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Der Staat – ein Hehler?

01.02.2010 16:13
Von Marcus Preu
Recht kritisch Steuern Staat Hehler Steuerhinterziehung Finanzportal Biallo.de
Der Staat dürfe mit Kriminellen keine Geschäfte machen, der Ankauf rechtswidrig erlangter Informationen unterlägen einem Beweisverwertungsverbot und es würde der Datenschutz verletzt. Gemeint ist die Ankaufofferte an deutsche Stellen, Datensätze deutscher Steuerhinterzieher in der Schweiz zu kaufen.
Gegenargumente: Es gebe ja auch Kronzeugenregelungen, V-Männer und ihre rechtswidrigen Aktivitäten, staatlicherseits ausgelobte Belohnungen für „sachdienliche Hinweise“ und den „Deal“ im Strafprozess, also das Ausfeilschen der Strafe, den es ja in der Praxis lange gab, bevor er in der Strafprozessordnung stand. Und außerdem ist noch unklar, ob die Daten von Kriminellen stammen.

Die politische Entscheidung ist am Montag gefallen, die Kanzlerin plädiert für Ankauf, doch die juristische Diskussion bleibt: Ein einfaches „Ja“ oder „Nein“ gibt es also nicht. Das schwächste Argument ist sicherlich der Datenschutz für der Steuerhinterziehung verdächtige Mitbürger. Ein Einwand, der solange unbeachtlich bleibt, solange die Bundesregierung kein Problem hat, unverdächtige Bürger online auszuforschen. Die Gefahr, dass unbescholtene Bürger durch den Datenkauf ins Visier der Ermittler gerieten, wie Datenschützer vortragen, ist doch bei vernünftiger Betrachtung nicht haltbar: Wenn ihnen trotz Nummernkonto steuerlich nichts vorzuwerfen ist, dann haben sie auch nichts zu befürchten.  

Gefahr eines Beweisverwertungsverbots gering


Steuerhinterziehung in Millionenhöhe ist keine Bagatelle, wenn Freiheitsstrafen von einem Jahr oder darüber drohen. Weder nachgewiesene Steuerhinterzieher noch ihre Helfer in den Schweizer Bankhäusern sind daher schutzwürdig. Die Informationen, die zu ihrer Enttarnung führen, werden in der Regel durch weitere Ermittlungen und Hausdurchsuchungen wasserdicht gemacht – sodass die Gefahr eines Beweisverwertungsverbots gering ist. Zudem ist zu trennen zwischen Steuerverfahren und Strafverfahren, wo höhere Anforderungen gelten. Das heißt – steuerlich können Hinterzieher allemal belangt werden. Und in den Liechtenstein-Verfahren hat allein die Drohkulisse der Enttarnung bewirkt, dass sich die Betroffenen ihrer staatsbürgerlichen Pflicht erinnert haben. Alles das spricht für einen Ankauf der Daten.

Unangebracht ist übrigens auch die fortwährende Rede von der Hehlerei, die in Paragraph 259 Strafgesetzbuch (StGB) geregelt ist. Dieser die aktuelle Diskussion prägende Begriff ist tatbestandsmäßig nicht erfüllt - es fehlt an einer "Sache", die zuvor gestohlen oder anderweitig rechtswidrig erlangt wurde: Ein Datensatz gilt nicht als Sache im Sinne des Paragraphen 259 StGB. 
  
Kein Notwehrrecht gegen Steuern

Wer Steuern hinterzieht, beruft sich oft darauf, dass das deutsche Steuerrecht Steuerhinterziehung geradezu provoziere. So berechtigt die Kritik an den Regeln auch sein mag: Ein Notwehrrecht gegen Steuern gibt es nicht - auch wenn sich viele moralisch gerechtfertigt fühlen durch die absurdesten Steuerregeln und eine undurchdringbare deutsche Steuerliteratur, die in der Welt ihresgleichen sucht.

