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12.10.2011 16:17

Recht kritisch

Unbelehrbar am Steuer

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Telefonieren am Steuer ohne Freisprecheinrichtung, Abbiegen ohne zu Blinken, qualifizierte Rotlichtverstöße, Nichtbeachtung der Tempo-30-Zone oder des Zebrastreifens vor Schulen, rücksichtsloses Ausscheren auf der Autobahn und damit extreme Verkürzung des Sicherheitsabstandes: Die Art und Zahl der täglich ungeahndeten Verkehrsverstöße wächst rasant, der Egoismus im Straßenverkehr nimmt bedenkliche Ausmaße an.
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Bleifuß - viele Verkehrsverstöße bleiben ungeahndet
Glücklicherweise bleibt nicht alles ungeahndet. Mit Genugtuung sieht man daher einen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Münster (Az. 16 B 212/11). Es hat einem Autofahrer bereits kurze Zeit nach Wiedererlangung der Fahrerlaubnis diese wieder entzogen – mit sofortiger Wirkung.

Denn der Fahrer hatte bereits einmal die komplette Punktzahl von 18 Punkten in der „Flensburger Verkehrssünderkartei“ erreicht, weshalb er im September 2008 den Führerschein hatte abgeben müssen. Dieser erste Führerscheinentzug und die Zeit ohne Fahrerlaubnis scheinen den Fahrer nicht beeindruckt zu haben. Innerhalb von sechs Monaten nach Wiedererteilung gelang es ihm, erneut acht Punkte auf seinem Flensburger Konto anzusammeln.

Das Gericht in Münster kam daher zum Schluss, dass diese Verstöße nicht isoliert zu betrachten und die erste Sanktionsstufe des Straßenverkehrsgesetzes nicht erneut anzuwenden seien. Dazu zählen schriftliche Information über den Punktestand, Verwarnung und Hinweis auf die Möglichkeit zur Teilnahme an einem Aufbauseminar. Zudem erklärte das Gericht, das medizinische-psychologische Gutachten einer Q-MPU-GmbH aus dem März 2009, das Voraussetzung für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis war, weise eine „ganz offenkundig unzutreffende Prognose“ auf. Über die Klage des Fahrers ist noch nicht entschieden.
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