Der Wind für Abofallenbetreiber im Internet wird rauer. Der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt kam jetzt zu der Einschätzung, dass sogenannte Abofallen den Straftatbestand des gewerbsmäßigen Betrugs erfüllen können.
Mit der jetzt bekannt gewordenen Entscheidung der Frankfurter OLG-Richter vom 17. Dezember (Az.: 1 Ws 29/09) wurde ein anderslautender Beschluss des Landgerichts Frankfurt (LG) aus dem März 2009 aufgehoben, das zu einer gegenteiligen Beurteilung gekommen war. Damals wurden die ausreichend deutlichen Hinweise zur Entgeltlichkeit einer Internetseite nicht als Täuschungshandlung gewertet und damit auch nicht tatbestandsmäßig als Betrug. Denn die Internetnutzer hätten die Kostenpflicht im Kleingedruckten nachlesen können.
So argumentieren die meisten Betreiber solcher Seiten, auf denen an sich kostenlose Software oder Routenplaner heruntergeladen werden können. Zumeist handelt es sich bei solchen Fällen um Jahresabos über 96 Euro mit einer Laufzeit von zwei Jahren.
Im konkreten Fall hatte das Landgericht ein von der Staatsanwaltschaft Frankfurt beantragtes Hauptverfahren nicht eröffnet, wogegen die Strafverfolgungsbehörde Beschwerde einlegte. Dieser wurde nun mit der Entscheidung des Oberlandesgerichts vom 17. Dezember abgeholfen
Der auf IT-Recht spezialisierte Anwalt Hauke Hansen von der Frankfurter Kanzlei FPS begrüßt die OLG-Entscheidung. "Wir rechnen angesichts eines unstreitigen Sachverhalts voraussichtlich mit einer Verurteilung der betrügerischen Internetseiten-Betreiber“, so Hansen gegenüber biallo.de. Das Landgericht Frankfurt müsse sich nun erneut mit dem Fall befassen.
Hansen weist darauf hin, dass neben Verbrauchern auch Unternehmen, deren Software auf solchen "Abofallenseiten" zum Download angeboten werden, Geschädigte seien. So habe seine Kanzlei, die vorrangig Interessen von Unternehmen - insbesondere im Urheber- und Markenrecht – wahrnimmt, in zahlreichen anderen Verfahren gegen Betreiber solcher Internetseiten Strafantrag wegen gewerbsmäßigen Betrugs gestellt.
Mit weiteren Ermittlungen ist zu rechnen
Zugleich ist damit zu rechnen, dass einige Staatsanwaltschaften erneut ihre Ermittlungen aufnehmen werden. Allein bei den Staatsanwaltschaften in Osnabrück und Darmstadt waren bis Mitte 2010 nach Recherchen von biallo.de mehrere Tausend Strafanzeigen, rund 3000 allein in Darmstadt zum Komplex Antassia, www.opendownload und dem Osnabrücker Anwalt Olaf Tank eingegangen.
Zwar hatten mehrere Amtsgerichte, u.a. in Marburg (Az.: 91 C 981/09) und Osnabrück (Az.: 66 C 83/10), in Zivilurteilen Inkasso-Anwälte anderer Abofallen-Betreiber zum Schadensersatz verurteilt und zu Zahlung der Anwaltskosten der von ihnen gemahnten Kunden verpflichtet.
Auch wurden auf Klagen der Verbraucherzentralen zahlreiche Abofallen-Betreiber in vielen Verfahren zur Unterlassung verurteilt. Dennoch konnte „der allgemein beklagte Missstand“ nicht annähernd behoben werden, so Anwalt Hansen. Er rechnet damit, dass das „Vollzugsdefizit“ bei Abofallen mit der Frankfurter Entscheidung endlich gelöst werden wird.