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11.11.2011 10:00

Auslandsanlagen

Was Anleger in Norwegen beachten müssen

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Eine steuerliche Doppelbelastung von Geldanlagen im Ausland lässt sich oft vermeiden. Verhältnismäßig unkompliziert ist das Erstattungsverfahren der Quellensteuer in Norwegen.
Auslandsanlagen Was Anleger in Norwegen beachten müssen Finanzportal Biallo.de
Die Idylle trügt - de facto erstatten norwegische Behörden nur zehn Prozentpunkte der einbehaltenen Quellensteuern an deutsche Anleger zurück
Viele Depotbanken haben im letzten Jahr die Dividendenabrechnungen für norwegische Aktien berichtigt, die norwegische Quellensteuer nicht mehr wie vorher auf die deutsche Steuerlast angerechnet und ihren Kunden deshalb nachträglich höhere deutsche Abgeltungsteuern berechnet.

Grund: Der deutsche Fiskus ist der Auffassung, dass Norwegen im Ausland ansässigen Aktionären norwegischer Unternehmen seit Jahren eine hundertprozentige Befreiung von der Quellensteuer gewährt. Damit müsste Norwegen die einbehaltene Quellensteuer in voller Höhe an deutsche Anleger zurückerstatten - mit der Folge, dass beim Steuerabzug der inländischen Depotbank die volle deutsche Abgeltungsteuer einbehalten wird und die - in Norwegen erstattungsfähige - norwegische Quellensteuer vollkommen außen vor bleibt.
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Die Praxis sieht allerdings anders aus. De facto erstatten die norwegischen Behörden nur zehn Prozentpunkte der einbehaltenen Quellensteuern zurück – die übrigen 15 Prozentpunkte müssen deutsche Anleger über die heimische Steuererklärung auf ihre inländische Steuerschuld anrechnen lassen. Anleger müssen sich ihr Geld deshalb in Eigenregie aus Norwegen zurückholen.
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Unkompliziertes Erstattungsverfahren in Norwegen

Das Erstattungsverfahren mit den Skandinaviern ist jedoch bei weitem nicht so kompliziert wie etwa bei den Spaniern. Ein besonderes Erstattungsformular gibt es nicht. Zum Nachweis, wie viel norwegische Quellensteuer angefallen ist, braucht man nur Kopien der Dividendenabrechnungen und ein formloses Schreiben an die norwegische zentrale Erstattungsbehörde (The Central Office – Foreign Tax Affairs – Sentralskattekontoret for Utenlandssaker – PO-Box 80314068 Stavanger, Norway) abschicken und um Erstattung bitten. Das Schreiben kann in Deutsch oder Englisch abgefasst sein - es gibt keine Verständigungsprobleme. Außerdem muss man eine Bestätigung seines deutschen Finanzamtes beifügen, dass man in Deutschland Steuern zahlt. Dazu stellt das Bundeszentralamt für Steuern im Internet ein Formular "Ansässigkeitsbescheinigung" zur Verfügung. Ein besonderes Konto in Norwegen braucht man nicht – die Norweger erstatten die Quellensteuer problemlos auf ein deutsches Konto – wenn die Bearbeitung des Antrags einmal länger gedauert hat, bekommt man den Erstattungsbetrag sogar verzinst.
Service des Bundeszentralamtes für Steuern

Unter www.steuerliches-info-center.de erhält man zahlreiche nützliche Informationen rund um das Thema ausländische Quellensteuern:

- Eine Übersicht über die ausländischen Quellensteuersätze auf Dividenden und  
  Zinsen und Hinweise auf Besonderheiten einzelner Wertpapiere.
- Die notwendigen Erstattungsformulare zum Download.
- Eine Ansässigkeitsbescheinigung zum Nachweis, dass man in Deutschland als
  Steuerzahler registriert ist.
- Eine Anschriftenliste der ausländischen Behörden für die Erstattung von
  Quellensteuern.
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