Startseite | RSS | Mobil | Forum | Inhalt | Translate:
Freitag, 03.09.2010 12:02 Uhr
10.11.2009 10:01 Uhr
 Empfehlen · Kommentieren · Drucken

Hoffnung für Raser

Von Marcus Preu
Recht kritisch Raser Verkehrssünder Urteil Tempolimit Finanzportal Biallo.de
Wer heute innerorts die Tempobeschränkung 30 oder 50 Stundenkilometer ernst nimmt, sieht sich immer öfter mit drängelnden Autofahrern konfrontiert, die solche Vorgaben allenfalls für unverbindliche Richtwerte halten.
Auf Autobahnen habe ich es in letzter Zeit des Öfteren erlebt, dass sich Lkw-Fahrer erdreisten, gerade im Baustellenbereich dicht aufzufahren und mit Lichthupe die Missachtung der jeweiligen Tempobeschränkung zu erzwingen. Wohl auch, weil Straßen sich offenbar und zunehmend zum rechtsfreien Raum entwickeln.

Vielleicht tragen auch gerichtliche Entscheidungen wie der Beschluss des Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg (2 Ss (Owi) 87 B/09) dazu bei, dass dieser Trend anhält – auch wenn die Begründung der Entscheidung juristisch konsequent ist. Was war geschehen? Ein Autofahrer hatte wegen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mindestens 44 km/h eine Geldbuße sowie ein Fahrverbot von einem Monat erhalten. Etwa einen Kilometer nach der Beschilderung war er in die Messung geraten. Die Beschilderung, die die zulässige Geschwindigkeit beschränkte, war beidseitig. Dennoch, so der Autofahrer, habe er die Schilder schlicht übersehen.

Auf die Schilderzahl kommt es an

Das OLG nahm diese Einlassung zum Anlass, das Fehlverhalten des Fahrers nicht als „grob pflichtwidriges Verhalten“ zu beurteilen. Ein solches wäre aber nötig, um ein Fahrverbot gemäß Paragraph 25 des Straßenverkehrsgesetzes zu verhängen. Vielmehr habe es sich um ein „Augenblicksversagen“ gehandelt. Dieses stehe, so die Richter, einem Fahrverbot entgegen, wenn keine weiteren Umstände hinzutreten, wegen der sich eine Geschwindigkeitsbeschränkung aufdränge. Hätte der Fahrer also mehrere Tempolimit-Schilder nacheinander passiert, hätte es sich nicht mehr um ein Augenblicksversagen gehandelt.

Leserkommentare

Name:
Email:

Ziffernfolge hier eingeben:
Überschrift:
Kommentar:
10.11.2009 20:02 Uhr
Martin Flemming: Tempobeschränkung
Auf Bundes- und Landesstrassen gilt grundsätzlich ein Tempolimit von 100 km/h, zunehmend werden aber an vielen Stellen aber auch zusätzlich Überholverbote verhängt. Diese Kombination wird von vielen Fahrern zur "Massregelung" anderer Fahrer ausgenutzt, indem sie an diesen Stellen deutlich unter den zulässigen 100 km/h bleiben, zum Ende des Überholverbots aber schnell wieder beschleunigen - man merkt die Absicht und ist verstimmt. Ausserdem gibt es reichlich Fahrer, die mit einer Tachoanzeige von knapp 100 km/h unterwegs sind - sie fahren also besten Gewissens gute 90 km/h, weil sie noch nie von Tachovoreilung gehört haben - und alle anderen, die gern die Höchstgeschwindigkeit ausnutzten, für "Raser" halten. Ihnen ist offensichtlich unklar, dass Tachos in Einklang mit der StVZO meist zuwenig anzeigen, dass bei "echten" 100 km/h eine Anzeige von 114 km/h noch legal ist.
10.11.2009 18:35 Uhr
Till Wollheim: Entweder oder - aber nicht beides.
Also entweder war das Urteil jur. konsequent, dann deckt es einen Lebenssachverhalt korrekt ab und dann hat eben dieser Fahrfehler nichts mit dem Problem des zu schnell Fahrens zu tun, oder es war nicht korrekt, dann führt es zu weiterhin durchgehaltener Raserei. Die Logik im Artikel wiederspricht sich also! Till
Foto: colourbox.com ID:3135
Nach Oben
Anzeige
Biallo präsentiert

Der ING-DiBa Rahmenkredit:

Wenn Ihnen Dispo- und Überziehungskredit zu teuer sind und feste Raten nicht ins Konzept passen, könnte ein günstiger Abrufkredit das Richtige sein ... Bitte mehr Informationen ...
Anzeige
Festgeld Konditionen
1 Autobank
2,07 %
2 Oyak Anker Bank
2,00 %
3 Ziraat-Bank
2,00 %
4 Sparda-Bank Hamburg
2,00 %
5 BKM Bausparkasse Mainz
1,76 %
Laufzeit:12 Monate; Betrag 10.000 Euro
Anzeige
Baufinanzierung
Entdecken Sie die Topsollzinsen der Baufinanzierung der Deutschen Bank.
Baufinanzierung
Mit dem BauXpress der BBBank sicher und günstig zum Eigenheim.
Festgeld
Festzinssparen mit 2,70% p.a. bei der Berliner Bau- und Wohnungsgen. von 1892 (2 Jahre).
Festgeld
Für clevere Rechner: 3,00 % Zinsen für Ihr Geld! Das Festgeld der VON ESSEN Bank.
Kostenlose Baufinanzen-App
Aktuelle Zinsen ganz einfach mobil abrufen. Mit der Baufinanzen-App von biallo.de.
.
© 2010 Biallo & Team GmbH