Dennoch sind sie geltendes Recht und sollten beachtet werden, sofern sie nicht erkennbar verfassungswidrig sind, wie das gerade gekippte Steuergesetz zum häuslichen Arbeitszimmer. Allerdings sollte es aber auch die Politik unterlassen, durch die berüchtigten Nichtanwendungserlasse des Finanzministers (egal welcher politischer Färbung) höchstrichterliche Urteile zu unterlaufen, denn damit untergräbt sie die Steuermoral weiter.
Denn: Steuern haben neben der rechtlichen auch eine moralische Komponente. Wer in einem Gemeinwesen lebt, nimmt auch – je nach Leistungsfähigkeit – an dessen Finanzierung teil. Wer sich dem entzieht, handelt rechtswidrig und – asozial.
Steuerhinterziehung gilt als lässliche Sünde
Sagt man, man zahle Steuern gerne, wird man allerdings für einigermaßen unterbelichtet gehalten. Sagt man, man zahle Steuern nicht gerne, dann kommen die augenzwinkernden Schulterklopfer, die meinen, es sei schon in Ordnung, bei den Steuern „zu sündigen“, wie es dann verharmlosend heißt. Denn im deutschen Steuerrecht führt die Beichte ja tatsächlich zum Sündenerlass.
Hanebüchene Steuergesetze und Nichtanwendungserlasse von Urteilen unterwandern also die Steuermoral vieler Steuerzahler, die überdies oft gar keine "Gestaltungsmöglichkeiten" haben und daher zumindest fest mit der Umsetzung höchstrichterlicher Rechtsprechung rechnen. Auch die Tatsache, dass die Berichte des Bundesrechnungshofes über Verschwendung von Steuern über den Status einer rasch vergessenen Nachricht nicht hinauskommen, sowie die Weigerung, etwa die Steuerfahndung deutlich besser auszustatten, lassen ehrliche Steuerbürger (ver-)zweifeln.
Die Wahrheit über die Bedeutung, über Sinn und Zweck von Steuern dürfte vermutlich irgendwo dazwischen liegen: Steuern, wenn sie angemessen, nachvollziehbar, vernünftig sind und nicht verschwendet werden – ja. Steuern, wenn sie auf absurden, mit heißer Nadel gestrickten Regeln basieren, die nach fiskalischem Notlagen und nicht dem Maßstab der Steuergerechtigkeit erhoben werden – nein.
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