Wer das ändern will, sollte zumindest beim nächsten Mal einfach die Parteien wählen, die nicht immer neue Steuer-Ausnahmetatbestände konstruieren und die keine Klientel bedienen müssen. Die Frage ist bloß, welche das sind.
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Leserkommentare

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03.02.2010 14:33 Uhr
Glanzlicht: Merkel und Schäuble haben doch dem Kauf zugestimmt,,,,
.. und deshalb sehe ich jetzt nicht,, dass die jetzige Regierung ein Problem damit hätte. Es sind wohl einzelne Minister, die da rumzicken, um sich einfach mal wichtig zu machen und in Erinnerung zu bringen, dass sie für ihr Geld auch arbeiten - wie auch immer dies aussieht... Tja, welche Partei verspricht nicht vor der Wahl, dass sie das Steuerdickicht lichten und vereinfachen möchte und hinterher vergessen sie es oder machen noch Artikel x, y, z, in denen steht, dass die Artikel a, b und c nicht mehr gelten.
02.02.2010 23:20 Uhr
Franziska Albers: Der Staat und seine Doppelmoral.
Man kann dem Artikel nur zustimmen und in diesem Sinne fragen: Mit welcher Doppelmoral und wie scheinheilig wird in diesem christlichen und sozialen Lande inzwischen argumentiert? Wenn Menschen hierzulande in Ermangelung eines gesetzlichen Mindestlohnes für vier Euro oder weniger pro Stunde arbeiten, hat dieser Staat keinerlei Skrupel damit. Keine rechtlichen Gewissensbisse haben auch unsere Arbeitgeber, wenn sie langjährige Arbeitnehmer wegen Pfandbons im Wert von 1,30 Euro oder drei Frikadellen mit fristlosen (Verdachts-)Kündigungen auf die Straße setzen, und verbeamtete Richterinnen mit Anspruch auf eine staatliche Spitzenpension rechtfertigen dies damit, dass es den betreffenden Arbeitnehmern an "Anstand" mangeln würde. Ebensowenig Bedenken hat unser christlicher und sozialer Staat damit, alle arbeitslosen Hartz IV-Empfänger grundsätzlich unter Pauschalverdacht zu stellen, mit 359 Euro monatlich auf Kosten der Allgemeinheit ihr süßes Leben in der sozialen Hängematte zu genießen. Auf der anderen Seite ziert und windet sich dieser Staat plötzlich, wenn um den Ankauf einer Daten-CD geht, mit der man potentielle Steuerhinterzieher entlarven kann, die die Allgemeinheit in krimineller Absicht und rechtswidriger Weise möglicherweise um Steuern in Millionenhöhe betrogen haben. Gilt hier etwa nicht der Grundsatz: Wer sich an die geltenden Gesetze und die STVO hält, hat doch nichts zu befürchten. Und wer bei Rot über die Ampelkreuzung brettert und erwischt wird, versucht auch nicht, dies damit zu rechtfertigen, für einen Ferrari-Fahrer gelten andere Vorschriften als für einen VW-Golf-Fahrer oder einen Opel Astra.
02.02.2010 12:01 Uhr
Breuer Werner: Der Staat – ein Hehler?
Wurde schon vor ca. 2 Jahren in Lichtenstein erfolreich gehandhabt! Muß auch jetzt natürlich so erledigt werden Nicht einmal so, einmal so! LG
02.02.2010 03:44 Uhr
Herbert Dirksen: Der Staat als Hehler
Der Staat ist überhaupt nicht zimperlich, auch nicht wenn er Steuerpflichtige zu Unrecht veranlagt. Gerichte sind ihm sehr zu Hilfe! Und Richter sind frei in ihrer Entscheidung. Natürlich ist jede Regierung hier in einer präkeren Lage, aber der Vertrauensmißbrauch eines Mitarbeiters in einer Bank in dieser Form darf niemals Raum greifen. Hier macht sich der Staat nich nur zum Hehler, er wird mitschuldig an der Verletzung des Bankgeheimnis. Das ist verheerend! Jeder wird erpressbar, ohne daß der Gesetzgeber etwas dagegen tun könnte. Sind das italienische Verhältnisse? i- Pfuiiii!
01.02.2010 18:12 Uhr
Presber: warum nicht kaufen?
rot/schwarze Regierung hat auch gekauft und dies sollte wieder geschehen. Kein kleiner Steuerzahler könnte dies verstehen, bezüglich Grosse laufenlassen, Kleine rannehmen.
Foto: colourbox.com ID:3524
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