Das Ausfüllen der Anlage KAP kann lohnen
Eigentlich hätte mit Beginn der Abgeltungsteuer alles einfach werden sollen - für die Bürger und den Fiskus. Denn seit 2009 treiben die Banken mit Sitz in Deutschland die Abgeltungsteuer auf Zinsen, Dividenden und Kursgewinne mit Wertpapieren, die ab 2009 den Weg ins Depot fanden, ein. Eigentlich wäre damit die Deklaration der Kapitalerträge, sprich das Ausfüllen der Anlage KAP, gar nicht mehr erforderlich. Doch die Realität sieht anders aus: Wer etwa Altverluste aus den Jahren vor dem Start der Abteltungsteuer verrechnen möchte, muss Kapitalerträge deklarieren.
Auch die freiwillige Angabe kann in vielen Fällen lohnenswert sein.
Nicht nur dem Fiskus, auch den Banken hatte ein erst Ende 2009, also fast ein Jahr nach Start der Abgeltungsteuer herausgegebenes Schreiben aus dem Bundesfinanzministerium mit Detailänderungen so manche Schwierigkeit bereitet. Daher hatten Bankkunden dieses Jahr zunächst zum Teil deutlich länger als üblich auf ihre Steuerbescheinigungen der Banken warten müssen. Und dann kamen die Probleme der Finanzämter selbst hinzu. Doch nun scheint es nur noch eine Frage von Tagen zu sein, bis allerorten die Abrechnung der Kapitalerträge richtig funktioniert.