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21.10.2011 11:03

Erbschafts- und Schenkungssteuer

Beim Schenken Steuern sparen

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Das neue Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz eröffnet eine Fülle von Gestaltungsmöglichkeiten, sofern man strategisch handelt. Kluge Erblasser bremsen daher durch geschicktes Handeln den Fiskus schon zu Lebzeiten aus.
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Schnekungssteuer - auf die Strategie kommt es an
Eine Strategie lautet: Rechtzeitig die hohen persönlichen Freibeträge bei Schenkungen nutzen. So dürfen Ehegatten und eingetragene Lebenspartner alle zehn Jahre 500.000 Euro steuerfrei erhalten, Kinder 400.000 Euro und Enkel 200.000 Euro. Kindern stehen dabei die Freibeträge jeweils von Mutter und Vater zu. Und manchmal ist eine Schenkung über einen „Umweg“ vorteilhafter als eine Direktschenkung, wenn sich dadurch die Freibeträge steuerlich besser nutzen lassen. Drei Beispielfälle veranschaulichen das.

Fall 1: Vater A will seinem Sohn 750.000 Euro aus seinem Privatvermögen in bar schenken. Würde er ihm das Geld auf einen Schlag übertragen, müsste der Sohn abzüglich seines Freibetrages noch für 350.000 Euro Schenkungssteuer zahlen, also 52.500 Euro. Strategie: A schenkt zunächst einen Teil der Barschaft steuerfrei seiner Ehefrau, die das Vermögen dann nach Ablauf einer „Schamfrist“ unter Nutzung ihres Freibetrages ebenfalls an den Sohn weitergibt. So erhält der Sprössling die geplante Summe innerhalb der Freibeträge, ohne dass Steuern anfallen.
Rechner
Erbschaftssteuerrechner
Dieser Rechner sagt Ihnen, ob und vor allem wie viel Steuern Erben zahlen müssen.
Schenkungssteuer Rechner
Wer schon zu Lebzeiten durch Schenkungen vererbt, erspart den Erben hohe Steuerzahlungen.
Fall 2: Herr B will seiner Schwiegertochter 250.000 Euro schenken. Auf direktem Wege wäre lediglich ein Freibetrag von 20.000 Euro steuerfrei möglich. Strategie: Hier führt der Umweg über seinen verheirateten Sohn. Im ersten Übergang - Elternteil auf eigenes Kind - wird der Freibetrag von 400.000 Euro genutzt. Beim zweiten Übergang - vom Sohn auf seine Ehepartnerin - läge der Freibetrag dann sogar bei 500.000 Euro. Bei direkter Übergabe der 250.000 Euro an die Schwiegertochter wären 46.000 Euro Steuern fällig, über den Umweg nichts.
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Fall 3: Dieses Steuersparmodell lässt sich sogar in erweiterter Form optimal für Immobilien anwenden. So ist die Schenkung des selbstbewohnten Familienheims an Ehegatten unabhängig vom Wert immer steuerfrei. „Diese Steuerbefreiung besteht immer zusätzlich zu dem persönlichen Freibetrag“, sagt Agnes Fischl, Fachanwältin für Erbrecht und Steuerberaterin der Kanzlei Convocat in München. „Auch die zehnjährige Wohnpflicht, wie beim Vererben eines selbstgenutzten Eigenheims, gibt es hier nicht.“ Kinder hingegen können die Steuerbefreiung nur beim Erwerb von Todes wegen in Anspruch nehmen. Vater C möchte nun seinem Sohn die derzeit eigengenutzte Villa mit einem Verkehrs- und Steuerwert von 1,5 Millionen Euro überschreiben. Abzüglich des Freibetrags von 400.000 Euro müsste der Sohn demnach noch 1,1 Millionen zu 19 Prozent versteuern, also 209.000 Euro. Strategie: C überträgt die Hälfte der Immobilie steuerfrei an seine Ehefrau. Anschließend schenken beide zu gleichen Teilen die Villa an den Sohn. Dieser strategische Umweg erspart der Familie 104.000 Euro, also fast die Hälfte der üblichen Schenkungssteuer.

Richtige Gestaltung

Ist jedoch zu klar erkennbar, dass durch solche „Kettenschenkungen“ nur Steuern gespart werden sollen, unterstellt das Finanzamt dies als Umgehungsversuch. In diesem Fall wird die Schenkung nur an den Endempfänger besteuert, der steueroptimierte Vorgang über die Mittelsperson bleibt dann unberücksichtigt. Steuerexpertin Fischl empfiehlt daher, dass die Mittelsperson die Geldzuwendung nicht sofort weiterleitet, sondern einige Monate vergehen lässt und es keinerlei Verpflichtungserklärung für eine Weiterleitung gibt. Gut ist auch, eine Zinsperiode abzuwarten und selbst die Zinsen für sich zu vereinnahmen.

Wollen Sie mehr wissen? In unserem Dossier informieren wir unter anderem über diese Themen:
  • Besteuerung und Freibeträge bei Erbschaft und Schenkung
  • Strategien bereits zu Lebzeiten einleiten
  • Steuerstrategie: Schenken über „Umwege“
  • Weitere Steuerbefreiungen nutzen
  • Die Zehn-Jahres-Frist
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