
Kreditvertrag trotz wirtschaftlicher Überforderung unterschrieben?
Woran denken Sie beim Wort „sittenwidrig“? Wenn Sie jetzt irgendwie „die Moral“ zur Sprache bringen würden, lägen Sie aber falsch. Im juristischen Sinne hat Sittenwidrigkeit nichts damit zu tun, dass etwas moralisch anstößig ist, sondern ob ein Rechtsgeschäft so gestaltet ist, dass es rechtlich nicht hinnehmbar ist.
Das Landgericht Coburg (Aktenzeichen 22 O 193/09) hat diese Klarstellung für notwendig erachtet – in einem Fall, in dem der Beklagte gegenüber seiner Bank behauptete, der mit ihm geschlossene Darlehensvertrag sei sittenwidrig. Denn er habe sich bei Abschluss des Vertrages in einer Zwangslage befunden, eine ordnungegmäße Vertragsprüfung sei ihm auch nicht möglich gewesen – und an einer Übersetzung in seine Muttersprache habe es auch gefehlt. Mit dieser Begründung verweigerte er die Rückzahlung einer Restschuld von 28.000 Euro, die die Bank nun – mit Erfolg – einklagte.
Sittenwidrigkeit setzt u.a. eine wirtschaftliche Überforderung voraus, woran es zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aber fehlte, da der Bankkunde über ein regelmäßiges Einkommen in ausreichender Höhe verfügt hatte. Daher habe er bei Kreditantrag auch die ihm angebotene Restschuldversicherung abgelehnt.
Widerrufsrecht ungenutzt gelassen
Im Hinblick auf die angeblich fehlende Prüfungszeit verwies das Gericht den Beklagten auf seine Widerrufsfrist und sein Widerrufsrecht hin, das er aber ungenutzt gelassen hatte. Seine Argumente gingen also ins Leere, denn die Bank wußte auch nichts von einer Zwangslage. Der Bankkunde wurde also zur Rückzahlung des Darlehens verurteilt. Dieses Schicksal hätte ihn übrigens auch dann ereilt, wenn das Gericht Sittenwidrigkeit bejaht hätte. Man sollte also vorher gut überlegen, was geeignet ist, sein Ziel bei Gericht zu erreichen.