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30.05.2010 12:25

Altersteilzeit 2011

Nach wie vor möglich und beliebt

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Altersteilzeit ist nach wie vor "in". Derzeit gibt es knapp 700.000 Altersteilzeiter - und täglich kommen neue hinzu. Auch nach dem Auslaufen einiger Förderinstrumente Ende 2009 ist Altersteilzeit nach wie vor möglich und beliebt.
Altersteilzeit 2011 Nach wie vor möglich und beliebt
Für Altersteilzeitler ab 2010 ändert sich nur wenig
Wer bereits 2009 – und sei es erst Ende Dezember – mit der Altersteilzeit begonnen hat, für den hat sich ohnehin nichts geändert. In diesen Fällen bleibt die Möglichkeit der Förderung der Altersteilzeit durch die Bundesagentur für Arbeit unverändert bestehen. Änderungen gibt es nur für „Neufälle“ seit Anfang 2010 – und auch diese betreffen lediglich Förderleistungen, die die Bundesagentur für Arbeit erbringt.

Gestrichen wurden Leistungen der Arbeitsagenturen an Arbeitgeber. Diese sind in Paragraf 4 des Altersteilzeitgesetzes definiert: Die Agenturen tragen danach die (Mindest-)Aufstockung des Gehalts durch den Arbeitgeber sowie die Aufstockung, die der Arbeitgeber zu den Rentenversicherungsbeiträgen leisten muss. Diese Leistungen entfallen für „Neufälle“ – also für alle, die nach dem 1.1.2010 neu in Altersteilzeit gegangen sind. Die Agenturen hatten jedoch auch bisher nur für die Minderheit der Altersteilzeitler Zuschüsse an die Arbeitgeber gezahlt. Diese wurden nämlich nur dann gewährt, wenn der Betrieb den durch den Altersteilzeitler freiwerdenden (Teilzeit-) Arbeitsplatz mit einem Arbeitslosen oder mit einem zuvor Ausgebildeten besetzt hat.

Viele Regeln sind auch für Neufälle bestehen
geblieben

Die anderen Regelungen zur Förderung der Altersteilzeit sind auch für „Neufälle“ bestehen geblieben: So ist der Betrag, um den der Arbeitgeber den Arbeitslohn und die Rentenversicherungsbeiträge der Altersteilzeitler aufstockt, weiterhin sozialversicherungs- und steuerfrei.
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Diese Aufstockungsbeträge unterliegen bei der Steuer jedoch – ähnlich wie das Kurzarbeiter- oder Arbeitslosengeld I – dem Progressionsvorbehalt. Das führt dazu, dass an sich steuerfreie Entgeltersatzleistungen bei der Ermittlung des Steuersatzes berücksichtigt werden, der für die übrigen steuerpflichtigen Einkünfte maßgebend ist. Durch den erhöhten Steuersatz kommt es vielfach zu einer Steuernachforderung durch das Finanzamt.

Tipp: Wer Altersteilzeit macht, sollte sicherheitshalber zehn bis 20 Prozent des Aufstockungsbetrages, den der Arbeitgeber auf den Teilzeitlohn „aufschlägt“, für den Fiskus zurücklegen.

Tarifverträge ermöglichen weiterhin Altersteilzeit

Unverändert gilt auch: Auf Altersteilzeit besteht für Arbeitnehmer – soweit Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen nichts anderes regeln – kein Rechtsanspruch. Die bestehenden Tarifverträge zur Altersteilzeit sind zumeist Ende 2009 ausgelaufen. In wichtigen Branchen – wie Metall, Chemie und Papier – wurden aber Anpassungs-Regelungen vereinbart, die einen vorzeitigen Ausstieg aus dem Erwerbsleben auch künftig noch rmöglichen.

Tipp: Ob Altersteilzeit im jeweiligen Unternehmen weiterhin möglich ist, sollten Interessenten ab 55 Jahren bei der Personalabteilung bzw. bei der betrieblichen Interessenvertretung ihrer Firma erfragen.
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