Mit dem „Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Streitbeilegung“, das Mitte Januar vom Kabinett beschlossen worden ist, brechen neue Zeiten für Rechtsuchende an. Denn statt streitiger Auseinandersetzungen vor Gericht sollen Konflikte bald vermehrt durch das aktive Mitarbeiten der Parteien – unter Beistand eines Mediators gelöst werden.
Erstmals hat das Thema Mediation – nicht zu verwechseln mit Meditation – also die Chance, aus seiner Nische herauszukommen, in der man dieses sinnvolle Instrument gestellt hat und wo es von konservativen Juristen auch gerne belassen worden wäre. Dabei hat die außergerichtliche Konfliktbelegung überall dort seine Berechtigung, wo man auch nach dem Konflikt miteinander auskommen muss – also in Familien, in der Nachbarschaft und am Arbeitsplatz.
Rechtsschutzversicherer haben dies erkannt und erteilen bereits Deckungszusagen für Mediationsverfahren – wohl wissend, dass Prozesse über mehrere Instanzen deutlich teurer sind. Der Gesetzgeber hat erkannt, die überlastete Justiz entlasten und Kosten sparen zu können.
Doch jetzt, da die Vorgaben einer EU-Richtlinie (2008/52/EG) in deutsches Recht umgesetzt werden sollen, ist besondere Sorgfalt gefordert. So stellt sich die Frage, warum plötzlich verstärkt Richter Mediationsverfahren betreuen sollen, anstatt dass externe nicht-richterliche Mediatoren im Vorfeld den Gang zu Gericht verhindern helfen? Weiterhin ist zu fragen, warum der Gesetzentwurf keine Standards für die qualitativen Anforderungen an einen Mediator außerhalb der Justiz definiert? Denn genau darauf haben Bürger – und Verbraucher – im Sinne eines transparenten und für sie kostensparenden Verfahrens Anspruch.