Wer Finanzanlagen vermittelt, der soll künftig besser überwacht werden. Dem Wildwuchs am Markt der Finanzdienstleistungen soll Einhalt geboten und fragwürdige Produkte nicht mehr vertrieben werden. So eine vom Bundestag beschlossene Gesetzesnovelle zur Finanzberatung.
Eines ihrer wesentlichen Ziele ist es, neben der Beratung auf Provisionsbasis eine Honorarberatung zu etablieren, die Versicherungen, Geldanlagen und Darlehen zusammenfasst unter dem Begriff Finanzberatung. Auch wer nur in einzelnen Bereichen berät, der muss künftig hierfür die entsprechende Sachkunde nachweisen. Wer allerdings vor dem 1. Juni 2006 tätig war, der braucht diesen Sachkundenachweis nicht. Das ist nur einer von zahlreichen Kritikpunkten von Verbraucherschützern und Juristen an diesem Gesetzesvorhaben.
Grauer Kapitalmarkt nicht betroffen
Weiterer Punkt: Das Gesetz läuft auf dem grauen Kapitalmarkt in die Leere, denn der Vertrieb erfolgt dort über Informationsveranstaltungen mit Direktvertrieb. Klassische Vorsorgeprodukte werden dort so ungünstig dargestellt, dass die Besucher solcher Veranstaltungen willfährig zum Kugelschreiber greifen und Verträge schließen – ganz ohne Beratung, die dort ja für das Vertriebsvorhaben kontraproduktiv wäre.
Regelungslücken beim Direktvertrieb
Das Gesetz weist zudem gefährliche Regelungslücken für den Direktvertrieb von dubiosen Offerten auf, da dort weiterhin keine Beratungs- und Dokumentationspflichten gelten sollen. Und letztlich: Für die Überwachung der Vermittler sollen die lokalen Gewerbeaufsichtsämter zuständig bleiben, statt einer Zentralbehörde wie es die Bafin ist. So besteht die Chance, dass verbraucherfeindliche Entwicklungen im Vertrieb von Finanz- und Versicherungsprodukten viel langsamer entdeckt und unterbunden werden.