Viele Depotbanken haben im letzten Jahr die Dividendenabrechnungen für norwegische Aktien berichtigt, die norwegische Quellensteuer nicht mehr wie vorher auf die deutsche Steuerlast angerechnet und ihren Kunden deshalb nachträglich
höhere deutsche Abgeltungsteuern berechnet.
Grund: Der deutsche Fiskus ist der Auffassung, dass Norwegen im Ausland ansässigen Aktionären norwegischer Unternehmen seit Jahren eine hundertprozentige Befreiung von der
Quellensteuer gewährt. Damit müsste Norwegen die einbehaltene Quellensteuer in voller Höhe an deutsche Anleger zurückerstatten - mit der Folge, dass beim Steuerabzug der inländischen Depotbank die volle deutsche Abgeltungsteuer einbehalten wird und die - in Norwegen erstattungsfähige - norwegische Quellensteuer vollkommen außen vor bleibt.
Die Praxis sieht allerdings anders aus. De facto erstatten die norwegischen Behörden nur zehn Prozentpunkte der
einbehaltenen Quellensteuern zurück – die übrigen 15 Prozentpunkte müssen deutsche Anleger über die heimische Steuererklärung auf ihre inländische Steuerschuld anrechnen lassen. Anleger müssen sich ihr Geld deshalb in Eigenregie aus Norwegen zurückholen.
Unkompliziertes Erstattungsverfahren in Norwegen
Das Erstattungsverfahren mit den Skandinaviern ist jedoch bei weitem nicht so kompliziert wie etwa bei den Spaniern. Ein besonderes Erstattungsformular gibt es nicht. Zum Nachweis, wie viel norwegische Quellensteuer angefallen ist, braucht man nur Kopien der Dividendenabrechnungen und ein formloses Schreiben an die norwegische zentrale Erstattungsbehörde (The Central Office – Foreign Tax Affairs – Sentralskattekontoret for Utenlandssaker – PO-Box 80314068 Stavanger, Norway) abschicken und um Erstattung bitten. Das Schreiben kann in Deutsch oder Englisch abgefasst sein - es gibt keine Verständigungsprobleme. Außerdem muss man eine Bestätigung seines deutschen Finanzamtes beifügen, dass man in Deutschland Steuern zahlt. Dazu stellt das Bundeszentralamt für Steuern im Internet ein Formular "Ansässigkeitsbescheinigung" zur Verfügung. Ein besonderes Konto in Norwegen braucht man nicht – die Norweger erstatten die Quellensteuer problemlos auf ein deutsches Konto – wenn die Bearbeitung des Antrags einmal länger gedauert hat, bekommt man den Erstattungsbetrag sogar verzinst.
Service des Bundeszentralamtes für Steuern
Unter
www.steuerliches-info-center.de erhält man zahlreiche nützliche Informationen rund um das Thema ausländische Quellensteuern:
- Eine Übersicht über die ausländischen Quellensteuersätze auf Dividenden und
Zinsen und Hinweise auf Besonderheiten einzelner Wertpapiere.
- Die notwendigen Erstattungsformulare zum Download.
- Eine Ansässigkeitsbescheinigung zum Nachweis, dass man in Deutschland als
Steuerzahler registriert ist.
- Eine Anschriftenliste der ausländischen Behörden für die Erstattung von
Quellensteuern.