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15.12.2010 16:47

Winterreifen - nicht für jeden

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Haben Sie auch mal wieder lange im Stau gestanden, weil sich ein LKW auf schneeglatter Autobahn quergestellt hat? Zwar hat der Verordnungsgeber inzwischen die Unklarheit um die Winterbereifung auf deutschen Straßen beseitigt: Seit 4. Dezember gilt eine eindeutige Winterreifenpflicht, nachdem der Bundesrat am 26. November der Änderung der Straßenverkehrsordnung (§ 2 Abs. 3a der StVO) zugestimmt hat. Allerdings gibt es eine kleine Ausnahme mit großer Wirkung.
Recht kritisch Winterreifen Finanzportal Biallo.de
Winterreifen sind Pflicht - aber nicht für alle
LKW, Busse, und bemerkenswerterweise auch Polizei-, Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge über 3,5 Tonnen müssen nur auf der Antriebsachse mit Winterreifen ausgestattet sein. Der Verdacht ist nicht von der Hand zu weisen, dass nun der allgegenwärtige Lobbyismus auch in die Straßenverkehrssicherheit hineinreicht.

Die Ausnahmereglung für den Schwerverkehr bedeutet längere Bremswege für diese Fahrzeuge – und deutlich mehr Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer. Denn wenn auf allen Achsen entsprechende Winterbereifung bestünde, dann würde sich der Bremsweg um rund 50 Prozent verringern, mahnt der Deutsche Anwaltverein. Ein deutliches Plus an Sicherheit, abgesehen von vermeidbaren Kosten, die Staus für jeden einzelnen bedeuten. Für einen LKW-Winterreifen ist ungefähr mit 350 Euro zu kalkulieren; Kosten, die man der Spediteurslobby offenbar nicht zumuten wollte.

Verbrauchern hingegen drohen nunmehr folgende Bußgelder (plus jeweils einen Flensburg-Punkt): 40 Euro für alle, die trotz Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte ohne Winterreifen unterwegs waren; 80 Euro, wer dadurch andere behinderte, 100 Euro, wer andere gefährdete und 120 Euro, wenn es zum Unfall kam. Kleiner Trost: Wer dauerhaft parkt, braucht keine Winterreifen.
Leserkommentare
17.12.2010 17:39 Uhr - von Matthias
Wintereifen
Deutschland hatte, soweit ich mich erinnere, noch nie einen richtigen "Verkehrsminister". Vom kriminellen Krause bis zum Sepplhosen-Ramsauer, alles Maulhelden und Lobbyisten. Es hat wohl noch kein PKW mit Sommerreifen im Winter zu kilometerlangen Staus geführt , dafür aber jede Menge LKWs. Was ist das für ein Wahnsinn, nur die Antriebsachse mit Wintereifen zu bestücken ! Und, Rettungs-und Einsatzfahrzeuge auch ohne Vollwinterbereifung fahren zu lassen.- Und... bei extremen Winterwetter wie jetzt ist - zumindestens auf zweispurigen Autobahnen - absolutes Überholverbot für LKWs angesagt. ! Mit oder ohne Winterreifen ! Also, Herr Ramsauer, kriegen Sie Ihren Hintern hoch und machen Sie vernünftige Verordnungen ! Das hilft allen Verkehrsteilnehmern und kostet den Staat praktisch nichts - bis auf ein paar Wintereifen für die Dienstfahrzeuge. Aber schon ein vermiedener Unfall eines Einsatzfahrzeuges bringt diese kosten fast wieder herein....
17.12.2010 17:16 Uhr - von W.Daniel
2 Klassen-Verkehrsrecht
Durch diese Regelung werden nicht nur PKW-Fahrer gefährdet: Durch die Begünstigung für LKW wird auch gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen.-Wie wäre es mit einer Ausnahmeregelung für den Schwerverkehr bei roter Ampel?
15.12.2010 18:19 Uhr - von B Grams
Wie sieht es mit Pkw-Anhänger aus?
Na wieder toll diese Gesetzgebung. Die kleinen werden gegängelt. Wie sieht es eigentlich mit dem Pkw-Anhänger aus? Muß dieser auch Winterbereifung haben?
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