Häufig handelt es sich um ältere Sparer, die bis dato eher sicherheitsorientiert angelegt hatten. In einer Untersuchung von rund 800 Fällen kam die DSW zu dem Schluss, dass das Durchschnittsalter der Geschädigten bei 60 Jahren gelegen habe. Die meisten hätten zwischen 10.000 und 24.000 Euro investiert – und verloren.
Doch es gibt immer wieder Hoffnung: So verklagte ein Anleger seine Sparkasse auf Schadensersatz. Der „Berater“ hatte ihm am Telefon den Erwerb von Lehman-Zertifikaten empfohlen. Der Kunde hat dann 7.000 Euro in solche Zertifikate investiert, die heute faktisch wertlos sind.
Die Funktionsweise und die Risiken solcher Geschäfte seien am Telefon nicht transparent darzustellen. Zudem seien keine schriftlichen Produktinformationen zur Verfügung gestellt worden, die über die Risiken dieses Wertpapiers aufgeklärt haben, so das Landgericht Frankfurt am Main in seiner Urteilsbegründung im Herbst 2009.
Jetzt hat das Oberlandesgericht Frankfurt dieses Urteil weitgehend bestätigt (Aktenzeichen 17 U 207/09). Auch wenn daraus nicht generell abgeleitet werden kann, dass eine telefonische Anlageberatung unzureichend ist, so sollten geschädigte Anleger überprüfen (lassen), ob in ihrem konkreten Fall die Beratung ordnungsgemäß war, entweder bei den Verbraucherzentralen oder einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Denn: "Da mögliche Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Beratung innerhalb von drei Jahren ab Abschluss der Geschäfte verjähren können, führt längeres Zuwarten möglicherweise zum Verlust der Ansprüche", warnt der Heidelberger Rechtsanwalt Mathias Nittel.