine Tochter das sächliche Existenzminimum sicher, und auch sonst alles? Genau, das leiste ich. Danke, Staat.
14.01.2010 13:39 Uhr
Roger Lebien: Die halbe Wahrheit...
Hier ist biallo.de aber mal einem grundsätzlichen Irrtum aufgesessen. ELTERN als "gleich nahe Verwandte" (nicht Väter!) schulden ihren Minderjährigen Kindern "Unterhalt", grundsätzlich anteilig nach ihren Erwerbs- und Vermögensverhältnissen. (BGB §1606 Abs. 3 Satz 1). Mit dem DOGMA, dass ein Elternteil, der ein Kind pflegt und betreut, "seiner" Unterhaltsverpflichtung schon alleine dadurch nachgekommen sein soll (BGB §1606 Abs. 2 Satz 1) muss im Hinblick auf eine große Anzahl "tumber Alleinerziehender" einerseits, und betreuungswilligen, -fähigen, aber nicht -BERECHTIGTEN Vätern (ledigen und geschiedenen) VEHEMENT entgegengetreten werden. Väter sollten ihre alleinige Zahlverantwortung ABLEHNEN! Es wird Zeit, dem Feminismus seine eigenen Ausscheidungen ins Gesicht zu schmeißen.
Foto: Colourbox.com ID:3436
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