Werbungskosten dennoch geltend machen
Eine Gesetzesnovelle ist nicht in Sicht, aber Steuerzahler sollten nach Meinung der DSW trotzdem jetzt aktiv werden. Gemeinsam mit der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Warth & Klein hat die DSW zwei Musterschreiben erstellt, die für alle Steuerbürger kostenlos verfügbar sind: Zum einen gibt es eine Anleitung, um die Werbungskosten in die Steuererklärung einzubringen, obwohl die Formulare dies nicht mehr vorsehen. Zum anderen gibt es einen Mustereinspruch, mit dem betroffene Steuerzahler auf die zu erwartenden Ablehnungsbescheide reagieren können. „So können sich die Bürger auf eine mögliche verfassungsrechtliche Korrektur der Steuer vorbereiten und sich alle Optionen offenhalten“, sagt Hocker. Die Musterschreiben sind für alle Interessierten frei abrufbar auf
www.dsw-info.de oder telefonisch unter 0211/6697-01.
Abgeltungsteuer: Ein Fall für das Verfassungsgericht?
Auf lange Sicht dürfte die Abgeltungsteuer nämlich ziemlich sicher vor dem Bundesverfassungsgericht landen. „Die Konstruktion der Steuer ist verfassungsrechtlich sehr problematisch. Es zeichnet sich ab, dass sie gerichtlich überprüft werden muss“, so Hocker. So unterstützt etwa der Bund der Steuerzahler (BdSt) einen Anleger, der Geldanlagen auf Kredit getätigt hat, nun aber die Werbungskosten nicht mehr absetzen kann. Damit werden Werbungskosten im Zusammenhang mit einer Kapitalanlage und Werbungskosten im Zusammenhang mit einer anderen Einnahmeart unterschiedlich behandelt.
Nach Meinung des BdSt ist das eine Ungleichbehandlung, die gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes und das Gebot der Folgerichtigkeit verstößt. Um das überprüfen zu lassen, wurde im Sommer eine Sprungklage beim Finanzgericht Münster erhoben (Az.: 6 K 1847/10 E). Schon bei Einführung der Abgeltungsteuer war die Frage des Werbungskostenabzugs umstritten gewesen.