Der Unterhaltsvorschuss ist in diesem Jahr deutlich gestiegen
Wenn Väter für ihre Kinder die Unterhaltssätze der Düsseldorfer Tabelle nicht zahlen können, sollten Alleinerziehende umgehend den staatlichen Unterhaltsvorschuss beantragen.
Dieser Tipp gilt natürlich auch für alleinerziehende Väter - wenn die Mütter nicht zahlen (können).
Der Unterhaltsvorschuss ist 2010 deutlich gestiegen. Wenn Väter die Sätze der Düsseldorfer Tabelle nicht zahlen können, sollten Alleinerziehende umgehend den erhöhten Unterhaltsvorschuss beantragen. Denn mit dem springt die öffentliche Hand für Unterhaltspflichtige ein, die ihren Zahlungspflichten nicht oder nicht voll nachkommen.
Der Unterhaltsvorschuss beträgt für Kinder bis zu sechs Jahren monatlich 133 Euro, für Kinder zwischen sechs und (unter) zwölf Jahren 180 Euro. Bis Ende 2009 waren es noch 117 bzw. 158 Euro.
Die Beträge kommen dabei folgendermaßen zustande: Ausgangspunkt ist der in Paragraf 1612a des Bürgerlichen Gesetzbuchs geregelte Mindestunterhalt, der wiederum an den steuerlichen Kinderfreibetrag gekoppelt ist. Danach ist für Kinder zwischen sechs und elf Jahren als Mindestunterhalt der volle steuerliche Kinderfreibetrag vorgesehen. Dieser liegt seit Anfang 2010 bei 364 Euro pro Monat. Hierauf wird der volle Kindergeld-Satz angerechnet, der seit Anfang 2010 für die ersten beiden Kinder 184 Euro beträgt.
Unterhaltsvorschuss plus Kindergeld gleich Existenzminimum
Damit bleiben 180 Euro, die der Staat als Unterhaltsvorschuss zuschießt. Zusammen mit dem Kindergeld ist damit – so die Konstruktion des Gesetzes – das sächliche Existenzminimum des Kindes gesichert.
Eine entsprechende Rechnung wird auch für Kinder unter sechs Jahren aufgemacht. Bei ihnen sichert der niedrigere Unterhaltsvorschuss von 133 Euro zusammen mit dem Kindergeld von 184 Euro das sächliche Existenzminimum, das für sie nach § 1612a BGB genau 317 Euro beträgt.