Wenn es darum geht, nach einer misslungenen Geldanlage sein Geld zu retten, bleibt oft nur der Weg, die Bank oder den Finanzdienstleister wegen Falschberatung zu verklagen: Hat er über die wahren Risiken beim Kauf von Investmentfonds, Anleihen, Zertifikaten, Aktien oder Unternehmensbeteiligungen aufgeklärt, hat er möglicherweise verschwiegen, dass er Provisionen zum Beispiel von Fondsgesellschaften kassiert?
Das finanzielle Risiko eines solchen Rechtsstreits ist aber enorm – über zwei Instanzen summieren sich Anwalts- und Gerichtskosten schnell auf fünfstellige Beträge. Gut wer eine Rechtsschutzversicherung hat. Allerdings verwenden die meisten Versicherer seit Jahren eine Klausel, mit der den Versicherten die Deckungszusage verweigert wird. Glück hatten bislang nur Besitzer einer
Police mit alten Versicherungsbedingungen – die machten die Einschränkung für Kapitalanleger noch nicht.