Kommt es hier zu Streitigkeiten zwischen den Parteien des Arbeitsvertrages kann man sich in rund 30 verschiedenen Gesetzwerken verlieren – vom fast folgenlosen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), eher bekannt als Antidiskriminierungsgesetz, über das Arbeitnehmerentsendegesetz, das Arbeitszeitgesetz, das Betriebsverfassungsgesetz, das Bundesurlaubsgesetz, das Jugendarbeitsschutzgesetz und, und, und - bis hin zum Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG).
Auf ein einheitliches gesamtdeutsches Arbeitsgesetz wartet man hierzulande noch vergebens; in der DDR gab es einmal so etwas, wenn auch keinen freien Arbeitsmarkt. Der Traum vom Arbeitsgesetzbuch, also einem einzigen Gesetz für das ganze Arbeitsrecht, kann wohl noch sehr lange geträumt werden.
Die Reparaturbetriebe hierfür sind die Arbeitsgerichte. Manchmal reparieren sie auch ihre eigenen Fehlentwicklungen. Wie etwa bei den sogenannten Bagatellkündigungen, die bislang ohne vorherige Abmahnung möglich waren. Erst die Ausdauer der Verkäuferin "Emmely" und der Druck der Öffentlichkeit - was normalerweise keinen Einfluss auf die Rechtsprechung haben sollte - haben zu einer sachgerechteren Rechtsprechung geführt.
Das zeigt: Egal, ob es um die Diskriminierung eines Bewerbers wegen seine Alters, den Freizeitausgleich von Ärzten in der gesetzlichen Ruhezeit oder die Benachteiligung bei einer Stellenbesetzung geht: Wer einen langen Atem hat, der landet mit Fragestellungen wie diesen beim Bundesarbeitsgericht, wie ein Blick in die Entscheidungen des Erfurter Gerichts der letzten Monate zeigt. Denn das Arbeitsrecht in Deutschland, das die Rechtsbeziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer regelt, ist und bleibt stark richterrechtlich geprägt. Das belegt auch dieses Spezial mit arbeitsrechtlichem Schwerpunkt – die Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung kann viele Fragen beantworten, die im Berufsleben auftauchen. Dem trägt diese
Biallo-Spezial Rechnung: kein einheitliches Thema, sondern ein Überblick über aktuelle arbeitsrechtliche Fragestellungen.