Eine Strategie lautet: Rechtzeitig die hohen persönlichen Freibeträge bei
Schenkungen nutzen. So dürfen Ehegatten und eingetragene Lebenspartner alle zehn Jahre 500.000 Euro steuerfrei erhalten, Kinder 400.000 Euro und Enkel 200.000 Euro. Kindern stehen dabei die Freibeträge jeweils von Mutter und Vater zu. Und manchmal ist eine Schenkung über einen „Umweg“ vorteilhafter als eine Direktschenkung, wenn sich dadurch die Freibeträge steuerlich besser nutzen lassen. Drei Beispielfälle veranschaulichen das.
Fall 1: Vater A will seinem Sohn 750.000 Euro aus seinem Privatvermögen in bar schenken. Würde er ihm das Geld auf einen Schlag übertragen, müsste der Sohn abzüglich seines Freibetrages noch für 350.000 Euro Schenkungssteuer zahlen, also 52.500 Euro. Strategie: A schenkt zunächst einen Teil der Barschaft steuerfrei seiner Ehefrau, die das Vermögen dann nach Ablauf einer „Schamfrist“ unter Nutzung ihres Freibetrages ebenfalls an den Sohn weitergibt. So erhält der Sprössling die geplante Summe innerhalb der Freibeträge, ohne dass Steuern anfallen.