Damit sei das Vertrauensverhältnis so nachhaltig erschüttert worden, dass eine fristlose Kündigung im Raum steht und diese trotz jahrelanger tadelloser Beschäftigung mitunter auch noch durchgeht.
Die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts (BAG), Ingrid Schmidt, hält das offenbar für richtig und verweist in einem aktuellen Interview mit der Süddeutschen Zeitung darauf, „seit Jahrzehnten sagt die Rechtsprechung: Diebstahl und Unterschlagung auch geringwertiger Sachen sind ein Kündigungsgrund“. Folgt man dieser Linie, ist ja fast absehbar, wie das BAG Mitte 2010 über den Fall der wegen eines Pfandbons nach 31 Jahren entlassenen Kassiererin entscheiden wird.
Es ist billig, sich hinter „jahrzehntelanger Rechtsprechung“ zu verschanzen
Dass ein – nachgewiesener – Diebstahl im Cent-Bereich als Grund für eine fristlose Kündigung herhält, mag ja im Grundsatz so sein. Doch sollte man hier genauer argumentieren: Wenn von solchen Kündigungen augenfällig ältere Arbeitnehmer betroffen sind, die über mehrere Jahre oder gar Jahrzehnte untadelig gearbeitet haben, so müssen Richter auch dem Arbeitgeber kritische Fragen stellen – und sich nicht hinter „jahrzehntelanger Rechtsprechung“ verschanzen.
Denn mit der fristlosen Kündigung ist der, vielleicht einem Augenblicksversagen unterlegene Mitarbeiter, stigmatisiert und scheidet in der Regel aus dem Betrieb aus. Auch dann, wenn an dem Vorwurf im Verlauf des Verfahrens gar nicht mehr festgehalten wird. So war es auch im Fall der 59-jährigen Chefsekretärin, die ein Brötchen mit Frikadelle vom Buffet verzehrt hat: Diebstahls-Vorwurf zurückgenommen, Job nach 34 Jahren dennoch verloren.
Vielleicht ist es ja an der Zeit, dass vom Bundesarbeitsgericht ein neues Signal ausgeht – denn es ist ja nicht so, dass nicht auch in anderen Fällen schon jahrzehntelange Rechtsprechung, dort wo notwendig, der Vernunft oder besseren Erkenntnissen angepasst wurde.
Abmahnung statt neuer Gesetze
In solchen Fällen wäre es ein notwendiges und sinnvolles Regulativ, im Erstfall zumindest eine Abmahnung zu fordern – statt neuer Gesetze mit fragwürdigen Bagatellgrenzen, wie jetzt von der SPD gefordert.
Bislang gilt: Keine Abmahnung, kein Warnschuss, sondern gleich das Bejahen eines „zerrütteten Vertrauensverhältnisses“. Das ist ein Ausdruck von Maßlosigkeit der andererseits sein Zerrbild in der juristischen Aufarbeitung der Bankenskandale der letzten Monate findet. Besser gesagt: In der unterlassenen Aufarbeitung. Doch das ist ein anderes Thema.