Startseite | RSS | Mobil | Inhalt |
Mittwoch, 23.05.2012 08:43 Uhr
Newsletter:
Suche:
Biallo.de - Das Verbraucherportal für private Finanzen
Artikel bewerten:
auf Facebook teilen
Twittern
14.02.2011 16:29

Unerlaubte Werbeanrufe

von
Rund 38.000 Beschwerden über unerlaubte Telefonwerbung sind bei der Bundesnetzagentur 2009 eingegangen. Jetzt hat sich auch der Bundesgerichtshof mit dem Problem unzulässiger Werbeanrufe befassen müssen (Aktenzeichen I ZR 164/09).
Recht Urteil Werbeanrufe Bundesgerichtshof Finanzportal Biallo.de
Werbeanrufe - ohne nachweisbare Erlaubnis sind sie verboten
Die AOK Plus hatte Verbraucher angerufen und wurde daher von der Verbraucherzentrale abgemahnt, da sie der Ansicht war, dass die AOK dafür keine Einwilligung der Verbraucher hatte.

Die AOK trug vor, Einwilligungen per E-Mail im Rahmen des „Double-opt-in“-Verfahrens erhalten zu haben. Bei dem an sich rechtlich anerkannten Verfahren handelt es sich um ein zweistufiges elektronisches Anmeldeverfahren, bei dem im zweiten Schritt der Verbraucher durch Anklicken eines Links seine Bestätigung auslöst, beispielsweise an einem Gewinnspiel teilzunehmen oder regelmäßig einen elektronischen Newsletter zugesandt zu bekommen.

Für die Einwilligung in telefonische Werbeanrufe sei dieses Verfahren jedoch ungeeignet, so der BGH. Denn die elektronische Bestätigung sei zwar geeignet, einen Teilnahmewillen unter einer bestimmten Mail-Adresse zu dokumentieren, an die auch die zu Bestätigungsmail gesandt wird. Nicht sichergestellt sei aber durch dieses Verfahren, dass die darin angegebene Telefonnummer ebenfalls dem Absender der Mail zuzurechnen ist.

Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass in der Bestätigungsmail wissentlich oder versehentlich eine falsche Telefonnummer eingetragen worden sei. Gesetzlich vorgeschrieben ist aber das ausdrückliche Einverständnis des Angerufenen – und zwar vor dem Werbeanruf. Da die AOK überdies solche – letztlich nicht ausreichenden - Bestätigungsmails nicht gespeichert hatte, unterlag sie auch in dritter Instanz.
Leserkommentare
Kommentar schreiben
Name:
E-Mail:

Ziffernfolge hier eingeben:
Überschrift:
Kommentar:
Abschicken
Foto: Colourbox.com ID:4991
Nach oben
Anzeige

Biallo präsentiert

Anzeige
2,30 % - TAGESGELD mit Heckspoiler
Zuverlässig und aufregend wie ein Käfer - voller Freiheit wie eine Fahrt im Käfer. Das Tagesgeld Plus Konto TopZins der Volkswagen Bank mit 2,30 % Zinsen p.a. für Neukunden. Monatliche Zinsgutschrift, bis 50.000 Euro, Zinssatz gültig bis 1.10.2012.
Jetzt zur Probefahrt bei der Volkswagen Bank ...
Anzeige

Recht kritisch von Marcus Preu

Marcus PreuSie sind auf großer Eroberungsfahrt – die Piraten. In NRW sind sie, trotz des Mutes zur inhaltlichen Lücke, mit 7,8 Prozent in den Landtag eingezogen. Und dies trotz eines fragwürdigen Verhältnisses zum Rechtsstaat. ... mehr

Festgeld Konditionen

1 MoneYou
2,95 %
2 VTB Direktbank
2,80 %
3 Deniz-Bank
2,70 %
4 Bank of Scotland
2,60 %
5 Isbank
2,50 %
Laufzeit:12 Monate; Betrag 10.000 Euro
.
© 2012 Biallo & Team GmbH